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Anlage 1

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c) Berufsbegleitende Fortbildung

In der Erfüllung des schulischen Erziehungsauftrages sind auf Seiten der Lehrkräfte

Bereitschaft und Mut zur Veränderung eigener Sicht- und Handlungsweisen eine wichtige

Voraussetzung für die Prozesssteuerung in Unterricht und Schule. Hierzu eignen sich:

themenspezifische Dienstbesprechungen

Praxisbegleitende Weiterbildungen für den Förderschwerpunkt emotionale-soziale

Entwicklung

Kollegiale Fallbesprechung

Einführung in Deeskalationsstrategien

Supervision als fest installiertes Angebot für Lehrkräfte

d) Schulische Unterstützungssysteme

Schulpsychologen

Beratungslehrkräfte

Verbindungslehrer

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)

Staatliche Schulberatungsstellen

4. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten

Erziehungspartnerschaft mit Eltern ist unverzichtbar. Soll schulisches Lernen des Kindes

oder Jugendlichen gelingen, dann ist es notwendig, alle am Erziehungs-, Entwicklungs- und

Förderprozess des Kindes und Jugendlichen beteiligten Personen einzubeziehen und mit

ihnen kooperativ zusammenzuarbeiten. Die Beziehung zwischen Eltern und Schule sollte auf

der Basis eines wertschätzenden Miteinanders stattfinden. Im Folgenden werden einige

Beispiele der Kooperation aufgezeigt:

Elternbeirat und Klassenelternsprecher

Gemeinsame Gestaltung des Schulalltags

Initiativen von Eltern für Eltern

Elternabende, Elternsprechstunden

Eltern als Begleitpersonal bei Ausflügen

Begleitung bei Übergangsprozessen

Einbindung in die Förder- und Hilfeplanung

Ehrenamtliche Helfer und Paten (z.B. Lese- und Spielpaten)

5. Kooperation mit externen Partnern

Die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere mit

Betrieben, Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen sowie den Partnern in der

dualen Ausbildung ist von enormer Bedeutung für Schulen, da sie den umfassenden Auftrag

in Erziehung und Bildung nicht ohne Unterstützung leisten kann. Eine Kooperation mit

externen Partnern kann sich für alle am Unterrichts- und Erziehungsprozess Beteiligten als

förderlich erweisen.

Einzelne Schüler mit besonderen Bedarfslagen benötigen gegebenenfalls spezifische

Unterstützung. Hier ist die Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendhilfeträgern,

Eingliederungshilfe der Bezirke, Erziehungsberatungsstellen, Ärzten und auch Therapeuten

zu nennen. Unterstützende Angebote externer schulischer Partner münden im Idealfall in ein

gemeinsam abgestimmtes Hilfekonzept. Dies gilt insbesondere für die Jugendsozialarbeit

(JaS) an Schulen und für die durch Kommunen ermöglichte Schulsozialarbeit. Im Übergang

Schule – Beruf kommt der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, insbesondere

Rehabilitationsberatern, Berufseinstiegsbegleitern, Integrationsfachdiensten und