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Inklusion verWIRKLICHen: zusammen - verantwortlich - vielfältig Next Page

 




Titelseite
1

Vorwort
2

Teil A: Pädagogische Aspekte
7

Inhaltsverzeichnis
8

1. Einführung
12

2. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bayerns Schulen
15

2.1 Von der „Behinderung“ zum „sonderpädagogischen Förderbedarf“
16

2.2 Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und ihre Vernetzung
18

2.2.1 Förderschwerpunkt Lernen
19

2.2.2 Förderschwerpunkt Sprache
39

2.2.3 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
45

2.2.4 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
62

2.2.5 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
72

2.2.6 Förderschwerpunkt Hören
84

2.2.7 Förderschwerpunkt Sehen
98

2.2.8 Schüler mit „Autismus-Spektrum-Störung“
113

2.3 Sonderpädagogischer Förderbedarf als Herausforderung der allgemeinen Schulen – ein Resümee
125

2.4 Gedankliche Impulse zur Umsetzung schulischer Inklusion
127

2.5 Serviceteil
131

3. Inklusion aus internationaler und nationaler Perspektive: Die grundlegenden Dokumente
132

3.1 Die internationale Perspektive
133

3.2 Die europäische Perspektive
138

3.3 Die nationale Perspektive
139

3.3.1 Der KMK-Beschluss vom 18.11.2010: „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der schulischen Bildung“
139

3.3.2 Der KMK-Beschluss vom 20.10.2011: „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“
142

4. Inklusion in Bayern – Die pädagogische Konzeption
145

4.1 Zusammenfassung
145

1. Kooperationsklassen (Art. 30a Abs.7 Nr. 1 BayEUG)
152

2. Partnerklassen (ehemals Außenklassen) (Art. 30a Abs.7 Nr. 2 BayEUG)
153

3. Offene Klassen der Förderschule (Art. 30a Abs.7 Nr. 3 BayEUG)
154

4.2 Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler (Art. 30b Abs. 2 BayEUG)
155

4.3 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ (Art. 30b Abs.3 bis 5 BayEUG)
156

4.4 Serviceteil
161

5. „Profilbildung inklusive Schule – ein Leitfaden für die Praxis“
162

6. Die Lehrpläne in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in Bayern – ein Überblick
163

7. Inklusive Perspektiven der Grund- und Mittelschulen
178

7.1 Schulrechtliche Grundlagen
179

7.2 Personelle Unterstützung bei inklusiven Maßnahmen
180

7.2.1 Inklusion einzelner Schüler an der Sprengelschule
180

7.2.2 Kooperationsklassen
180

7.2.3 Partnerklassen
181

7.2.4 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
181

7.2.5 Klassen mit festem Lehrertandem
181

7.3 Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf inklusive Pädagogik
182

7.3.1 Ausbildung
182

7.3.2 Studium
182

7.3.3 Vorbereitungsdienst/Seminarausbildung
183

7.3.4 Fortbildung von Lehrkräften im Hinblick auf inklusiven Unterricht und inklusive Erziehung
183

7.4 Serviceteil
184

8. Inklusive Perspektiven der Förderschulen
185

8.1 Das „Haus der Förderschule“
188

8.1.1 Förderschulen als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren
189

8.1.2 Förderschulen als alternative Lernorte
190

8.1.3 Förderschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“
191

8.2 Sonderpädagogische Fachlichkeit im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
194

8.3 Serviceteil
198

9. Inklusive Perspektiven der Realschulen
199

9.1 Besondere Strukturen zur Umsetzung von Inklusion
200

9.2 Partnerklassen
200

9.3 Realschulen mit dem Profil Inklusion
201

9.4 Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
202

9.5 Schulbegleitung
202

9.6 Serviceteil
203

10. Inklusive Perspektiven der Gymnasien
204

10.1 Partnerklassen (vgl. Art 30a Abs. 7 Nr. 2 BayEUG)
205

10.2 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion (vgl. Art. 30b Abs. 3 BayEUG)
206

