Table of Contents Table of Contents
Previous Page  52 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 52 / 80 Next Page
Page Background

52

Der sogenannte„Röhm-Putsch“ – eine Zäsur in der Geschichte des nationalsozialistischen Regimes

Einsichten und Perspektiven 1 | 18

Ein weiterer vielbeachteter Prozess fand ebenfalls im

Jahr 1957 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Osna-

brück gegen den aus Schlesien stammenden Udo von

Woyrsch statt. Der SS-Gruppenführer und General der

Polizei wurde beschuldigt, an den zahlreichen schlesischen

Morden durch Erteilung oder Weitergabe von Erschie-

ßungsbefehlen mitgewirkt zu haben, die ihm Himmler

und Göring per Fernschreiben im Zusammenhang mit

der Mordaktion vom 30. Juni 1934 erteilt hatten.

37

Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Sturmbannfüh-

rer Kurt Gildisch im Jahre 1951 vor dem Landgericht

Berlin fand in der Öffentlichkeit große Beachtung. Er

war von grundsätzlicher Bedeutung für spätere Prozesse

37 Vgl. ebd., S. 105 ff.

gegen NS-Täter, weil in ihm Grundelemente formuliert

wurden, wie Verbrechen, die in der Zeit des Nationalsozi-

alismus begangen wurden, geahndet werden können. Die

Presse sprach damals von einem Sensationsprozess, der

weit über die Stadt hinaus Beachtung finden würde und

äußerte die Hoffnung, dass nun weitere Hintergründe

und Zusammenhänge des sog. „Röhm-Putsches“ aufge-

klärt werden könnten.

38

Die Unterlagen zu diesem Prozess

mit den Lebensläufen, Vernehmungsprotokollen, Plädo-

yers, persönlichen Briefen und Gerichtsurteilen befinden

sich heute im Landesarchiv Berlin.

39

Die umfangreichen

38 Vgl. Landesarchiv Berlin (LA Berlin), B Rep. 058, Nr. 14093 (Strafsache

gegen Kurt Gildisch wegen der Ermordung Dr. Erich Klauseners im Zuge

des sogenannten Röhm-Putsches), Bl. 36.

39 Vgl. ebd., Nr. 14093 bis 15000.

Urteilsverkündung im Röhm-Prozess am 14. Mai 1957; links auf der Anklagebank stehend Dietrich und Lippert

Foto: sz photo/UPI