

llLfl'~ lliJSiliJNI~'I'
Viele Ellern haben Schulprobleme
Blechen
und
bluten
I
Neu~ich
brachte
unsere Tochter
e l.nen Brief mit
nach Hause: Wir
E~tern so~~en
an
di e
Schu~e
jetzt
monat~ich
1,20 DM
für Miete und
Instandhaltung
eines Fotokopier–
geräts
zah~en.
Auch wenn es kein
großer Betrag ist,
frage i ch mich,
ob die Eltern
dafür geradeste–
hen müssen. Wir
haben den Kopie–
rer j a nicht be–
stel~t .
A.
Bieh~
- S.
Nimmt die Schule ein Ko–
piergerät in Betrieb, so
darf sie von den Eitern da–
für kein Geld verlangen,
weder für die Anschaffung
noch für die Wartung. Die
in Bayern gesetzlich ver–
ankerte Schulgeldfreiheit
ließe so etwas nicht zu.
lediglich die Kosten für
bestimmte mit diesem Ge–
rät kopierte Arbeitsblätter
können von den Eitern
verlangt werden. Welche
Arbeitsblätter das sind, re–
gelt
§
3 Absatz 3 der Ver–
ordnung über die Zulas–
sung von Lernmitteln, und
zwar wie folgt: Sie müs–
sen ausschließlich zum
Gebrauch für den Schüler
bestimmt sein, den Unter-
richt unterstützen, näher
erläutern, darstellen oder
veranschaulichen. Vor al–
lem aber müssen sie ein
Lernziel verfolgen, das
mit den kostenlos an die
Kinder
ausgegebenen
Schulbüchern oder sonsti–
gen Lernmitteln nicht er–
reicht werden kann.
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Gentle–
men's
v
Agreement
A~s
ge s tern in
unserer
K~asse
e ine
Schu~aufgabe
zurüc k gegeben wur–
de, sagte d.e r
Lehre r, wir dürf–
ten die Arbeiten
nur für drei Tage
mit nach Hause
nehmen. Wer die
Frist übers chrei–
tet, wird einen
Verwe l.s bekommen.
Dabe i steht in der
A~l gemeinen
Schul–
ordnung, daß die
Arbeite n binnen
einer Wo c he ab
Heraus g abe zurück–
gebrac ht we rden
müssen. Darf diese
Frist so e infach
auf drei Tage zu–
sammengestrichen
werden? Und ver–
dient ein Schü–
~er,
der s ice über-
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
schreitet,
g~eich
eine Strafe?
M.
Pel~ig
- L.
Beide Fragen sind mit
nein zu beantworten.
Maßgebend dafür ist
§
20
Absatz 4 der Allgemeinen
Schulordnung. Wie Sie
richtig schreiben, wird
dort festgelegt, daß die Ar–
beiten binnen einer Wo–
che an die Schule zurück–
zuleiten sind. Nur im Ein–
vernehmen zwischen Leh–
rer und Schüler, d. h. auf
freiwilliger Basis, könnte
diese Frist verkürzt wer–
den. Wer die von der
Schulordnung eingeräum–
te Zeitspanne voll aus–
schöpft, darf deswegen
nicht bestraft werden.
Die in
§
20 Absatz 4
ASchO getroffene Rege–
lung gilt allerdings nicht
für die Volksschulen.
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Fristen–
regelung
Wenn unser Mi c hael
in der
Vo~ksschu
le eine Probe–
arbe j t ges chrie–
ben hat, dann
bringt er sie
immer nach Haus e .
Je nach Note
freuen wi r uns
darüber mal mehr,
ma~
weniger. Mit
unserer Unter–
schrift
~iefert
er sie dann am
nächsten Tag
wieder in der
Schu~e
ab. Um
seine Fort–
schritte besser
beobachten zu
können, möchten
wir manchmal
gerne auch die
a~ten
Arbeiten
noch el.nmal
sehen. Was
macht die
Schu~e
eigent~ich
mit
diesen Dokumen–
ten? Werden die
weggeworfen?
Kann man sie
auch später
noch einsehen?
U. Geisendorfer
- H.
Die schriftlichen Probear–
beiten müssen bis zum
Ende des Schuljahres auf–
bewahrt werden. Wird ein
Schüler nicht in die höhe–
te
Klasse versetzt oder
verläßt er die Hauptschule
ohne Abschluß, dann
dauert die Frist bis zum
Ende des folgenden Schul–
jahres. Die Probearbeiten
der 9. jahrgangsstufe müs–
sen sogar zwei Jahre auf–
bewahrt werden. Das
gleiche gilt für die Prü–
fungsarbeiten beim quali–
fizierenden Hauptschul–
abschluß. Während der
Aufbewahrungsfrist kön–
nen sich die Eitern die
Probearbeiten selbstver–
ständlich in der Schule
zeigen lassen.
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Ring frei /
Wie ich höre ,
s ol~
es heuer wi e der
eine neue Runde im
Schü~erwettbewe rb
"Die Deutschen
und ihre öst–
~ichen
Nachbarn"
geben. Beim
~etztenma~
ver–
tei~ten
an
meinem Wohnort
nur
einze~ne
in te re s sie rte
Lehrer die Un–
ter~agen.
An
manchen
Schu~en
gab es über–
haupt keine
Information. Die
Pf~ege
des ge–
samtdeutschen
Bewußtseins
durch einen
Sc hülerwettbe–
werb wie diesen
könnte ich mir
schon intensi–
ver
vorste~~en.
R. Mussat - L.
Sie haben recht: Der
Wettbewerb "Die Deut–
schen und ihre östlichen
Nachbarn" verdient noch
mehr
Aufmerksamkeit.
Zwar beteiligten sich
beim letzten Durchgang
schon rund 20000 bayeri–
sche Schüler. Aber das
sind nur zehn Prozent der
zur Teilnahme eigentlich
Berechtigten. Mit Schrei–
ben des Ministeriums vom
11 . Januar 1982 wurden
die Schulen verpflichtet,
für den schon am 17. No–
vember 1981 ausgeschrie–
benen Wettbewerb mit
dem Schwerpunkt "Bay–
ern und der Donauraum"
die Unterlagen an die
Schüler zu verteilen und
die Antwortblätter einzu–
senden. letzter Abgabe–
termin ist der 12. März
1982.
..............
Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE&WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender–
angabe wird
beantwortet.
S& W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer-.
den
N~me
und Adresse geändert.
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