10.3 Nachteilsausgleich (§ 53 Abs. 4 und 5 GSO)
207

10.4 Weitere Strukturen zur Umsetzung von Inklusion
207

10.5 Schulbegleitung
208

10.6 Serviceteil
208

11. Inklusive Perspektiven der beruflichen Schulen
209

11.1 Schulversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“
210

11.2 Serviceteil
213

12. Beratung bei schulischer Inklusion
214

12.1 Bedeutung der Beratung bei schulischer Inklusion
215

12.2 Das Elternentscheidungsrecht
216

12.3 Das Beratungsangebot in der Schule
217

12.3.1 Lehrkräfte und Klassenlehrkräfte einer Schülerin / eines Schülers
218

12.3.2 Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
218

12.3.3 Staatliche Schulberatungsstellen
221

12.3.4 Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren
223

12.3.5 Beratung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
224

12.3.6 Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik an Grund- und Mittelschulen mit dem Profil Inklusion
225

12.3.7 Inklusionsberatung am Schulamt (Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen)
226

12.3.8 Schulaufsicht
227

12.3.9 Externe Beratung durch ISEB und SCIB
227

12.3.10 Kooperation von Schule und Jugendhilfe
228

12.4 Serviceteil
230

13. Inklusive Unterrichtung und Förderung an Bayerns Schulen
232

13.1 Inklusive Pädagogik
233

13.2 Inklusiver Unterricht
235

13.3 Inklusive Förderung
238

13.4 Konzepte und Materialien zur Umsetzung inklusiver Unterrichtung und Förderung an Bayerns Schulen im Überblick
239

14. Förderdiagnostik und Förderplanung im inklusiven Umfeld
241

14.1 Der Förderdiagnostische Bericht
243

14.2 Das Sonderpädagogische Gutachten
245

14.3 Der Förderplan
246

14.3.1 Begründungen für die Erstellung eines Förderplans
246

14.3.2 Der Prozess der Förderplanung
247

14.3.3 Grundlagen zur Umsetzung eines Förderplans
248

14.3.4 Inhalte eines Förderplans
249

14.3.5 Beispiel eines Förderplanformulars
251

14.4 Serviceteil
252

15. Leistungsbewertung im inklusiven Umfeld
253

15.1 Leistungsbewertung an der allgemeinen Schule
254

15.1.1 Nachteilsausgleich (§ 39 GrSO, § 48 MSO)
254

15.1.2 Notenaussetzung und Verbalbeurteilung in der Grund- und Mittelschule (§ 38 Abs. 3 GrSO, § 47 Abs. 3 MSO)
255

15.2 Leistungsbewertung an der Förderschule
255

15.2.1 Leistungsbewertung am Förderzentrum auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen
255

15.2.1.1. Unterrichtung und Förderung auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen
255

15.2.1.2. Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen im Förderzentrum
257

15.2.1.3. Zeugnisse im Förderschwerpunkt Lernen
258

15.3 Serviceteil
263

16. Übergänge und Inklusion – eine pädagogische Chance
264

16.1 Übergang vom vorschulischen Bereich in die Schule
267

16.2 Übergänge von der Förderschule in die allgemeine Schule
268

16.3 Übergang von der Schule in den Beruf
269

16.3.1 Schulische Maßnahmen zur Berufsorientierung
270

16.3.1.1 Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler aller Schularten: „Berufsorientierung INDIVIDUELL“
271

16.3.1.2 Berufsorientierung an der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
273

16.3.1.3 Berufsvorbereitung im Förderschwerpunkt Lernen an Förderzentren
276

16.3.1.4 Berufsvorbereitung am Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
278

16.3.1.5 Berufsorientierung an Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen
279

16.3.2 Unterstützende Maßnahmen beim Berufseintritt
279

16.3.2.1 Berufsvorbereitung
279

16.3.2.2 Berufsausbildung
281

16.3.3 Inklusive Möglichkeiten an den Berufsschulen
281

16.3.4 Nachteilsausgleich
282

16.3.5 Angebote an den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
283

16.3.6 Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs von Schulabschlüssen
287

