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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

vielmehr seine bereits entstandene Berufsschulpflicht an dem Förderzentrum

(s.o. entsprechend Art. 41. Abs. 10 Satz 4 BayEUG).

Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können ggf. auch nach § 9

Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 BSO-F ein Arbeitsqualifizierungsjahr an der

Berufsschule zur sonderpädagogischen Entwicklung mit Förderschwerpunkt

Lernen besuchen, wenn sie auf Grund ihrer bisherigen schulischen Entwicklung

nicht einer besonderen Förderung in der Berufsschulstufe des Förderzentrums

bedürfen. Das Arbeitsqualifizierungsjahr ist für Schüler gedacht, die einem

regulären Berufsvorbereitungsjahr voraussichtlich nicht gewachsen sind, aber

einfache berufliche Tätigkeiten auf dem Ersten Arbeitsmarkt verrichten können

und in der Lage sind, ihr Leben selbständig zu bewältigen.

5.2.2 Sonstige Förderschulen:

Es gelten die Regelungen der jeweiligen Regelschulen.

6.

Nachteilsausgleich

Zusammenfassung:

Alle Schularten kennen den Nachteilsausgleich bei lernzielgleichem Unterricht.

Spezifische Maßnahmen (z.B. Zeitzuschlag, Hilfsmittel, adaptierte Aufgaben bei

Sinnesgeschädigten) ermöglichen den Schülern trotz ihrer Behinderung eine

gleichwertige Leistung zu erbringen und einen allgemein gültigen Abschluss zu

erreichen. Je nach Schulart wird der Nachteilsausgleich bei

Leistungserhebungen von der Klassenleitung, dem Schulleiter, der Regierung

oder dem Ministerialbeauftragten genehmigt; bei Prüfungen mit

Prüfungskommission entscheidet diese über den Nachteilsausgleich.

Alle Schularten sehen Regelungen zum Nachteilsausgleich vor. Nach Art. 30a

Abs. 5 Satz 4 und Art. 52 Abs. 4 BayEUG regeln die Schulordnungen den

Nachteilsausgleich.

1. Allgemeine Schule

1.1 Grundschule:

§ 39 Abs. 1 GrSO bzw. § 45 Abs. 1 VSO

1.2 Mittelschule:

§ 48 Abs. 1 MSO bzw. 45 Abs. 1 VSO

1.3 Realschule:

§ 2 Abs. 2 RSO i.V.m. Nr. I.12 der Dienstanweisung für die

Ministerialbeauftragten für die Realschulen (KMBek Nr. V.4-5O6122-5.26139 v.

20.03.2012)