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4.3 Hilfen zur Mobilität
wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus und bei Schülerfahrten.
4.4 Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich
wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern mit dem Ziel der In-
tegration in den Klassenverband, Unterstützung bei Motivationsproblemen (Aufmerk-
samkeit wecken, loben), Hilfestellung zum angemessenen Verhalten.
4.5 Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten
z. B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhi-
gung anbieten, „Auszeiten“ aus dem Klassenkontext ermöglichen.
4.6 Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
z. B. Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen (wie Bildkarten,
Talker), Hilfestellung zum Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband.
Medizinisch-pflegerische oder heilpädagogische Maßnahmen im Sinne des Sozial-
rechts gehören nicht zum Aufgabenprofil des Schulbegleiters.
Schulbegleiter sind
keine
Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer
oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte. Die schul-
pädagogische und didaktische Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffes an
junge Menschen mit Behinderung obliegt ausschließlich den Lehrkräften bzw. den
MSD Lehrkräften der Förderschule, auch wenn Schulbegleiter,
die dazu notwendige
fachliche Qualifikation haben sollten. Bei Schülern mit geistiger Behinderung und bei
Schülern mit körperlicher Behinderung oder Sinnesschädigungen, die
zusätzlich ei-
nen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen haben, ist es
Aufgabe der Lehrkräfte, den Unterrichtsstoff didaktisch so aufzubereiten, dass der
Schüler entsprechend seinem Förderplan ggf. lernzieldifferent lernen und arbeiten
kann. Der Schulbegleiter ist für die Reduzierung oder Anpassung des Lernstoffes
nicht zuständig. Er kann den Schüler lediglich im Rahmen seines vorgenannten Auf-
gabenbereiches bei der Teilnahme am Unterricht unterstützen, d.h. in motorischer
Hinsicht (z.B. Aufgabenblatt vorlegen), in kommunikativer Hinsicht (z.B. die Aufga-