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beit zwischen Elternbeirat und Schule

nicht immer so harmonisch gestalten

wie im geschilderten Beispiel, das

nur einen von vielen Fällen aufgreift,

in denen der Elternbeirat am Schulle–

ben mitwirken kann. Was aber sind

nun die Rechte, die der Elternbeirat

im einzelnen wahrnehmen kann?

Wie ist z. B. die Wahl des Elternbei–

rats geregelt, wer darf überhaupt

gewählt werden, und wie viele Ver–

treter dieses Gremiums sitzen im

Schulforum? Gerade Mitglieder, die

zum erstenmal in den Elternbeirat ge–

wählt werden, sind über diese Punkte

häufig nicht ausreichend informiert.

SCHULE

aktuell

möchte daher in die–

sem und in den nächsten Heften auf

die genannten Fragen eingehen und

damit einen Leitfaden für die Arbeit

im Elternbeirat erstellen.

Einen Elternbeirat gibt es an Volks- .

schulen, Realschulen, Gymnasien,

Sondervolksschulen, Fachoberschu–

len und an Berufsfachschulen, an de–

nen man die Schulpflicht erfüllen

· kann. Es wird demnach an fast allen

Schulen, die Minderjährige besu–

chen, ein Elternbeirat gebildet. An

den Berufsschulen werden die Auf-

gaben des Elternbeirats vom Berufs–

schulbeirat wahrgenommen, dem

auch ein Vertreter der Eitern angehört.

Welche Aufgaben der Elternbeirat

hat, ist in Art. 43 Abs. 1 des Bayeri–

schen Gesetzes über das Erziehungs–

und Unterrichtswesen- kurz BayEUG

genannt - festgelegt. Im vorliegen–

den Heft von SCHULE

aktuell

wird al–

lerdings nur auf den ersten Teil des

Art. 43 Abs. 1, in dem auch die allge–

meinen Aufgaben angeführt sind,

eingegdngen; die speziellen Rechte

und Pflichten des Elternbeirats wer–

den in Ausgabe 2/91 behandelt.

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SCHULE

aktuell

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