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Eltern sind beunruhigt, wenn ihre Kinder in das Disco-Alter
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Fortsetzung von Seite 13
Wenn Eitern also beunruhigt
sind, wissen sie schon warum.
Aus gutem Grund versuchen sie
den Nachwuchs vom Discobe–
such abzuhalten. Mit Recht
sind sie der Meinung, daß das
Glück ihrer Kinder auch ab–
hängt von ein paar Nein, die
ihnen zwischen 13 und 17 ge–
boten werden. Das führt in den
Familien zu heftigen 'Debatten.
Dem Krach in der Disco geht
oft der Krach zu Hause vorher.
Aber auch an anderer Stelle
gibt es Ärger. Da sind z. B. die
Belästigungen und die gestörte
Nachtruhe der Anlieger. Weni–
ger der Lautsprecher-Lärm aus
den Diskotheken raubt ihnen
den Nerv als vielmehr der Ra–
dau im Vorfeld, auf den Park–
plätzen · rundherum. Bis weit
nach Mitternacht knallen dort
die Autotüren, heulen die Mo–
toren, quietschen die Reifen
beim Kavalierstart. Dazu kom–
men Geschrei und Lachen der
angeheiterten Gäste.
Landratsämter und Gemein–
den können von diesen Proble–
men ein Lied singen. Mit Buß–
geldbescheiden und Änderung
der nächtlichen Sperrstundever–
suchen sie, dem Übel gegenzu–
steuern. Noch größer sind frei–
lichdieSorgen indenÄmtern,die
sichmitdemJugendschutzbefas–
sen müssen. Kaum eine Kontrol–
le, bei der nicht Minderjährige,
oftdie reinsten Kinder, in Disko–
theken zu verbotener Stunde
aufgegriffen werden.
Auch der Ausschank von Al–
kohol an Jugendliche führt im–
mer wieder zu Bußgeldverfah–
ren gegen Discobesitzer. Fast
kein bayerischer Landkreis, kei-
14
IM ZENTRUM
des Infernos laden Lichtblitze und Lärm die Atmosphäre auf.
ne kreisfreie Stadt, wo man sol–
che Erfahrungen noch nicht ge–
macht hätte (vgl. Tabelle S. 16).
Und noch ein Ergebnis der Ge–
spräche, die S & W mit den Ju–
gendämtern führte: Viele von
ihnen vermuten einen direkten
Zusammenhang zwischen Dis–
kothek und Drogenszene.
Eitern täten gut daran, nicht
auf die billige Beschwichti–
gungsformel zu hören, der Auf–
enthalt in der Diskothek sei das
gleiche wie der Besuch einer
normalen Gaststätte. Schon
1979 belehrte das Bundesver–
fassungsgericht eine Diskothe–
kenbesitzerin darüber: Der Un–
terschied in puncto Jugendge–
fäh rdung ist erheblich .
Willkommenes Licht in die
Discoszene bringt neuerdings
auch eine Untersuchung, die
von der Aktion Jugendschutz
Baden-Württemberg herausge–
geben wurde.* Unter dem Titel
"Jugend in Trance?<< können EI-
*H. Neißer, W. Mezger, G. Verdin:
Jugend in Trance? Diskotheken in
Deutschland, Heidelberg 1979
tern und Erzieher dort manches
bestätigt finden, was sie bisher
nur befürchteten oder ahnten.
Vor allem die These, Disko–
theken seien ein Ort der Ju–
gend-Kommunikation, erweist
sich als unhaltbar. Zunächst
verhindert schon die überlaute
Musik im Lokal weitgehend
jede sinnvolle Unterhaltung.
Zum Umschlagplatz für Ge–
spräche taugt bestenfalls der
Vorraum der Toilette.
Auch auf der Tanzfläche
wird nicht gesprochen . Mäd-