Einfach verstehen! Die Kommunalwahlen in Bayern am 16. März 2014 - page 6-7

Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie:
mindestens 18 Jahre alt sind.
deutscher
Staats-Bürger sind.
Oder
ein
anderer EU-Staats
-Bürger sind.
seit mindestens 2 Monaten in Bayern wohnen.
gerichtlich nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind.
im Wähler-Verzeichnis sind.
Sie sind im Wähler-Verzeichnis:
Wenn Sie eine Wahl-Benachrichtigung bekommen.
Sie bekommen sie mit der Post.
Spätestens 3 Wochen vor der Wahl.
Sie dürfen
nicht
wählen:
Wenn Sie einen
Betreuer für alle Angelegenheiten
haben.
Vielleicht können Sie aber trotzdem wählen!
Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer.
Ein Richter entscheidet:
ob Sie doch wählen dürfen.
Dann bekommen Sie Ihr Wahl-Recht.
Das kann aber sehr lange dauern.
Deshalb sprechen Sie bald mit Ihrem Betreuer!
Wer darf
nicht
wählen?
Haben Sie bis zum 23. Februar 2014
noch keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann fragen Sie bitte Ihre Gemeinde-Verwaltung!
Bitte melden Sie sich spätestens
bis zum 28. Februar 2014!
Ludwig
Lisa
Ri chter
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