

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
155
X. PERSONELLE UNTERSTÜTZUNG DER INKLUSION AN DER
ALLGEMEINEN SCHULE
Welche Unterstützung bekommen die Lehrkräfte, Eltern und Schüler an den
allgemeinen Schulen?
Zusammenfassung:
1. Allgemein:
Ansprüche des Einzelnen auf eine bestimmte schulische Unterstützung gibt es
nicht. Es können aber sozialrechtliche Ansprüche auf Eingliederungshilfe oder
gegenüber den Krankenkassen bestehen.
2. Unterstützungssysteme der allgemeinen Schule:
Die allgemeinen Schulen haben vielfältige Unterstützungs- und
Beratungssysteme. Neben den Förderlehrern an Grundschulen und Mittelschulen
gibt es Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen an den Regelschulen.
3. Sonderpädagogische Unterstützung:
Die allgemeinen Schulen werden durch den MSD unterstützt. An Schulen mit
dem Profil „Inklusion“ erfolgt die Unterstützung durch Lehrkräfte für
Sonderpädagogik, die ins Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden sind;
sofern in einem Förderschwerpunkt die fachliche Expertise nicht durch diese
Lehrkräfte abgedeckt ist, kann der MSD beigezogen werden.
4. Sonstige:
- Heilpädagogische Förderlehrer und sonstiges Personal für heilpädagogische
Unterrichtshilfe und sonstige schulische Pflegekräfte
Neben Lehrkräften können auch Heilpädagogische Förderlehrer und sonstiges
Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf (im MSD oder an Profilschulen)
unterstützen.
- Staatliche Pflegekräfte:
Schulische Pflegekräfte können bei einer Gruppe von pflegebedürftigen Schülern
in Kooperationsklassen oder Profilschulen (staatliche Schulen) eingesetzt
werden.
- Sonstige Unterstützungskräfte, insbesondere Schulbegleiter:
Schulbegleiter: Einzelne Schüler mit Behinderung können bei einem
Eingliederungshilfebedarf, der durch die Schule nicht gedeckt werden kann,
Unterstützung durch Schulbegleiter, finanziert durch die Eingliederungshilfe (je
nach Behinderung Bezirke oder Jugendamt) erhalten.
5. Ggf. Medizinische Pflegekräfte, finanziert durch die Krankenkassen.