Inklusive Maßnahmen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
287

16.4 Serviceteil
290

Anhang zum pädagogischen Teil A
292

pdf: Anhang 1 – Material
293

pdf: Anhang 2 – Literaturverzeichnis
311

pdf: Anhang 3 – Inklusion durch Vielfalt
318-319

pdf: Anhang 4 – Leistungsbewertung am Förderzentrum (ISB)
380-381

Teil B: Rechtliche Aspekte
430

Einleitung
431

Inhaltsverzeichnis
432

I. VORBEMERKUNG Inklusion – ein Prozess
441

II. ABKÜRZUNGEN, DEFINITIONEN, RECHTSGRUNDLAGEN
442

1. Abkürzungen
442

2. Definitionen
443

2.1 Behinderung und sonderpädagogischer Förderbedarf
443

2.2 Öffentliche und private Schule, Regelschule, allgemeine Schule, Mittelschule, Förderschule, Pflichtschule, Sprengelschule
445

2.2.1 Öffentliche und private Schule
446

2.2.2 Regelschule/allgemeine Schule
446

2.2.3 Exkurs: Grundschule und Mittelschule
447

2.2.4 Förderschule
447

2.2.5 Pflichtschule, weiterführende Schule mit schulartspezifischen Regelungen
449

2.2.6 Sprengelschule
450

3. Rechtsgrundlagen
451

3.1 Allgemein
451

3.2 Gesetze
452

3.2.1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs-
452

und Unterrichtswesen (BayEUG)
452

3.2.2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
452

3.2.3 Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz, SchKfrG)
452

3.3 Rechtsverordnungen
453

3.3.1 Schulordnungen
453

3.3.2 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz
455

(AVBaySchFG)
455

3.3.3 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)
455

3.3.4 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung, KraSO)
455

3.3.5 Hausunterrichtsverordnung (HUnterrV)
455

III. UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Vision der Vereinten Nationen - eine machtvolle Botschaft aus New York
456

IV. INKLUSION – AUFTRAG ALLER SCHULEN Jede Schule muss sich auf den Weg machen
458

V. VIELFALT DER SCHULISCHEN LERNORTE Verschiedenheit der Kinder erfordert Verschiedenheit der Angebote - Freiheit, Eigenverantwortung, Flexibilität
459

Formen des gemeinsamen Unterrichts:
461

1. In der allgemeinen Schule
461

1.1 Inklusion einzelner Schüler
461

1.2 Kooperationsklasse
461

1.3 Partnerklasse der Förderschule
462

1.4 Schule mit dem Profil „Inklusion“
464

1.4.1 Voraussetzungen für das Profil „Inklusion“
464

1.4.1.1 Bildungs- und Erziehungskonzept
464

1.4.1.2 Antrag der Schule
465

1.4.1.3 Konsens der Schulfamilie
465

1.4.1.4 Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde; Voraussetzungen
465

1.4.2 Organisatorische Besonderheiten der Profilschule
469

1.4.2.1 Lehrkräfte für Sonderpädagogik
469

1.4.2.2 Eigenverantwortliche Organisation der Förderung
470

1.4.2.3 Klasse mit festem Lehrertandem
470

1.4.3 Aufhebung des Profils
470

1.5 Klasse mit festem Lehrertandem
471

2 In der Förderschule
473

2.1 Offene Förderschulklasse
473

2.1.1 Rechtliche Voraussetzungen
474

2.1.1.1 Berechtigung zur Öffnung einer Förderschulklasse
474

2.1.1.2 Umfang der möglichen Öffnung – Erhalt des Status der Schule
475

als Förderschule
475

2.1.2 Klassenbildung/Personelle Ausstattung
475

2.2 Partnerklasse der Regelschule in der Förderschule
476

2.3 Förderschule mit dem Profil „Inklusion“
477

VI GRUNDSÄTZLICH GLEICHBERECHTIGTER ZUGANG ZUR REGELSCHULE – ENTSCHEIDUNGSRECHT ZWISCHEN REGELSCHULE UND FÖRDERSCHULE Dem Elternwillen kommt entscheidende Bedeutung zu
481

