

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
135
3.2.2 Unterrichtung im Förderschwerpunkt Lernen
Bislang wurden auch im Förderschwerpunkt Lernen die Leistungen in
Ziffernnoten
bewertet
(Grundlage:
bisherige
Lehrpläne
für
den
Förderschwerpunkt Lernen).
Ab Schuljahr 2015/16 gilt verpflichtend der Rahmenlehrplan Lernen (zuvor
fakultativ in der Einführungsphase ab Schuljahr 2012/13). Die
Leistungsbewertung erfolgt durch eine schriftliche allgemeine Bewertung, die die
individuellen Kompetenzen und Entwicklungen der einzelnen Schülerin bzw. des
einzelnen Schülers beschreibt.
Eine Bewertung in Ziffernnoten, die allgemein gültig ein bestimmtes auf die
Jahrgangsstufe
bezogenes
Leistungsniveau
feststellt,
wurde
im
Förderschwerpunkt Lernen im Grundsatz aufgegeben. Dies hat auch seinen
Grund darin, dass es mit dem Rahmenlehrplan Lernen, der eine individuelle
Anwendung der Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule darstellt, kein
für alle Schüler feststehendes Curriculum im Sinne eines den jeweiligen
Jahrgangsstufen zugeordneten und zu erreichenden Leistungskatalogs mehr
gibt.
In der Grundschulstufe (Jahrgangsstufe 1 bis 4) und in der Mittelschulstufe
(früher Hauptschulstufe; Jahrgangsstufen 5 mit 9) des Förderzentrums gibt es
damit in Anwendung des Rahmenlehrplans Lernen grundsätzlich keine
Ziffernnoten mehr. Vielmehr werden in den einzelnen Fächern die individuellen
Leistungen und Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers beschrieben. Der
Lernfortschritt wird an den angestrebten Lernzielen gemessen, die im
individuellen Förderplan des Kindes oder Jugendlichen festgehalten sind.
Diese Verbalbeurteilung mit seiner textlichen Beschreibung der Leistungen und
des Lernfortschritts kann ferner in Form der Worte „insgesamt sehr gut“,
„insgesamt gut“, „insgesamt befriedigend“, „insgesamt ausreichend“, „insgesamt
mangelhaft“ oder „insgesamt ungenügend“ zusammengefasst werden; dies gilt
jedoch nicht für die Jahrgangsstufe 9 (§ 51 Abs. 2 Satz 2 VSOF). Voraussetzung
ist, dass sich das Schulforum bzw. in der Grundschulstufe der Elternbeirat dafür
ausspricht (§ 51 Abs. 2 Satz 3 VSO-F).
Diese Formulierungen stellen keine Ziffernnoten, sondern eine prägnante
textliche Zusammenfassung der individuellen Leistungen anhand des
persönlichen Lernfortschritts dar. Eine Aussage über den Leistungsstand
bezogen auf andere Schüler des Förderzentrums oder an Mittelschulen ist damit
nicht verbunden! Es soll dem Schüler in einer im allgemeinen schulischen
Kontext vertrauten Form eine zusammenfassende Rückmeldung geben, ob er
die individuell gesteckten Lernziele erreicht hat. Sollten die Leistungen nicht den
Erwartungen entsprechen, ist von den Lehrkräften gemeinsam mit dem Schüler
und den Erziehungsberechtigten zu prüfen, ob die Lernziele verändert werden
müssen oder worin die Gründe für den nicht erreichten Kompetenzzuwachs
liegen.
Die Abkehr von allgemeinen Ziffernnoten hin zu individuellen
Leistungsbeschreibungen im Förderschwerpunkt Lernen soll dem individuell