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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Methodik die Lehrkräfte unterstützen. Er wurde insofern als inklusiver Lehrplan

konzipiert.

2.2 Förderschule

2.2.1 Allgemein

Die Förderschule sieht für die unterschiedlichen Förderschwerpunkte

verschiedene Lehrpläne und Lernziele bzw. Bildungsgänge vor. Im Grundsatz

wird an der Förderschule – im jeweiligen Förderschwerpunkt – lernzielgleich

unterrichtet. Nach § 37 Abs. 2 VSO-F kann innerhalb einer Klasse auf Grund des

sonderpädagogischen Förderbedarfs einzelner Schüler in einem zusätzlichen

Förderschwerpunkt auch nach unterschiedlichen Lernzielen unterrichtet werden.

§ 37 Abs. 2 Satz 2 VSO-F: „In einzelnen Fächern oder Unterrichtsbereichen

können Schüler von der Schulleitung nach Anhörung der Erziehungsberechtigten

einer niedrigeren oder höheren Jahrgangsstufe zugewiesen werden, soweit sie

nicht durch innere Differenzierung nach den Lehrplänen einer niedrigeren oder

höheren Jahrgangsstufe unterrichtet werden können.“ In diesem Fall gibt es

Leistungsbewertungen nach den unterschiedlichen Niveaus der Jahrgangstufen.

2.2.2 Lernziele der einzelnen Förderschwerpunkte

Nach folgenden Lehrplänen und Lernzielen wird an der Förderschule unterrichtet:

(1) In Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen in den ersten beiden

Jahren der Grundschulstufe (Jahrgangsstufen 1,2 und ggf. 1A) werden die

Schüler auf der Grundlage des Lehrplans der Grundschule unterrichtet (§ 24

VSO-F). Auf Grund des individuellen Förderbedarfs ist für jeden Schüler zu

entscheiden, ob er die Förderphase in der Sonderpädagogischen Diagnose- und

Förderklasse zwei oder drei Jahre (d. h. mit der zusätzlichen Jahrgangsstufe 1A)

durchlaufen soll. Der Besuch dieses eingeschobenen Schuljahres gilt nicht als

Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Für Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören ist der Besuch des

Schuljahres 1A verpflichtend, soweit nicht im Einzelfall ein Überspringen dieser

Jahrgangsstufe in Betracht kommt.

(2) Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung,

Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung

Hier wird nach den Lehrplänen für den jeweiligen Förderschwerpunkt und

bezogen auf die jeweilige Schulart unterrichtet. Diese müssen dem jeweiligen

Anforderungsniveau der Lehrpläne der allgemeinen Schule entsprechen (für die

Förderzentren §§ 15 ff VSO-F).

Die Schüler können so die gleichen Abschlüsse

wie an der Regelschule erreichen (s.u. Ziff. 7.2.1).