1. Grundsätzlich gleichberechtigter Zugang zur Regelschule
482

2. Tatsächliche Grenzen
484

3. Rechtliche Grenzen
484

3.1 Zustimmung des Schulaufwandsträgers, Art. 30a Abs. 4 BayEUG
484

3.2 Verpflichtender Förderschulbesuch, Art. 41 Abs. 5 BayEUG
485

3.2.1 Entwicklungsgefährdung
486

3.2.2 Rechte der Mitglieder der Schulgemeinschaft
490

3.2.3 Maßnahmen der Schule
491

VII. SONDERPÄDAGOGISCHE DIAGNOSTIK Woher kommt der Schüler? – Wo steht er? – Wie kann er gefördert werden? Diagnostik und Förderung gehören zusammen
492

1. Überblick, Grundsätzliches
493

2. Allgemeine Schule
494

2.1. Förderdiagnostischer Bericht
494

2.1.1 Anwendungsbereich und Inhalt
494

2.1.2 Zuständigkeit
495

2.1.3 Einsatz von standardisierten diagnostischen Testverfahren
496

2.1.4 Förderdiagnostischer Bericht vor der Aufnahme an die Regelschule
496

2.2 Sonderpädagogisches Gutachten
497

3. Förderschule
498

3.1 Aufnahme in die Förderschule
498

3.2 Sonderpädagogische Diagnostik während der Förderschulzeit
499

3.3 Streitiges Überweisungsverfahren
499

3.4 Sonderpädagogische Diagnostik am Ende der Schulzeit
499

am Förderzentrum
499

4. Zum Inhalt des Sonderpädagogisches Gutachtens
500

im (streitigen) Aufnahme- oder Überweisungsverfahren
500

4.1 Zuständigkeit
501

4.2 Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
502

4.3 Stellungnahme zum Lernort
503

4.3.1 Rechtlich mögliche Lernorte im konkreten Einzelfall
503

4.3.2 Empfehlung bei mehreren zulässigen Lernorten
503

VIII. SCHULANMELDUNG, SCHULWECHSEL, ÜBERGÄNGE Welche Bildungswege bestehen und welches Verfahren ist dabei zu beachten?
504

