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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Es ist sinnvoll, die Einsatzplanung viertel- oder halbjährlich zu überprüfen
und gegebenenfalls neu zu bestimmen.
Die abgeordnete Lehrkraft ist in dieser Funktion ausschließlich für die
Profilschule zuständig. Sie berät und unterstützt die Lehrkräfte dieser Schule,
arbeitet im engen Austausch mit ihnen zusammen und hält in Partnerschaft mit
den Kollegen schulhausinterne Fortbildungen oder steht bei Einzelproblemen als
Ansprechpartner zur Verfügung. Die „Kernversorgung“, d.h. die reguläre
Versorgung der Schüler im Unterricht, ist nicht Aufgabe der
sonderpädagogischen Lehrkraft, sondern der allgemeinen Schule. Ausnahmen
können dann gelten, wenn z.B. durch eine Grippewelle die Zahl der Lehrkräfte
erheblich reduziert ist. Die Arbeitszeit wird durch die Tätigkeit bestimmt, d.h.
Unterrichtstätigkeit wird in Unterrichtspflichtzeit (UPZ) berechnet, bei sonstigen
Tätigkeiten wird die Unterrichtspflichtzeit (ähnlich wie bei Förderlehrern und dem
MSD) in Zeitstunden umgerechnet (1 Schulstunde bzw. UPZ-Stunde entspricht
rd. 1,5 Zeitstunden).
Eine enge Einbeziehung in die Elternarbeit und Einbindung in die Förderplanung
und Förderarbeit für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird zu den
Hauptaufgaben gehören. Die Erstellung von Förderdiagnostischen Berichten
beschränkt sich auf die Schüler der Profilschule, bei denen angenommen wird,
dass sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Eine sonderpädagogische
Diagnostik für alle Schüler der Profilschule ist ebenso wenig vorgesehen wie
diagnostische Tätigkeiten im Auftrag der Profilschule (z.B. an anderen Schulen
oder in vorschulischen Einrichtungen).
Für Kinder bzw. Schüler, die wegen beabsichtigter Bildung einer Tandemklasse
hinsichtlich des hohen Förderbedarfs überprüft werden müssen, wird der
sonderpädagogische Förderbedarf durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik an
der Profilschule festgestellt - sofern die erforderliche Fachlichkeit hinsichtlich des
Förderschwerpunkts gegeben ist, s. o. VII.2.1.2).
Soweit die ins Lehrerkollegium einbezogene Lehrkraft (regelmäßig vom SFZ, d.h.
mit Erfahrung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale
und soziale Entwicklung) nicht die notwendige Fachlichkeit besitzt (z.B. in den
Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung
sowie geistige Entwicklung), ist der MSD der jeweiligen Förderschule zur
Unterstützung und insbesondere zur Beratung hinzuzuziehen.
Insgesamt ist beim Einsatz darauf zu achten, dass die sonderpädagogische
Fachkompetenz genutzt wird.
3.2.2 Personalrechtliche Rahmenbedingungen
3.2.2.1 Dienstliche Beurteilung
Die abgeordneten Lehrkräfte für Sonderpädagogik an der Grundschule oder
Mittelschule werden durch den Schulleiter der Förderschule beurteilt, sofern
dieser eine staatliche Lehrkraft ist. Sollte die private Förderschule durch eine
privat angestellte sonderpädagogische Lehrkraft als Schulleitung geführt werden,
so erfolgt die Beurteilung der an die Förderschule zugeordneten und von dort an
die Regelschule abgeordneten staatlichen Lehrkraft durch die Regierung.