beit zwischen Elternbeirat und Schule
nicht immer so harmonisch gestalten
wie im geschilderten Beispiel, das
nur einen von vielen Fällen aufgreift,
in denen der Elternbeirat am Schulle–
ben mitwirken kann. Was aber sind
nun die Rechte, die der Elternbeirat
im einzelnen wahrnehmen kann?
Wie ist z. B. die Wahl des Elternbei–
rats geregelt, wer darf überhaupt
gewählt werden, und wie viele Ver–
treter dieses Gremiums sitzen im
Schulforum? Gerade Mitglieder, die
zum erstenmal in den Elternbeirat ge–
wählt werden, sind über diese Punkte
häufig nicht ausreichend informiert.
SCHULE
aktuell
möchte daher in die–
sem und in den nächsten Heften auf
die genannten Fragen eingehen und
damit einen Leitfaden für die Arbeit
im Elternbeirat erstellen.
Einen Elternbeirat gibt es an Volks- .
schulen, Realschulen, Gymnasien,
Sondervolksschulen, Fachoberschu–
len und an Berufsfachschulen, an de–
nen man die Schulpflicht erfüllen
· kann. Es wird demnach an fast allen
Schulen, die Minderjährige besu–
chen, ein Elternbeirat gebildet. An
den Berufsschulen werden die Auf-
gaben des Elternbeirats vom Berufs–
schulbeirat wahrgenommen, dem
auch ein Vertreter der Eitern angehört.
Welche Aufgaben der Elternbeirat
hat, ist in Art. 43 Abs. 1 des Bayeri–
schen Gesetzes über das Erziehungs–
und Unterrichtswesen- kurz BayEUG
genannt - festgelegt. Im vorliegen–
den Heft von SCHULE
aktuell
wird al–
lerdings nur auf den ersten Teil des
Art. 43 Abs. 1, in dem auch die allge–
meinen Aufgaben angeführt sind,
eingegdngen; die speziellen Rechte
und Pflichten des Elternbeirats wer–
den in Ausgabe 2/91 behandelt.
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SCHULE
aktuell
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