Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus - page 20

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Leitlinie „Mitsprache“
Die Eltern nehmen ihre rechtlich geregel-
ten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglich-
keiten wahr. Sie können sich auch darüber
hinaus in geeigneter Weise einbringen.
M2: Auf Vielfalt achten
Gezielt werden Eltern unterreprä-
sentierter Gruppen angesprochen
und zur Mitgestaltung ermutigt.
Bei der Kandidatenauswahl für
den Elternbeirat werden alle
Elterngruppen (z.B. Wohnort,
Migrationshintergrund) berück-
sichtigt. Die Möglichkeit zur Ko-
optierung zusätzlicher Mitglieder
(Art. 66 Abs. 1 BayEUG) wird
genutzt.
M3: Netzwerke ausbauen
Die Schule und die Elternvertreter sind in die Kooperation mit anderen Schulen sowie
externen Partnern eingebunden. Kontakte zu ortsansässigen Unternehmen werden
gepflegt. Mit Jugendverbänden, Kirchen, Migranten- und Sportvereinen, Musikschu-
len, Bildungswerken sowie weiteren Partnern findet eine vertrauensvolle Zusammen-
arbeit statt. In das Netzwerk der Bildungsregion ist die Schule integriert.
M1: Zur Mitgestaltung ermutigen
Durch Infostände, Homepage und Eltern-
briefe werden Mitsprachemöglichkeiten
transparent gemacht. Eltern werden gezielt
angesprochen und ermutigt, ihre Chancen
zur Mitgestaltung wahrzunehmen.
B1: An weiterführenden Schulen werden
Klassenelternsprecher gewählt, die als
Kontaktperson für Lehrer und außerschuli-
sche Partner zur Verfügung stehen.
Elternarbeit
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KZENT
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