

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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anteiligen Lehrerstunden an der Regelschule (Art. 21 Abs. 2 BayEUG).
Der MSD diagnostiziert nach § 25 VSO-F und erstellt einen
Förderdiagnostischen Bericht bei Schülern, die lernzieldifferent unterrichtet
werden oder die der MSD unmittelbar fördert; im Übrigen kann ein
Förderdiagnostischer Bericht bei Bedarf erstellt werden (s.o. VII.2.1). Der MSD
wird bei der Erstellung des Förderplans durch die Regelschule beratend
beigezogen. Er wird ferner bei Bedarf beratend bei der Feststellung des
erforderlichen und geeigneten Nachteilsausgleiches hinzugezogen.
3.2
Lehrkräfte für Sonderpädagogik an der Grund- oder Mittelschule
mit dem Profil „Inklusion“
3.2.1 Aufgabenbereich und Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik
an der Profilschule
An jeder Grund- und Mittelschule mit dem Profil „Inklusion“ wird eine staatliche
Lehrkraft für Sonderpädagogik mit mindestens 13 Lehrerwochenstunden
abgeordnet (eine entsprechende Zahl an Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf ist daher Voraussetzung). Eine Abordnung kann ggf. auch mit dem
vollen Deputat der Lehrkraft erfolgen. In der Regel streben die Regierungen
jedoch an, dass auch ein Einsatz an der Förderschule erfolgt, um die fachliche
Anbindung zu stärken. Spätestens nach vier Jahren soll in der Regel eine mit
vollem Deputat abgeordnete Lehrkraft im Sinne der Anbindung an die
Förderschule und des Kompetenztransfers in beide Richtungen wieder eine
Tätigkeit an der Förderschule ausüben.
Der Einsatz dieser Lehrkraft kann alle Tätigkeitsfelder des MSD beinhalten (s.
Art. 30 b Abs. 4 Sätze 2 bzw. 5 BayEUG); s. zuvor 3.1.
Es wird empfohlen, vor Einsatzbeginn – also vor Stundenplanerstellung,
spätestens in der letzten Ferienwoche – organisatorische Vereinbarungen zu
treffen:
Auf Schulleitungsebene erfolgt zunächst die Einsatzplanung hinsichtlich
der Einsatztage bzw. –stunden an der Profilschule.
An der Profilschule legt die Schulleitung auf der Grundlage des
Schulkonzepts mit der abgeordneten Lehrkraft die konkrete Verteilung der
Stunden fest. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Anteilen für Beratung,
Diagnostik, Koordinierung von Maßnahmen u.ä. und Anteilen mit festem
unterrichtlichem Klasseneinsatz im Sinne eines „Zwei-Lehrer-Systems“.
Hinsichtlich der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
(Lehrerkonferenzen, Elternsprechtagen) und der Übertragung sonstiger
schulischer Aufgaben/Tätigkeiten (Pausenaufsicht, Sportfest etc.) sind
Absprachen zwischen den Einsatzschulen mit der Lehrkraft erforderlich.
Es gilt die für die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sinnvollen Lösungen
gemeinsam zu finden.