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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Nachfolgend werden einzelne Förderschwerpunkte näher beschrieben, in denen
behinderungsbedingte Aufwendungen entstehen können.
1.3.1 Förderschwerpunkt Lernen
Eine spezielle Ausstattung oder spezielle Lernmaterialien sind nicht zwingend
erforderlich. Sinnvoll sind Unterrichtsmaterialien zum handlungsorientierten
Lernen (z.B. Montessori-Materialien, Lernwerkstatt), die auch den Schülern ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf zu Gute kommen. Bei lernzieldifferentem
Unterricht fallen ggf. Kopier- und Materialkosten für separate Lernmittel an
(insbesondere Arbeitsblätter).
1.3.2 Förderschwerpunkt Sehen
Erforderlich sind Vergrößerungen oder Lernmittel in Brailleschrift (Blindenschrift).
Einzelne Texte und Arbeitsblätter kann die Lehrkraft auch auf elektronischem
Wege dem Schüler zuleiten, sodass er auf seinem Computer die entsprechende
Vergrößerung oder Umwandlung in Brailleschrift vornehmen kann.
Die Schulen können ein Schulbuch in Braille-Schrift (Blindenschrift) je Schüler im
Schuljahr ohne Übertragungskosten bzw. in Form eines kostenlosen Abdrucks
an der Bayerischen Medienabteilung für Schüler mit Blindheit und
Seheinschränkung (Mediablis) erhalten.
http://www.mediablis-bayern.de/Dies entlastet die Kommunen als Sachaufwandsträger. Ferner wurden die
Entgelte für den Nachdruck oder die Erstellung von Büchern in Blindenschrift auf
die Herstellungskosten (ohne Personalkosten, die vom Freistaat übernommen
werden) gesenkt.
Eine Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verbund der
Schulbuchverlage Blindenmedien e.V. (VdS) regelt seit März 2015 den
erleichterten Zugang zu Inhalten von Unterrichtswerken zur Bildung und
Ausbildung von blinden und hochgradig sehbehinderten Schülern. Damit wird die
Übertragung von Schulbüchern und Lehrwerken in Blindenschrift sowie deren
Weitergabe an blinde und hochgradig sehbehinderte Schüler deutlich
vereinfacht.
1.3.3 Förderschwerpunkt Hören
Sinnvoll sind Schallschutzmaßnahmen. Diese müssen nicht zwingend mit
baulichen Maßnahmen verbunden sein. Neben Vorhängen, die den Schall
aufnehmen, gibt es z.B. auch Akustik-Würfel oder -Bälle, die von der Decke
gehängt werden. Ebenso können Regale sowie schalldämpfende
Schreibunterlagen zur Verbesserung der Situation beitragen.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Induktionsanlagen besteht in
Klassenzimmern nicht, sondern beschränkt sich, wenn Bauten errichtet oder
geändert werden, auf Veranstaltungsräume mit Lautsprecheranlagen (vgl.
Mikrophon, Lautsprecherboxen etc.); dies gilt nicht für Klassenzimmer, die
lediglich einen Lautsprecher für Durchsagen haben. Die Schüler mit Hörgeräten
bzw. Cochlea Implantaten können sog. FM-Anlagen bzw. Mikro-Port-Anlagen