

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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Eine lernzieldifferente Unterrichtung an den weiterführenden Schulen mit
besonderen Regelungen zu Zugang und Verbleib (z.B. bei Realschulen,
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Gymnasien und
Fachoberschulen) ist dagegen nicht möglich (vgl. Art. 30a Abs. 5 Sätze 2 und 3
BayEUG s. oben V. vor Ziff. 1). An diesen Schulen verfolgen alle Schüler das
gleiche Lernziel (z.B. Realschulabschluss); hier ist nur die Unterrichtung aller
Schüler nach den gleichen Lernzielen der jeweiligen Jahrgangsstufe möglich.
Wie erfolgt die Lernzieldifferenzierung konkret?
Erziehungsberechtigte und Schule führen ein Gespräch über die Leistungen des
Kindes, seinen sonderpädagogischen Förderbedarf und die Gründe für die
Erwägung einer Notenaussetzung und einer lernzieldifferenten Unterrichtung.
Der MSD wird beigezogen. Er kann Aussagen zum sonderpädagogischen
Förderbedarf machen und ggf. vorab diesen durch geeignete Testmaterialien und
durch einen oder mehrere Unterrichtsbesuche feststellen. Sofern die
Klassenleitung nicht selbst das Gespräch führt, ist sie aufgrund ihrer
unmittelbaren und reichhaltigen Erfahrungen mit dem Kind zu beteiligen.
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten setzt die Lehrerkonferenz
(Grundschule und Mittelschule) die Ziffernnoten aus. Die individuellen Lernziele
der Schüler an Grundschulen und Mittelschulen sind dann nach § 39 Abs. 2
GrSO, § 48 Abs. 2 MSO in einem individuellen Förderplan festzuschreiben. Sie
sind mindestens jährlich fortzuschreiben.
So wird z.B. in Mathematik ein individuell passender Zahlenraum ausgewählt und
der Leistungsbewertung zugrunde gelegt. Dieses individuelle Lernziel für die
jeweilige Jahrgangsstufe wird wiederum durch kleinere Zieleinheiten wie z.B. „bis
Weihnachten: Zahlen 1 bis 5, Addieren im Zahlenraum bis 5“ verfolgt bzw. der
Lernfortschritt wird strukturiert.
Der individuelle Förderplan enthält daneben Aussagen über die Ziele der
Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen
Leistungserhebungen (s.u. Ziff. 4). Er wird von der Regelschule unter
Einbeziehung des MSD erstellt und soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert
werden.
Die Differenzierung nach Lernzielen bzw. Notenaussetzung kann auf einzelne
Fächer beschränkt bzw. für einzelne Fächer unterschiedlich vereinbart werden
(vgl. § 38 Abs. 3 Satz 3 GrSO, § 47 Abs. 3 Satz 3 MSO).
Bei den individuellen Lernzielen und der lernzieldifferenten Unterrichtung der
Schüler können sich die Lehrkräfte der Regelschule an den Lehrplänen der
Förderschule, d.h. am Rahmenlehrplan Lernen und am Lehrplan für den
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung orientieren.
Hierbei kommt es den Schülern im Förderschwerpunkt Lernen zu Gute, dass der
neue Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen auf dem
Grundschullehrplan und dem für die Mittelschule gültigen Lehrplan aufbaut und
diesen jeweils individuell auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerin oder
des einzelnen Schülers anwendet. Der Rahmenlehrplan Lernen kann daher auch
an der Grundschule und Mittelschule mit seinen Hinweisen zur Didaktik und