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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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X. PERSONELLE UNTERSTÜTZUNG DER INKLUSION AN DER

ALLGEMEINEN SCHULE

Welche Unterstützung bekommen die Lehrkräfte, Eltern und Schüler an den

allgemeinen Schulen?

Zusammenfassung:

1. Allgemein:

Ansprüche des Einzelnen auf eine bestimmte schulische Unterstützung gibt es

nicht. Es können aber sozialrechtliche Ansprüche auf Eingliederungshilfe oder

gegenüber den Krankenkassen bestehen.

2. Unterstützungssysteme der allgemeinen Schule:

Die allgemeinen Schulen haben vielfältige Unterstützungs- und

Beratungssysteme. Neben den Förderlehrern an Grundschulen und Mittelschulen

gibt es Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen an den Regelschulen.

3. Sonderpädagogische Unterstützung:

Die allgemeinen Schulen werden durch den MSD unterstützt. An Schulen mit

dem Profil „Inklusion“ erfolgt die Unterstützung durch Lehrkräfte für

Sonderpädagogik, die ins Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden sind;

sofern in einem Förderschwerpunkt die fachliche Expertise nicht durch diese

Lehrkräfte abgedeckt ist, kann der MSD beigezogen werden.

4. Sonstige:

- Heilpädagogische Förderlehrer und sonstiges Personal für heilpädagogische

Unterrichtshilfe und sonstige schulische Pflegekräfte

Neben Lehrkräften können auch Heilpädagogische Förderlehrer und sonstiges

Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf (im MSD oder an Profilschulen)

unterstützen.

- Staatliche Pflegekräfte:

Schulische Pflegekräfte können bei einer Gruppe von pflegebedürftigen Schülern

in Kooperationsklassen oder Profilschulen (staatliche Schulen) eingesetzt

werden.

- Sonstige Unterstützungskräfte, insbesondere Schulbegleiter:

Schulbegleiter: Einzelne Schüler mit Behinderung können bei einem

Eingliederungshilfebedarf, der durch die Schule nicht gedeckt werden kann,

Unterstützung durch Schulbegleiter, finanziert durch die Eingliederungshilfe (je

nach Behinderung Bezirke oder Jugendamt) erhalten.

5. Ggf. Medizinische Pflegekräfte, finanziert durch die Krankenkassen.