

Anlage 1
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c) Berufsbegleitende Fortbildung
In der Erfüllung des schulischen Erziehungsauftrages sind auf Seiten der Lehrkräfte
Bereitschaft und Mut zur Veränderung eigener Sicht- und Handlungsweisen eine wichtige
Voraussetzung für die Prozesssteuerung in Unterricht und Schule. Hierzu eignen sich:
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themenspezifische Dienstbesprechungen
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Praxisbegleitende Weiterbildungen für den Förderschwerpunkt emotionale-soziale
Entwicklung
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Kollegiale Fallbesprechung
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Einführung in Deeskalationsstrategien
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Supervision als fest installiertes Angebot für Lehrkräfte
d) Schulische Unterstützungssysteme
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Schulpsychologen
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Beratungslehrkräfte
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Verbindungslehrer
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Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
•
Staatliche Schulberatungsstellen
4. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten
Erziehungspartnerschaft mit Eltern ist unverzichtbar. Soll schulisches Lernen des Kindes
oder Jugendlichen gelingen, dann ist es notwendig, alle am Erziehungs-, Entwicklungs- und
Förderprozess des Kindes und Jugendlichen beteiligten Personen einzubeziehen und mit
ihnen kooperativ zusammenzuarbeiten. Die Beziehung zwischen Eltern und Schule sollte auf
der Basis eines wertschätzenden Miteinanders stattfinden. Im Folgenden werden einige
Beispiele der Kooperation aufgezeigt:
•
Elternbeirat und Klassenelternsprecher
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Gemeinsame Gestaltung des Schulalltags
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Initiativen von Eltern für Eltern
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Elternabende, Elternsprechstunden
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Eltern als Begleitpersonal bei Ausflügen
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Begleitung bei Übergangsprozessen
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Einbindung in die Förder- und Hilfeplanung
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Ehrenamtliche Helfer und Paten (z.B. Lese- und Spielpaten)
5. Kooperation mit externen Partnern
Die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere mit
Betrieben, Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen sowie den Partnern in der
dualen Ausbildung ist von enormer Bedeutung für Schulen, da sie den umfassenden Auftrag
in Erziehung und Bildung nicht ohne Unterstützung leisten kann. Eine Kooperation mit
externen Partnern kann sich für alle am Unterrichts- und Erziehungsprozess Beteiligten als
förderlich erweisen.
Einzelne Schüler mit besonderen Bedarfslagen benötigen gegebenenfalls spezifische
Unterstützung. Hier ist die Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendhilfeträgern,
Eingliederungshilfe der Bezirke, Erziehungsberatungsstellen, Ärzten und auch Therapeuten
zu nennen. Unterstützende Angebote externer schulischer Partner münden im Idealfall in ein
gemeinsam abgestimmtes Hilfekonzept. Dies gilt insbesondere für die Jugendsozialarbeit
(JaS) an Schulen und für die durch Kommunen ermöglichte Schulsozialarbeit. Im Übergang
Schule – Beruf kommt der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, insbesondere
Rehabilitationsberatern, Berufseinstiegsbegleitern, Integrationsfachdiensten und