Table of Contents Table of Contents
Previous Page  580 / 641 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 580 / 641 Next Page
Page Background

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

151

7.2

Förderschule

7.2.1 Abschlüsse der allgemeinen Schule an der Förderschule

An den Förderschulen können grundsätzlich die gleichen Abschlüsse erworben

werden wie an den entsprechenden allgemeinen Schulen, sofern die Schüler auf

der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet und die

notwendigen Leistungen erzielt werden (z.B. erfolgreicher Abschluss der

Mittelschule/Hauptschulabschluss; Mittlerer Abschluss an der Mittelschule,

Realschulabschluss; Berufsschulabschluss etc.).

Zum Teil werden die Prüfungsaufgaben an die Besonderheiten des

sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. der Behinderung adaptiert (so in den

Förderschwerpunkten Hören, Sehen sowie körperliche und motorische

Entwicklung). Das Leistungsniveau entspricht aber dem der allgemeinen Schule.

Sofern eine darüber hinausgehende Behinderung besteht, die nicht bereits im

Rahmen der Adaption berücksichtigt wird, kann Nachteilsausgleich gewährt

werden, um die Schülerin oder den Schüler in die Lage zu versetzen, eine

gleichwertige Leistung erbringen zu können (z.B. Zeitzuschlag wegen

Behinderung der Hand bei einem gehörlosen Schüler).

Im Zeugnis werden die Abschlüsse mit den in der allgemeinen Schule

vorgeschriebenen Bezeichnungen aufgenommen. Hinweise auf den

Förderschulbesuch fehlen nach § 56 Abs. 7 VSO-F. Die Schüler erhalten damit

ein Zeugnis, das dem der allgemeinen Schule entspricht. Damit soll die

Gleichwertigkeit der Abschlüsse unterstrichen und etwaigen Vorurteilen begegnet

werden. Dies schließt die notwendige Auseinandersetzung mit der Behinderung

und der Frage nach einer individuell passenden Beschäftigung selbstverständlich

nicht aus (s. dazu auch das sonderpädagogische Gutachten am Ende des

Besuchs des Förderzentrums, s.u. Ziff. 7.2.4).

Auch Schüler, die am Förderzentrum nach dem Lehrplan für die Mittelschule

unterrichtet werden, können zukünftig im Rahmen der personellen Möglichkeiten

auch an den Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach

Abschlussprüfung teilnehmen, der im Förderschwerpunkt Lernen angeboten wird

(§ 57a Abs. 3 Satz 1 VSO-F).

Sofern ein erfolgreicher Abschluss nicht erreicht werden konnte, erhalten die

Schüler wie an der allgemeinen Schule ein sog. Entlasszeugnis mit ihren

Leistungen in Ziffernnoten.

7.2.2 Abschlüsse im Förderschwerpunkt Lernen

Mit der Einführung des Rahmenlehrplans Lernen und der Änderung der VSO-F

2012 stehen den Schulen bzw. den Schülern im Förderschwerpunkt Lernen ab

Schuljahr 2012/13 fakultativ und ab Schuljahr 2015/16 verbindlich folgende

Abschlüsse zur Verfügung: