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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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Eine lernzieldifferente Unterrichtung an den weiterführenden Schulen mit

besonderen Regelungen zu Zugang und Verbleib (z.B. bei Realschulen,

Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Gymnasien und

Fachoberschulen) ist dagegen nicht möglich (vgl. Art. 30a Abs. 5 Sätze 2 und 3

BayEUG s. oben V. vor Ziff. 1). An diesen Schulen verfolgen alle Schüler das

gleiche Lernziel (z.B. Realschulabschluss); hier ist nur die Unterrichtung aller

Schüler nach den gleichen Lernzielen der jeweiligen Jahrgangsstufe möglich.

Wie erfolgt die Lernzieldifferenzierung konkret?

Erziehungsberechtigte und Schule führen ein Gespräch über die Leistungen des

Kindes, seinen sonderpädagogischen Förderbedarf und die Gründe für die

Erwägung einer Notenaussetzung und einer lernzieldifferenten Unterrichtung.

Der MSD wird beigezogen. Er kann Aussagen zum sonderpädagogischen

Förderbedarf machen und ggf. vorab diesen durch geeignete Testmaterialien und

durch einen oder mehrere Unterrichtsbesuche feststellen. Sofern die

Klassenleitung nicht selbst das Gespräch führt, ist sie aufgrund ihrer

unmittelbaren und reichhaltigen Erfahrungen mit dem Kind zu beteiligen.

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten setzt die Lehrerkonferenz

(Grundschule und Mittelschule) die Ziffernnoten aus. Die individuellen Lernziele

der Schüler an Grundschulen und Mittelschulen sind dann nach § 39 Abs. 2

GrSO, § 48 Abs. 2 MSO in einem individuellen Förderplan festzuschreiben. Sie

sind mindestens jährlich fortzuschreiben.

So wird z.B. in Mathematik ein individuell passender Zahlenraum ausgewählt und

der Leistungsbewertung zugrunde gelegt. Dieses individuelle Lernziel für die

jeweilige Jahrgangsstufe wird wiederum durch kleinere Zieleinheiten wie z.B. „bis

Weihnachten: Zahlen 1 bis 5, Addieren im Zahlenraum bis 5“ verfolgt bzw. der

Lernfortschritt wird strukturiert.

Der individuelle Förderplan enthält daneben Aussagen über die Ziele der

Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen

Leistungserhebungen (s.u. Ziff. 4). Er wird von der Regelschule unter

Einbeziehung des MSD erstellt und soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert

werden.

Die Differenzierung nach Lernzielen bzw. Notenaussetzung kann auf einzelne

Fächer beschränkt bzw. für einzelne Fächer unterschiedlich vereinbart werden

(vgl. § 38 Abs. 3 Satz 3 GrSO, § 47 Abs. 3 Satz 3 MSO).

Bei den individuellen Lernzielen und der lernzieldifferenten Unterrichtung der

Schüler können sich die Lehrkräfte der Regelschule an den Lehrplänen der

Förderschule, d.h. am Rahmenlehrplan Lernen und am Lehrplan für den

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung orientieren.

Hierbei kommt es den Schülern im Förderschwerpunkt Lernen zu Gute, dass der

neue Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen auf dem

Grundschullehrplan und dem für die Mittelschule gültigen Lehrplan aufbaut und

diesen jeweils individuell auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerin oder

des einzelnen Schülers anwendet. Der Rahmenlehrplan Lernen kann daher auch

an der Grundschule und Mittelschule mit seinen Hinweisen zur Didaktik und