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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Staatliche Schulberatung

Neun staatliche Schulberatungsstellen in sieben Regierungsbezirken mit

Schulpsychologen und Beratungslehrkräften aus allen Schularten als

neutrale, überörtliche und schulartunabhängige Beratungsstellen, zu

finden unter

http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/schullaufbahnfragen.html

Neu im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen: Inklusionsberatung

am Schulamt (s. u.), Liste der Standorte unter

www.km.bayern.de/inklusion.htm

Schulaufsichtsbehörden

- bei Grundschulen und Mittelschulen das Staatliche Schulamt (z.B.

bei Fragen des Gastschulverhältnisses)

http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun- bei/schullaufbahnfragen/schulaemter.html

- bei Förderschulen die Regierung

http://www.km.bayern.de/eltern/was -tun- bei/schullaufbahnfragen/bezirksregierungen.html

- bei Realschulen, Gymnasien und Fachoberschulen die

Ministerialbeauftragten

http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun- bei/schullaufbahnfragen/ministerialbeauftragte.html

Daneben gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen und Verbände, mit denen sich

Erziehungsberechtigte austauschen können.

Für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen wurden seit dem

Schuljahr 2013/14 in den Schulamtsbezirken ein Netz an überörtlichen,

interdisziplinären, neutralen und mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe

vernetzten Beratungsmöglichkeiten zum Thema Inklusion in Verantwortung des

Schulamts aufgebaut. Das Team aus gleichberechtigten Lehrkräften aus dem

Bereich der Grundschule (oder auch Mittelschule) und der Sonderpädagogik

kann ggf. unter Einbezug der Partner aus Jugend- und Eingliederungshilfe

Hilfestellungen geben. Die Inklusionsberatung am Schulamt soll eine Ergänzung

zu den vorgenannten Beratungssystemen sein, unter Berücksichtigung der

regionalen Besonderheiten eingerichtet werden (am Schulamt selbst oder an

einem separaten Ort) und in die Region vernetzt sein (örtliche

Behindertenbeauftragte; Behinderten- und Selbsthilfeverbände).

Die Lehrkräfte der Inklusionsberatung am Schulamt klären über die konkret

möglichen schulischen Lernorte auf. Sie beraten neutral im Dialog mit den

Erziehungsberechtigten. Gerade die Erziehungsberechtigten kennen ihr Kind gut

und können wertvolle Hinweise dazu geben, welcher Ort in dem bestehenden

Lebensabschnitt der passende sein könnte. Sie können Unterlagen aus der

vorschulischen Einrichtung oder medizinische Gutachten mitbringen. Die

Angaben der Erziehungsberechtigten sind vertraulich zu behandeln. Auch wenn

die Inklusionsberatung organisatorisch am Schulamt angesiedelt ist, handelt es

sich hier nicht um Schulaufsicht, sondern um eine Beratung der

Erziehungsberechtigten, die freiwillig um Auskunft bzw. Rat fragen. Die

beratende Lehrkraft kann auf Kostenträger oder Schulen zugehen oder gar einen

„runden Tisch“ mit den verschiedenen Kostenträgern oder Schulen organisieren.

Ein solche Informations- und Vernetzungsarbeit soll den Entscheidungsprozess