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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Nachfolgend werden einzelne Förderschwerpunkte näher beschrieben, in denen

behinderungsbedingte Aufwendungen entstehen können.

1.3.1 Förderschwerpunkt Lernen

Eine spezielle Ausstattung oder spezielle Lernmaterialien sind nicht zwingend

erforderlich. Sinnvoll sind Unterrichtsmaterialien zum handlungsorientierten

Lernen (z.B. Montessori-Materialien, Lernwerkstatt), die auch den Schülern ohne

sonderpädagogischen Förderbedarf zu Gute kommen. Bei lernzieldifferentem

Unterricht fallen ggf. Kopier- und Materialkosten für separate Lernmittel an

(insbesondere Arbeitsblätter).

1.3.2 Förderschwerpunkt Sehen

Erforderlich sind Vergrößerungen oder Lernmittel in Brailleschrift (Blindenschrift).

Einzelne Texte und Arbeitsblätter kann die Lehrkraft auch auf elektronischem

Wege dem Schüler zuleiten, sodass er auf seinem Computer die entsprechende

Vergrößerung oder Umwandlung in Brailleschrift vornehmen kann.

Die Schulen können ein Schulbuch in Braille-Schrift (Blindenschrift) je Schüler im

Schuljahr ohne Übertragungskosten bzw. in Form eines kostenlosen Abdrucks

an der Bayerischen Medienabteilung für Schüler mit Blindheit und

Seheinschränkung (Mediablis) erhalten.

http://www.mediablis-bayern.de/

Dies entlastet die Kommunen als Sachaufwandsträger. Ferner wurden die

Entgelte für den Nachdruck oder die Erstellung von Büchern in Blindenschrift auf

die Herstellungskosten (ohne Personalkosten, die vom Freistaat übernommen

werden) gesenkt.

Eine Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verbund der

Schulbuchverlage Blindenmedien e.V. (VdS) regelt seit März 2015 den

erleichterten Zugang zu Inhalten von Unterrichtswerken zur Bildung und

Ausbildung von blinden und hochgradig sehbehinderten Schülern. Damit wird die

Übertragung von Schulbüchern und Lehrwerken in Blindenschrift sowie deren

Weitergabe an blinde und hochgradig sehbehinderte Schüler deutlich

vereinfacht.

1.3.3 Förderschwerpunkt Hören

Sinnvoll sind Schallschutzmaßnahmen. Diese müssen nicht zwingend mit

baulichen Maßnahmen verbunden sein. Neben Vorhängen, die den Schall

aufnehmen, gibt es z.B. auch Akustik-Würfel oder -Bälle, die von der Decke

gehängt werden. Ebenso können Regale sowie schalldämpfende

Schreibunterlagen zur Verbesserung der Situation beitragen.

Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Induktionsanlagen besteht in

Klassenzimmern nicht, sondern beschränkt sich, wenn Bauten errichtet oder

geändert werden, auf Veranstaltungsräume mit Lautsprecheranlagen (vgl.

Mikrophon, Lautsprecherboxen etc.); dies gilt nicht für Klassenzimmer, die

lediglich einen Lautsprecher für Durchsagen haben. Die Schüler mit Hörgeräten

bzw. Cochlea Implantaten können sog. FM-Anlagen bzw. Mikro-Port-Anlagen