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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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3.2.2 Unterrichtung im Förderschwerpunkt Lernen

Bislang wurden auch im Förderschwerpunkt Lernen die Leistungen in

Ziffernnoten

bewertet

(Grundlage:

bisherige

Lehrpläne

für

den

Förderschwerpunkt Lernen).

Ab Schuljahr 2015/16 gilt verpflichtend der Rahmenlehrplan Lernen (zuvor

fakultativ in der Einführungsphase ab Schuljahr 2012/13). Die

Leistungsbewertung erfolgt durch eine schriftliche allgemeine Bewertung, die die

individuellen Kompetenzen und Entwicklungen der einzelnen Schülerin bzw. des

einzelnen Schülers beschreibt.

Eine Bewertung in Ziffernnoten, die allgemein gültig ein bestimmtes auf die

Jahrgangsstufe

bezogenes

Leistungsniveau

feststellt,

wurde

im

Förderschwerpunkt Lernen im Grundsatz aufgegeben. Dies hat auch seinen

Grund darin, dass es mit dem Rahmenlehrplan Lernen, der eine individuelle

Anwendung der Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule darstellt, kein

für alle Schüler feststehendes Curriculum im Sinne eines den jeweiligen

Jahrgangsstufen zugeordneten und zu erreichenden Leistungskatalogs mehr

gibt.

In der Grundschulstufe (Jahrgangsstufe 1 bis 4) und in der Mittelschulstufe

(früher Hauptschulstufe; Jahrgangsstufen 5 mit 9) des Förderzentrums gibt es

damit in Anwendung des Rahmenlehrplans Lernen grundsätzlich keine

Ziffernnoten mehr. Vielmehr werden in den einzelnen Fächern die individuellen

Leistungen und Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers beschrieben. Der

Lernfortschritt wird an den angestrebten Lernzielen gemessen, die im

individuellen Förderplan des Kindes oder Jugendlichen festgehalten sind.

Diese Verbalbeurteilung mit seiner textlichen Beschreibung der Leistungen und

des Lernfortschritts kann ferner in Form der Worte „insgesamt sehr gut“,

„insgesamt gut“, „insgesamt befriedigend“, „insgesamt ausreichend“, „insgesamt

mangelhaft“ oder „insgesamt ungenügend“ zusammengefasst werden; dies gilt

jedoch nicht für die Jahrgangsstufe 9 (§ 51 Abs. 2 Satz 2 VSOF). Voraussetzung

ist, dass sich das Schulforum bzw. in der Grundschulstufe der Elternbeirat dafür

ausspricht (§ 51 Abs. 2 Satz 3 VSO-F).

Diese Formulierungen stellen keine Ziffernnoten, sondern eine prägnante

textliche Zusammenfassung der individuellen Leistungen anhand des

persönlichen Lernfortschritts dar. Eine Aussage über den Leistungsstand

bezogen auf andere Schüler des Förderzentrums oder an Mittelschulen ist damit

nicht verbunden! Es soll dem Schüler in einer im allgemeinen schulischen

Kontext vertrauten Form eine zusammenfassende Rückmeldung geben, ob er

die individuell gesteckten Lernziele erreicht hat. Sollten die Leistungen nicht den

Erwartungen entsprechen, ist von den Lehrkräften gemeinsam mit dem Schüler

und den Erziehungsberechtigten zu prüfen, ob die Lernziele verändert werden

müssen oder worin die Gründe für den nicht erreichten Kompetenzzuwachs

liegen.

Die Abkehr von allgemeinen Ziffernnoten hin zu individuellen

Leistungsbeschreibungen im Förderschwerpunkt Lernen soll dem individuell