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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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anteiligen Lehrerstunden an der Regelschule (Art. 21 Abs. 2 BayEUG).

Der MSD diagnostiziert nach § 25 VSO-F und erstellt einen

Förderdiagnostischen Bericht bei Schülern, die lernzieldifferent unterrichtet

werden oder die der MSD unmittelbar fördert; im Übrigen kann ein

Förderdiagnostischer Bericht bei Bedarf erstellt werden (s.o. VII.2.1). Der MSD

wird bei der Erstellung des Förderplans durch die Regelschule beratend

beigezogen. Er wird ferner bei Bedarf beratend bei der Feststellung des

erforderlichen und geeigneten Nachteilsausgleiches hinzugezogen.

3.2

Lehrkräfte für Sonderpädagogik an der Grund- oder Mittelschule

mit dem Profil „Inklusion“

3.2.1 Aufgabenbereich und Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik

an der Profilschule

An jeder Grund- und Mittelschule mit dem Profil „Inklusion“ wird eine staatliche

Lehrkraft für Sonderpädagogik mit mindestens 13 Lehrerwochenstunden

abgeordnet (eine entsprechende Zahl an Schülern mit sonderpädagogischem

Förderbedarf ist daher Voraussetzung). Eine Abordnung kann ggf. auch mit dem

vollen Deputat der Lehrkraft erfolgen. In der Regel streben die Regierungen

jedoch an, dass auch ein Einsatz an der Förderschule erfolgt, um die fachliche

Anbindung zu stärken. Spätestens nach vier Jahren soll in der Regel eine mit

vollem Deputat abgeordnete Lehrkraft im Sinne der Anbindung an die

Förderschule und des Kompetenztransfers in beide Richtungen wieder eine

Tätigkeit an der Förderschule ausüben.

Der Einsatz dieser Lehrkraft kann alle Tätigkeitsfelder des MSD beinhalten (s.

Art. 30 b Abs. 4 Sätze 2 bzw. 5 BayEUG); s. zuvor 3.1.

Es wird empfohlen, vor Einsatzbeginn – also vor Stundenplanerstellung,

spätestens in der letzten Ferienwoche – organisatorische Vereinbarungen zu

treffen:

Auf Schulleitungsebene erfolgt zunächst die Einsatzplanung hinsichtlich

der Einsatztage bzw. –stunden an der Profilschule.

An der Profilschule legt die Schulleitung auf der Grundlage des

Schulkonzepts mit der abgeordneten Lehrkraft die konkrete Verteilung der

Stunden fest. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Anteilen für Beratung,

Diagnostik, Koordinierung von Maßnahmen u.ä. und Anteilen mit festem

unterrichtlichem Klasseneinsatz im Sinne eines „Zwei-Lehrer-Systems“.

Hinsichtlich der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

(Lehrerkonferenzen, Elternsprechtagen) und der Übertragung sonstiger

schulischer Aufgaben/Tätigkeiten (Pausenaufsicht, Sportfest etc.) sind

Absprachen zwischen den Einsatzschulen mit der Lehrkraft erforderlich.

Es gilt die für die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sinnvollen Lösungen

gemeinsam zu finden.