1. Allgemein, Beratung
505

2. Aufnahme in die Regelschule
508

2.1 Grundschule
509

2.1.2 Entscheidung der staatlichen Grundschule
510

2.1.3 Streitiges Verfahren und Entscheidung durch das Staatliche Schulamt
510

2.2 Mittelschule Es gilt das zur Grundschule Gesagte (vgl. § 28 MSO).
511

2.3 Realschule und Gymnasium
512

2.4 Berufsschule
512

2.5 Andere berufliche Schulen (ohne Berufsschulen)
512

3. Aufnahme in die Förderschule
512

3.1 Förderzentrum
514

3.1.1 Aufnahmevoraussetzung, Anmeldung
514

3.1.2 Entscheidung der Förderschule
516

3.1.3 Streitiges Verfahren und Entscheidung durch die Regierung
516

3.1.4 Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
517

3.2 Realschule zur sonderpädagogischen Förderung
517

3.3 Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
517

3.4 Andere berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (ohne Förderberufsschulen)
518

4. Gastschulverhältnisse
518

4.1 Struktur, Voraussetzungen und Folgen von Gastschulverhältnissen
519

4.2 Gastschulverhältnisse bei Grund- und Mittelschulen
520

sowie bei Förderzentren
520

4.2.1 Zwei Arten von Gastschulverhältnissen
520

4.2.1.1 Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen
520

(Art. 43 Abs. 1 und 4 BayEUG)
520

4.2.1.2 Gastschulverhältnis nach staatlicher Zuweisung (Art. 43 Abs. 2 und 4 BayEUG)
520

4.2.2 Folgen für die kommunalen Schulaufwandsträger
520

4.3 Zuweisungen durch die Schulaufsichtsbehörde
521

4.3.1 Kooperationsklasse
521

4.3.2 Partnerklasse
522

4.3.3 Nach Ablehnung der Zustimmung der Aufnahme
523

durch die Sprengelschule
523

4.3.4 Schule mit dem Profil Inklusion
523

4.4 Gastschulverhältnisse bei Berufsschulen und Förderberufsschulen
524

5. Wechsel zwischen Regelschule und Förderschule
525

5.1 Wechsel von der Regelschule an die Förderschule
527

5.1.1 Wechsel von der Grundschule oder Mittelschule
527

an das Förderzentrum
527

5.1.2 Wechsel von der Grundschule oder der Mittelschule
528

an die Realschule zur sonderpädagogischen Förderung
528

5.1.3 Wechsel von der Mittelschule
529

an die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
529

5.1.4 Wechsel von der Realschule oder dem Gymnasium
529

an eine Förderschule
529

5.1.5 Wechsel von der Berufsschule und anderen beruflichen Schulen
529

an eine entsprechende Förderschule
529

5.2. Wechsel von der Förderschule an die Regelschule
530

5.2.1 Wechsel vom Förderzentrum an die Grundschule oder Mittelschule
530

5.2.2 Wechsel vom Förderzentrum an die Realschule, an das Gymnasium
531

5.2.3 Wechsel vom Förderzentrum an die Berufsschule
531

5.2.4 Wechsel von der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung an die Berufsschule
532

5.2.5 Wechsel von sonstigen Förderschulen
532

an die entsprechenden Regelschulen
532

6. Übersichten zur Einschulung und Überweisung
533

6.1 Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
533

in der Grundschule oder im Förderzentrum
533

6.2 Überweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Grundschule oder Mittelschule an das Förderzentrum
540

6.3 Überweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
546

vom Förderzentrum an die Grundschule/Mittelschule
546

7.1 Nach dem Ende der Grundschule oder Grundschulstufe
550

7.2 Nach dem Ende der Mittelschule oder Mittelschulstufe
551

7.3 Nach Abschluss der Jahrgangsstufe 10 der Realschule,
551

der Realschule zur sonderpädagogischen Förderung
551

oder dem Gymnasium
551

IX. LERNZIELGLEICHHEIT – LERNZIELDIFFERENZ, LEHRPLÄNE, LEISTUNGSBEWERTUNG, FÖRDERPLAN, VORRÜCKEN, NACHTEILSAUSGLEICH, ABSCHLÜSSE Gleichberechtigung ja – aber nicht immer gleiche Behandlung
553

