Table of Contents Table of Contents
Previous Page  605 / 641 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 605 / 641 Next Page
Page Background

Verband der bayerischen Bezirke

Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der

Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung

i.S.d. § 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII

(12. Buch des Sozialgesetzbuches - Sozialhilfe)

Überarbeitete Gemeinsame Empfehlungen des Verbandes der bayerischen Be-

zirke und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

1. Ziel

Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Befähigung

zu einem möglichst selbstbestimmten Leben sind Kernziele der Eingliederungshilfe

nach dem SGB XII.

Schülerinnen und Schüler* mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förder-

schwerpunkt geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen,

Hören und Sprache haben unter den Voraussetzungen des Art. 41 Abs. 1 und 5

BayEUG die Möglichkeit, an einer allgemeinen Schule unterrichtet zu werden.

Entsprechend ihrem sozialrechtlichen Hilfebedarf können sie sich bei Vorliegen der

Voraussetzungen gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 der Eingliederungshil-

feverordnung sowie der

nachfolgenden schulrechtlichen Voraussetzungen

dabei

von einem Schulbegleiter

P

*

P

unterstützen lassen.

TP

*

PT

Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend nur die maskuline Form verwendet.