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4.3 Hilfen zur Mobilität

wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus und bei Schülerfahrten.

4.4 Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich

wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern mit dem Ziel der In-

tegration in den Klassenverband, Unterstützung bei Motivationsproblemen (Aufmerk-

samkeit wecken, loben), Hilfestellung zum angemessenen Verhalten.

4.5 Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten

z. B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhi-

gung anbieten, „Auszeiten“ aus dem Klassenkontext ermöglichen.

4.6 Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern

z. B. Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen (wie Bildkarten,

Talker), Hilfestellung zum Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband.

Medizinisch-pflegerische oder heilpädagogische Maßnahmen im Sinne des Sozial-

rechts gehören nicht zum Aufgabenprofil des Schulbegleiters.

Schulbegleiter sind

keine

Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer

oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte. Die schul-

pädagogische und didaktische Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffes an

junge Menschen mit Behinderung obliegt ausschließlich den Lehrkräften bzw. den

MSD Lehrkräften der Förderschule, auch wenn Schulbegleiter,

die dazu notwendige

fachliche Qualifikation haben sollten. Bei Schülern mit geistiger Behinderung und bei

Schülern mit körperlicher Behinderung oder Sinnesschädigungen, die

zusätzlich ei-

nen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen haben, ist es

Aufgabe der Lehrkräfte, den Unterrichtsstoff didaktisch so aufzubereiten, dass der

Schüler entsprechend seinem Förderplan ggf. lernzieldifferent lernen und arbeiten

kann. Der Schulbegleiter ist für die Reduzierung oder Anpassung des Lernstoffes

nicht zuständig. Er kann den Schüler lediglich im Rahmen seines vorgenannten Auf-

gabenbereiches bei der Teilnahme am Unterricht unterstützen, d.h. in motorischer

Hinsicht (z.B. Aufgabenblatt vorlegen), in kommunikativer Hinsicht (z.B. die Aufga-