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II. Leitlinien und Qualitätsbereiche
Die Zusammenarbeit lässt sich in vier Handlungsfelder bzw. Qualitätsbereiche glie-
dern. Die generelle Zielsetzung in jedem Qualitätsbereich wird durch eine Leitlinie
definiert, einzelne Ziele bestimmen diese näher (siehe S. 12–19). Die Leitlinien sowie
die Ziele sind dabei so formuliert, dass sie einen wünschenswerten (Ideal-)Zustand
des Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus beschreiben.
Ziel der Leitlinien ist es, Schulen wie Eltern einen Orientierungsrahmen für eine
qualitätsorientierte Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in den
vier Qualitätsbereichen zur Verfügung zu stellen und Impulse zur Weiterentwicklung
bestehender Maßnahmen und Angebote zu geben. Sie sind kein Kontrollinstrument
und auch nicht als ein kurzfristig zu erfüllendes Maximalprogramm zu verstehen.
Welche Leitlinie wie intensiv verfolgt wird, kann letztlich nur die einzelne Schulge-
meinschaft mit Bezug auf die Anliegen der Schulart, die Gegebenheiten und Bedürf-
nisse vor Ort sowie die Handlungsmöglichkeiten (finanzielle wie personelle Ressour-
cen) entscheiden.
Im Folgenden werden die Qualitätsbereiche genauer beschrieben. Diese sind nicht
trennscharf abzugrenzen und bedingen sich gegenseitig: Gelingende Kommunikation
kann etwa zu einer stärkeren Mitgestaltung der Eltern führen, was wiederum Rück-
wirkungen auf die Identifizierung mit der Schule („Gemeinschaft“) haben kann.
Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft