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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

(1) Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung

Der Abschluss ist ein regulärer Abschluss der Mittelschule, allerdings mit der

Besonderheit, dass er wie in den Praxisklassen der Mittelschule

theorieentlastet ist und eine erfolgreiche Abschlussprüfung voraussetzt.

Regelungen finden sich dazu in § 57a Abs. 1 und 2 VSO-F.

(2) Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen (ab Schuljahr 2013/14)

Zur Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen kann auf die obigen

Ausführungen verwiesen werden (s. 3.2.2). Im Grundsatz wird auf

Ziffernnoten verzichtet. In den Jahrgangsstufen 8 und 9 können auf Antrag

der Erziehungsberechtigten Ziffernnoten nach dem vom Institut für

Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) erstellten Kompetenzkatalog für

die jeweiligen Jahrgangsstufen im Förderschwerpunkt Lernen gegeben

werden.

Alle Schüler im Förderschwerpunkt Lernen haben die Möglichkeit, an einer

Abschlussprüfung teilzunehmen, die Leistungen in Ziffernnoten bewertet.

Das Leistungsniveau entspricht dem Förderschwerpunkt Lernen und liegt

unterhalb des Abschlusses der Mittelschule. Der dazu notwendige

Kompetenzkatalog im Förderschwerpunkt Lernen, der mit der

Abschlussprüfung in der 9. Jahrgangsstufe geprüft wird, wurde vom ISB

erstellt. Mit dem Kompetenzkatalog am Ende des Bildungsganges im

Förderschwerpunkt Lernen als allgemeinen Bezugspunkt der Ziffernnoten,

können z.B. Ausbilder dem Abschlusszeugnis valide entnehmen, welche

Kompetenzen der Jugendliche trotz fehlendem Abschluss der Mittelschule

erreicht hat.

Eine Pflicht zur Teilnahme an der Abschlussprüfung besteht nicht. An der

Prüfung kann auch teilgenommen werden, wenn zuvor keine

Leistungsbewertungen in Ziffernnoten erfolgten.

(3) Individueller Abschluss (beschreibende Bewertung)

Diejenigen Schüler, die nicht oder nicht erfolgreich an den

Abschlussprüfungen zum Abschluss an der Mittelschule oder zum Abschluss

im Förderschwerpunkt Lernen teilgenommen haben, erhalten ein

individuelles Abschlusszeugnis, das ihre individuell erreichten Leistungen

und Kompetenzen beschreibt. Empfehlungen zu den Möglichkeiten der

beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg finden sich im

Gegensatz zum individuellen Abschluss an der allgemeinen Schule nicht im

Abschlusszeugnis, da es an den Förderzentren zusätzlich zum

Abschlusszeugnis noch ein Sonderpädagogisches Gutachten gibt (s. u.

7.2.4).

7.2.3 Individueller Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gibt es keine Ziffernoten, sondern in

allen Jahrgangsstufen (Jahrgangsstufen 1 bis 12) eine beschreibende

Bewertung. Die Unterrichtung am Förderzentrum nach den Lehrplänen im