Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus - page 8

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I.
Zur Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungs-
partnerschaft
Die Bildung und Erziehung junger Menschen zu selbstständigen, eigenverantwortli-
chen Persönlichkeiten setzt eine enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus
voraus. Es ist ihre gemeinsame Aufgabe, die Kinder und Jugendlichen auf diesem
Weg zu begleiten und zu unterstützen Dies gelingt am besten in einer partnerschaft-
lichen Zusammenarbeit. Verbunden damit sind unterschiedliche Rechte, aber auch
Pflichten. Gemeinsames Ziel ist immer der bestmögliche Lernerfolg und die optimale
Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler.
Bei der Kooperation haben Schule (Lehrkräfte und Schulleitung) und Eltern kom-
plementäre Rollen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Die Schule und die
in ihr Tätigen setzen einen gesetzlichen Auftrag um, sie tragen die Verantwortung
für die schulischen Bildungs- und Erziehungsprozesse. Diese gelingen dann optimal,
wenn die Eltern die Schule unterstützen. Dabei liegt der Schwerpunkt ihrer Aufgaben
zunächst in der verantwortungsvollen Erziehung ihrer Kinder und in der Sicherung
möglichst guter Lernvoraussetzungen im häuslichen Umfeld, also bei der Anleitung
und Ermutigung zu selbstständiger Arbeit, nicht in einer unmittelbaren Hilfe beim
Lernen. Darüber hinaus leiten sich aus dem Elternrecht auch Mitwirkungs- und Mitge-
staltungsrechte in der Schule ab. Die Schule ihrerseits berät die Eltern, wie sie diese
schulischen Ziele am besten unterstützen können.
Zentrale Aufgabe in einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist es – unter
Beachtung der jeweiligen Rolle – Ziele, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit
zu bestimmen und mit Leben zu füllen. Das Ergebnis wird von Schule zu Schule
unterschiedlich sein, da Schulart, Standort, Größe, Zusammensetzung der Schüler-
und Elternschaft, Schulprofil und weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Den unterschiedlichen Gegebenheiten wird durch eine „differenzierende Elternarbeit“
Rechnung getragen. Diese ermöglicht jeder Schule, ein auf ihre Gegebenheiten und
örtlichen Bedürfnisse abgestimmtes Konzept für die Bildungs- und Erziehungspart-
nerschaft zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln (vgl. Art.
74 Abs. 1 Satz 2 BayEUG). Dieses Konzept enthält die schulspezifischen Ziele und
Maßnahmen. Transparenz, Akzeptanz und Verbindlichkeit werden durch die Einbezie-
hung der Schulgemeinschaft bei der Erstellung und der Verabschiedung im Schulfo-
rum (bzw. im Elternbeirat/Berufsschulbeirat) gesichert.
Wie jedes Feld der Schulentwicklung braucht auch die Weiterentwicklung der
Kooperation Elternhaus-Schule eine Zielorientierung. Diese geben die Leitlinien zur
Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft vor. Sie setzen auch einen
Qualitätsmaßstab für dieses wichtige schulische Arbeitsfeld.
Elternarbeit
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