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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
(1) Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung
Der Abschluss ist ein regulärer Abschluss der Mittelschule, allerdings mit der
Besonderheit, dass er wie in den Praxisklassen der Mittelschule
theorieentlastet ist und eine erfolgreiche Abschlussprüfung voraussetzt.
Regelungen finden sich dazu in § 57a Abs. 1 und 2 VSO-F.
(2) Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen (ab Schuljahr 2013/14)
Zur Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen kann auf die obigen
Ausführungen verwiesen werden (s. 3.2.2). Im Grundsatz wird auf
Ziffernnoten verzichtet. In den Jahrgangsstufen 8 und 9 können auf Antrag
der Erziehungsberechtigten Ziffernnoten nach dem vom Institut für
Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) erstellten Kompetenzkatalog für
die jeweiligen Jahrgangsstufen im Förderschwerpunkt Lernen gegeben
werden.
Alle Schüler im Förderschwerpunkt Lernen haben die Möglichkeit, an einer
Abschlussprüfung teilzunehmen, die Leistungen in Ziffernnoten bewertet.
Das Leistungsniveau entspricht dem Förderschwerpunkt Lernen und liegt
unterhalb des Abschlusses der Mittelschule. Der dazu notwendige
Kompetenzkatalog im Förderschwerpunkt Lernen, der mit der
Abschlussprüfung in der 9. Jahrgangsstufe geprüft wird, wurde vom ISB
erstellt. Mit dem Kompetenzkatalog am Ende des Bildungsganges im
Förderschwerpunkt Lernen als allgemeinen Bezugspunkt der Ziffernnoten,
können z.B. Ausbilder dem Abschlusszeugnis valide entnehmen, welche
Kompetenzen der Jugendliche trotz fehlendem Abschluss der Mittelschule
erreicht hat.
Eine Pflicht zur Teilnahme an der Abschlussprüfung besteht nicht. An der
Prüfung kann auch teilgenommen werden, wenn zuvor keine
Leistungsbewertungen in Ziffernnoten erfolgten.
(3) Individueller Abschluss (beschreibende Bewertung)
Diejenigen Schüler, die nicht oder nicht erfolgreich an den
Abschlussprüfungen zum Abschluss an der Mittelschule oder zum Abschluss
im Förderschwerpunkt Lernen teilgenommen haben, erhalten ein
individuelles Abschlusszeugnis, das ihre individuell erreichten Leistungen
und Kompetenzen beschreibt. Empfehlungen zu den Möglichkeiten der
beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg finden sich im
Gegensatz zum individuellen Abschluss an der allgemeinen Schule nicht im
Abschlusszeugnis, da es an den Förderzentren zusätzlich zum
Abschlusszeugnis noch ein Sonderpädagogisches Gutachten gibt (s. u.
7.2.4).
7.2.3 Individueller Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gibt es keine Ziffernoten, sondern in
allen Jahrgangsstufen (Jahrgangsstufen 1 bis 12) eine beschreibende
Bewertung. Die Unterrichtung am Förderzentrum nach den Lehrplänen im