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Der sogenannte„Röhm-Putsch“ – eine Zäsur in der Geschichte des nationalsozialistischen Regimes
Einsichten und Perspektiven 1 | 18
Ein weiterer vielbeachteter Prozess fand ebenfalls im
Jahr 1957 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Osna-
brück gegen den aus Schlesien stammenden Udo von
Woyrsch statt. Der SS-Gruppenführer und General der
Polizei wurde beschuldigt, an den zahlreichen schlesischen
Morden durch Erteilung oder Weitergabe von Erschie-
ßungsbefehlen mitgewirkt zu haben, die ihm Himmler
und Göring per Fernschreiben im Zusammenhang mit
der Mordaktion vom 30. Juni 1934 erteilt hatten.
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Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Sturmbannfüh-
rer Kurt Gildisch im Jahre 1951 vor dem Landgericht
Berlin fand in der Öffentlichkeit große Beachtung. Er
war von grundsätzlicher Bedeutung für spätere Prozesse
37 Vgl. ebd., S. 105 ff.
gegen NS-Täter, weil in ihm Grundelemente formuliert
wurden, wie Verbrechen, die in der Zeit des Nationalsozi-
alismus begangen wurden, geahndet werden können. Die
Presse sprach damals von einem Sensationsprozess, der
weit über die Stadt hinaus Beachtung finden würde und
äußerte die Hoffnung, dass nun weitere Hintergründe
und Zusammenhänge des sog. „Röhm-Putsches“ aufge-
klärt werden könnten.
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Die Unterlagen zu diesem Prozess
mit den Lebensläufen, Vernehmungsprotokollen, Plädo-
yers, persönlichen Briefen und Gerichtsurteilen befinden
sich heute im Landesarchiv Berlin.
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Die umfangreichen
38 Vgl. Landesarchiv Berlin (LA Berlin), B Rep. 058, Nr. 14093 (Strafsache
gegen Kurt Gildisch wegen der Ermordung Dr. Erich Klauseners im Zuge
des sogenannten Röhm-Putsches), Bl. 36.
39 Vgl. ebd., Nr. 14093 bis 15000.
Urteilsverkündung im Röhm-Prozess am 14. Mai 1957; links auf der Anklagebank stehend Dietrich und Lippert
Foto: sz photo/UPI