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Ziele
Schule, Eltern und Elternvertreter pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängi-
gen Informationsaustausch.
Es gibt klare, den Eltern bekannte innerschulische Zuständigkeiten für die Kommunikation.
Schule und Eltern nutzen vielfältige Kommunikationswege und -formen zur
gegenseitigen Information.
Die Schule ist über die besonderen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen
und – soweit diese für ihre individuelle Förderung bedeutsam ist – über ihre außer-
schulische Lebenssituation informiert.
M7: Zielstrebig informieren
Die Eltern werden regelmäßig und auf unterschiedlichen Wegen über das Schulgesche-
hen informiert. Durch anlassunabhängige Rückmeldungen sowie reguläre Zwischen-
berichte werden die Eltern über die Stärken, Fortschritte und Leistungen ihrer Kinder
informiert.
B1: Periodische Elternbriefe und Newsletter werden versandt. Ein geschlossener Eltern-
bereich der Homepage steht zur Verfügung und ist über eine Schul-App zugänglich.
B2: Anlassunabhängig informiert nach Absprache im Lehrerteam eine Lehrkraft die
Eltern über die Entwicklung des Schülers unter Betonung der Stärken.
M6: Gesprächskompetenz schulen
Durch gezielte Fortbildungsangebote,
z. B. zum Thema „Stärkenorientierte Ge-
spräche“, wird die kommunikative Kom-
petenz der Lehrkräfte weiterentwickelt.
B1: Neue Lehrkräfte werden durch er-
fahrene Mentoren in die schulspezifische
Elternarbeit eingeführt.
B2: Kollegiale Fallberatung im Rahmen
einer Supervision bietet die Möglichkeit
zur Reflexion der eigenen Praxis.
M5: Auf Bedürfnisse eingehen
Bezüglich der Kommunikationswege
und der Kommunikationsformen wird
auf die Gesprächspartner eingegan-
gen.
B1: Wichtige Mitteilungen werden für
Eltern mit Migrationshintergrund auch
in deren Muttersprache verfasst. Zu
Gesprächen können Übersetzer hinzu-
gebeten werden.
Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft