

Anlage 1
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3. Pädagogische Maßnahmen von Schulen
Grundlegende Voraussetzung für pädagogisches Handeln ist eine
tragfähige Schüler-
Lehrer-Beziehung
, die sich durch
ein hohes Maß an Verständnis
, durch besondere
persönliche Zuwendung
und pädagogisch-psychologische Unterstützung auszeichnet.
Hierzu gehört auch, dass Grenzen, Normen und Regeln vereinbart und umgesetzt werden.
Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung
zielt prinzipiell auf die
Ermöglichung von gelingenden Erfahrungen
ab, bei denen sich Kinder bzw. Jugendliche
positiv erleben:
•
Erfolgsbestätigung
•
Förderung zur Wahrnehmung eigener und fremder Gefühle
•
Anbahnung und Förderung einer angemessenen Emotionsregulation
•
Erweiterung von kommunikativen Kompetenzen
•
Stärkung der Konzentrationsfähigkeit
•
Förderung der Lern- und Anstrengungsbereitschaft
a) Maßnahmen zur Entwicklung eines Schulkonzeptes
Folgende Aspekte können bei der Entwicklung des Schulkonzeptes je nach Schulart im
Sinne eines abgestimmten Erziehungskonzeptes unterstützend wirken:
•
allgemeines Schulkonzept
•
Strategie der Vernetzung innerhalb der Lehrerschaft
•
Abstimmung und Koordination der Erziehungsarbeit
•
Raumgestaltung
•
Organisatorische Bedingungen wie Klassen- und Gruppenzusammensetzung
•
Rückzugsinseln in Kombination mit musisch-kreativen Angeboten
•
Temporärer Wechsel der Bezugsgruppe, z. B. Teilnahme am Unterricht der
Parallelklasse, um Krisensituationen in der Stammklasse des Schülers zu entzerren
•
Sozialtrainingsprogramme
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Streitschlichter
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Tutoren
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Rhythmisierung von Ganztagsangeboten in Verzahnung mit außerschulischen
Bildungsträgern
•
Spezifische Konzepte wie die Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK)
b) Maßnahmen in Unterricht und Erziehung
Der spezielle Förderbedarf dieser Schüler erfordert eine spezifische Gestaltung der
Erziehungs- und Unterrichtsangebote, da unterrichtliche und erzieherische Hilfen zur
Orientierung im sozialen Umfeld, zur Selbststeuerung und auch zur Verarbeitung von
belastenden Lebenseindrücken dienen können.
Dies können Angebote der äußeren und inneren Differenzierung und Individualisierung sein:
•
Praktisches Lernen zur Erweiterung der Handlungskompetenz
•
Bewegungs- und Wahrnehmungsangebote zur Förderung von Kommunikation,
Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Emotionalität und Soziabilität
•
Spielangebote
•
Ausdrucksmöglichkeiten im musisch-künstlerischen und gestalterischen Bereich
Für den Unterricht ist bei der Auswahl der Themen und Lernorte im Rahmen der Lehrpläne
ein großer Ermessensspielraum gegeben
. Gleiches gilt, um schulvermeidende und
schulabsente Kinder und Jugendliche wieder an den Unterricht heranzuführen. Dies bedarf
einer engmaschigen Abstimmung zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe.
Pädagogische Maßnahmen