Table of Contents Table of Contents
Previous Page  10 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 20 Next Page
Page Background

ie Hauptschule

führt nach der

9. Klasse zum er-

folgreichen und

mit einer freiwilli-

gen Zusatzprüfung

zum qualifizierenden Haupt-

schulabschluss (Quali). Beide

Abschlüsse sind eine solide Ba-

sis für eine Berufsausbildung.

Wer diese mit guten Leistungen

absolviert, erhält unter be-

stimmtenVoraussetzungen

gleichzeitig den mittleren

Schulabschluss. Ihn erreichen

Hauptschüler aber auch (siehe

Grafik) im M-Zug (Jahrgangs-

stufen 7–10). Der mittlere

Schulabschluss bietet unter an-

derem die Möglichkeit, weiter-

führende berufliche Schulen zu

besuchen. Die Fachakademie

führt z.B. zu einer gehobenen

Berufstätigkeit, die Fachober-

schule oder Berufsoberschule

zum Studium. Damit stehen in-

teressierten Hauptschulabsol-

venten bei entsprechenden

Leistungen alleWege offen.

Die Grafik bietet nur eine erste

Orientierung; die rechtsver-

bindlichen Grundlagen für die

hier dargestellten Abschlüsse

finden sich in den einschlägigen

Gesetzen und jeweiligen Schul-

ordnungen.

Hauptschule

10.Klasse

des M-Zuges

Der auf diesem

Weg erworbene mitt-

lere Schulabschluss

berechtigt unter be-

stimmten Vorausset-

zungen zum Besuch

einer Übergangs-

oder Anschlussklas-

se (Oberstufe des

Gymnasiums).

Quabi = qualifi-

zierter beruflicher

Bildungsabschluss;

Voraussetzung für

diesen Abschluss ist

der qualifizierende

Hauptschulabschluss

(Quali).

Voraussetzung für

die Aufnahme ist der

Quali und mindes-

tens die Note 3 in

Englisch. Unter be-

stimmten Vorausset-

zungen ist auch eine

Aufnahme nach der

9. Klasse des M-

Zuges (Hauptschule)

möglich.

Berufsfachschulen,

die zu einer abge-

schlossenen Berufs-

ausbildung führen,

verleihen unter ver-

gleichbaren Voraus-

setzungen wie die Be-

rufsschule den mitt-

leren Schulabschluss.

Die Fachschulen

führen über eine

vertiefte berufliche

Fortbildung z.B.

zum Techniker,

Meister oder Hotel-

betriebswirt; dane-

ben verleiht das

Zeugnis der staatli-

chen Abschlussprü-

fung den mittleren

Schulabschluss.

Für die Aufnahme

ist grundsätzlich

eine abgeschlossene

Berufsausbildung

Voraussetzung. Dar-

über hinaus ist die

Eignung für diesen

Bildungsweg im

Zeugnis der mittle-

ren Reife nachzu-

weisen (mind. 3,33

aus Deutsch/Eng-

lisch/Mathematik);

Letzteres gilt auch

für die Aufnahme in

die FOS.

Durch eine Er-

gänzungsprüfung

kann die Fachhoch-

schulreife erworben

werden.

1

2

-stufige

Wirtschafts-

schule

1 3

5

6

7

2

3

4

9.

8.

7.

6.

5.

4.

3.

2.

1.

D

1

Erläuterungen

j a h r g a n g s s t u f e

Bildungswege nach dem

Hauptschulabschluss

– 1 03

10

z

E