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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
48 Abs. 2 Satz 4 MSO unter Einbeziehung des MSD). An Schulen mit dem Profil
„Inklusion“ wird diese Aufgabe von den vor Ort tätigen Lehrkräften für
Sonderpädagogik übernommen, es sei denn, es ist die Fachlichkeit in einem
Förderschwerpunkt erforderlich, die die Lehrkraft nicht abdeckt; in diesem Fall
wird der MSD hinzugezogen. Der Förderplan wird von der allgemeinen Schule
verantwortet. Dementsprechend sieht § 25 Abs. 2 VSO-F vor, dass der MSD die
allgemeine Schule bei der Förderplanung „lediglich“ berät.
Soweit ein Förderdiagnostischer Bericht (s. o. VII.2.1) erstellt wurde, baut der
Förderplan auf den diagnostischen Erkenntnissen des Förderdiagnostischen
Berichts der Lehrkraft für Sonderpädagogik (in der Regel MSD; Lehrkraft für
Sonderpädagogik an der Profilschule) auf. Im Fall der Unterrichtung nach
individuellen Lernzielen ist der Förderdiagnostische Bericht verpflichtend (§ 25
Abs. 1 Satz 4 VSO-F für den Tätigkeitsbereich des MSD).
Der Förderplan soll nach § 39 Abs. 2 Satz 5 GrSO, § 48 Abs. 2 Satz 5 MSO mit
den Erziehungsberechtigten erörtert werden. Das „soll“ bedeutet eine Pflicht, es
sei denn es liegen sachliche Ausnahmegründe vor (z.B. Eltern kommen trotz
Aufforderung nicht in die Schule). Bei einem Abweichen von den Lernzielen der
allgemeinen Schule ist die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten im Hinblick
auf ihre notwendige Zustimmung erforderlich, da es um Bildungschancen in
Bezug auf den Übertritt in eine andere Schulart oder die Abschlüsse geht. Im
Sinne des Art. 7 Abs. 3 UN-BRK sollten auch die Schüler – altersgerecht – bei
der Förderplanung einbezogen werden.
Formulierungen für den Förderplan bei abweichenden Lernzielen:
Förderschwerpunkt Lernen:
„Der Schüler/ die Schülerin soll in den Fächern … nach dem nachfolgenden
individuellen Förderplan/nach den folgenden individuellen Lernzielen auf der
Grundlage des Lehrplans der Grundschule sowie des Rahmenlehrplans Lernen
unterrichtet werden: (…).“
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung:
„Der Schüler/ die Schülerin soll nach folgenden individuellen Lernzielen
unterrichtet werden, die sich auf der Grundlage der Themen des Lehrplans der
Grundschule am Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
orientieren: (…).“
4.2
Förderschule
4.2.1 Förderzentren, § 31 VSO-F
Nach § 31 VSO-F ist mit der Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in ein Förderzentrum zum Zweck einer diagnosegeleiteten
Förderung ein Förderplan zu erstellen. In diesem sind die auf der Grundlage des
sonderpädagogischen Gutachtens festgelegten Ziele der Förderung sowie die zu