1. Grundsätzliches
554

2. Lernzielgleichheit – Lernzieldifferenz - Lehrpläne
554

2.1 Allgemeine Schule (hier Grund-, Mittel- und Berufsschule)
555

2.2 Förderschule
557

2.2.1 Allgemein
557

2.2.2 Lernziele der einzelnen Förderschwerpunkte
557

3. Leistungsbewertung
560

3.1 Allgemeine Schule
561

3.1.1 Grundschule und Mittelschule
561

3.1.2 Berufsschule
563

3.1.3 Sonstige allgemeine Schulen
563

3.2 Förderschule
563

3.2.1 Unterrichtung nach den Lehrplänen der allgemeinen Schule
563

3.2.2 Unterrichtung im Förderschwerpunkt Lernen
564

3.2.3 Lehrpläne für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
565

4. Förderplan
566

4.1 Allgemeine Schule
566

4.2 Förderschule
567

4.2.1 Förderzentren, § 31 VSO-F
567

4.2.2 Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, § 14 BSO-F
568

4.2.3 Sonstige Förderschulen
568

4.2.4 Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
568

5. Vorrücken, freiwilliges Wiederholen und Zurücktreten,
568

freiwilliger Besuch der Mittelschule oder des Förderzentrums
568

5.1 Allgemeine Schulen
569

5.1.1 Grundschule und Mittelschule
569

5.1.1.1 Vorrücken
569

5.1.1.2 Freiwilliges Wiederholen und Zurücktreten
570

5.1.1.3 Freiwilliger Besuch der Mittelschule
571

5.1.2 Sonstige allgemeine Schulen
572

5.2 Förderschulen
573

5.2.1 Förderzentren
573

5.2.1.1 Vorrücken
573

5.2.1.2 Freiwilliges Wiederholen und Zurücktreten
573

5.2.1.3 Freiwilliger Besuch des Förderzentrums (Mittelschulstufe)
574

5.2.1.4 Besonderheit im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
574

5.2.2 Sonstige Förderschulen:
575

6. Nachteilsausgleich
575

7. Abschlüsse
577

7.1 Allgemeine Schulen
578

7.2 Förderschule
580

7.2.1 Abschlüsse der allgemeinen Schule an der Förderschule
580

7.2.2 Abschlüsse im Förderschwerpunkt Lernen
580

7.2.3 Individueller Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
581

7.2.4 Zusätzlich: Sonderpädagogisches Gutachten, § 27 Abs.2 VSO-F
582

7.2.5 Abschlüsse der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
582

X. PERSONELLE UNTERSTÜTZUNG DER INKLUSION AN DER ALLGEMEINEN SCHULE Welche Unterstützung bekommen die Lehrkräfte, Eltern und Schüler an den allgemeinen Schulen?
584

1. Allgemein
585

2. Unterstützungssysteme der allgemeinen Schule
585

3. Sonderpädagogische Unterstützung
585

3.1 Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
585

3.2 Lehrkräfte für Sonderpädagogik an der Grund- oder Mittelschule
586

mit dem Profil „Inklusion“
586

3.2.1 Aufgabenbereich und Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik
586

an der Profilschule
586

3.2.2 Personalrechtliche Rahmenbedingungen
587

3.2.2.1 Dienstliche Beurteilung
587

3.2.2.2 Reisekosten
588

4. Heilpädagogische Förderlehrer und
588

sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe
588

5. Staatliche Pflegekräfte
588

6. Sonstige Unterstützungskräfte, insbesondere Schulbegleiter
589

6.1 Unterstützung durch die Eingliederungshilfe
589

6.2 Unterstützung durch die Krankenkassen und Pflegekassen
589

XI. SCHULAUFWAND, SCHULBEFÖRDERUNG Das Umfeld muss stimmen
591

1. Schulaufwand (ohne Schülerbeförderung)
591

1.1 Allgemein
591

1.2 Schulgebäude, Räumlichkeiten
593

1.2.1 Barrierefreiheit
593

1.2.2 Räumlichkeiten
593

1.3 Sachmittel
594

1.3.1 Förderschwerpunkt Lernen
595

1.3.2 Förderschwerpunkt Sehen
595

1.3.3 Förderschwerpunkt Hören
595

1.3.4 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
596

1.3.5 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
596

1.4 Leistungen der Rehabilitationsträger
596

1.4.1 Leistungspflicht der Krankenversicherung
596

1.4.2 Leistungspflicht der Eingliederungshilfe
598

1.4.3 Beispielsfälle aus der Rechtsprechung
598

2. Schülerbeförderung
600

2.1 Zuständigkeit
600

2.1.1 Grundschule, Mittelschule, Förderschule
600

2.1.2 Sonstige Schularten
601

2.2 Umfang der Beförderungspflicht
601

2.2.1 Beförderung zur nächstgelegenen Schule
601

2.2.2 Beförderungstatbestände
602

2.3 Entlastung der kommunalen Schulaufwandsträger
603

ANHANG zum rechtlichen Teil B
604

Anlage 1: Verband der bayerischen Bezirke - Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung
605

Anlage 2: Verband der bayerischen Bezirke - Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
614

Anlage 3: Bayerischer Landkreistag - Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen und Förderschulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung
622

Weitere Informationen | Impressum
641