Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus - page 11

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Qualitätsbereich Kooperation
Für eine erfolgreiche Lern- und Persönlichkeitsentwicklung der Schüler ist eine
enge Kooperation von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern
notwendig. Aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Unterstützung von Lern-
oder Erziehungsprozessen beteiligen auch die Schüler (Stichwort „schülerorien-
tierte Elternarbeit“), z.B. durch Entwicklungsgespräche und Lernvereinbarun-
gen oder im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen. Eltern sind eingeladen,
ihre vielfältigen Qualifikationen für das schulische Geschehen, aber auch für
das Zusammenwirken der Eltern untereinander einzubringen. Schule
unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit durch passgenaue In-
formations- und Beratungsangebote.
Qualitätsbereich Mitsprache
Den rechtlichen Rahmen für die Mitsprache und Mit-
gestaltung gibt das Schulrecht vor. Eine gleichmäßige
Beteiligung aller sozialen Gruppen ist wünschenswert.
Motivation und Akzeptanz können durch geeignete,
ggf. an unterschiedliche Zielgruppen angepasste
Maßnahmen, etwa das Angebot von Qualifizierungs-
maßnahmen für Elternvertreter, erhöht werden. Die
Elternvertreter stellen durch aktive Einbeziehung
möglichst aller Eltern sicher, dass die einzelnen An-
liegen bekannt sind und berücksichtigt werden. Mit-
sprache und Mitgestaltung sollten jedoch nicht auf die
gewählten Elternvertreter beschränkt bleiben, sondern
in abgestufter Weise von allen Eltern wahrgenommen
werden.
Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
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