

136
Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
unterschiedlichen Förderbedarf und den individuellen Fähigkeiten Rechnung
tragen und die Schüler durch ihre individuellen Leistungsfortschritten in ihrem
Lern- und Kompetenzzuwachs motivieren. Sofern es jedoch einem Schüler an
der notwendigen Arbeitshaltung fehlt und daher keine Fortschritte erreicht
werden, darf und muss dies auch zum Ausdruck gebracht werden. Dabei kann
eine Zusammenfassung der vorangegangenen Beschreibung in den Worten
„insgesamt mangelhaft“ oder „insgesamt ungenügend“ auch die Schüler
wachrütteln, die ggf. der textlichen Leistungsbewertung nicht genügend
Aufmerksamkeit schenken. Umgekehrt kann ein „insgesamt sehr gut“ für die
Schüler wie auch für die Erziehungsberechtigten eine leicht verständliche und
prägnante positive Rückmeldung sein, dass der Schüler auf seinem individuellen
Weg sehr gut voranschreitet.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch im Förderschwerpunkt
Lernen reguläre Ziffernnoten vergeben werden:
- in der Grundschulstufe: Ziffernnoten nach dem Niveau der Grundschule
Diese Möglichkeit soll den Wechsel an die Grundschule erleichtern, wenn
die Erziehungsberechtigten dort ihr Kind nach dem Anforderungsniveau
der Grundschule unterrichten lassen wollen (z.B. bei einem Wechsel nach
der Diagnose- und Förderklasse in die Jahrgangsstufe 3 der
Grundschule); das Kind kann sich an die Noten nach dem
Leistungsniveau der Grundschule gewöhnen.
- in der Mittelschulstufe, Jahrgangsstufen 8 und 9: Ziffernnoten nach dem
vom Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) erstellten
Kompetenzkatalog
für
die
jeweiligen
Jahrgangsstufen
im
Förderschwerpunkt Lernen.
Damit wird einem etwaigen Bedürfnis der Wirtschaft oder der Betroffenen
Rechnung getragen, insbesondere bei einer Bewerbung um einen
Ausbildungsplatz ein Zeugnis mit Noten auf der Grundlage eines
allgemein in Bayern gültigen Standards vorlegen zu können.
3.2.3 Lehrpläne für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung findet nach § 51 Satz 3 VSO-F keine
Bewertung nach Noten statt; es wird stets eine beschreibende Bewertung zu den
individuellen Lernfortschritten und Kompetenzen erstellt.