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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Staatliche Schulberatung
Neun staatliche Schulberatungsstellen in sieben Regierungsbezirken mit
Schulpsychologen und Beratungslehrkräften aus allen Schularten als
neutrale, überörtliche und schulartunabhängige Beratungsstellen, zu
finden unter
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/schullaufbahnfragen.html
Neu im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen: Inklusionsberatung
am Schulamt (s. u.), Liste der Standorte unter
www.km.bayern.de/inklusion.htm
Schulaufsichtsbehörden
- bei Grundschulen und Mittelschulen das Staatliche Schulamt (z.B.
bei Fragen des Gastschulverhältnisses)
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun- bei/schullaufbahnfragen/schulaemter.html- bei Förderschulen die Regierung
http://www.km.bayern.de/eltern/was -tun- bei/schullaufbahnfragen/bezirksregierungen.html- bei Realschulen, Gymnasien und Fachoberschulen die
Ministerialbeauftragten
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun- bei/schullaufbahnfragen/ministerialbeauftragte.htmlDaneben gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen und Verbände, mit denen sich
Erziehungsberechtigte austauschen können.
Für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen wurden seit dem
Schuljahr 2013/14 in den Schulamtsbezirken ein Netz an überörtlichen,
interdisziplinären, neutralen und mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe
vernetzten Beratungsmöglichkeiten zum Thema Inklusion in Verantwortung des
Schulamts aufgebaut. Das Team aus gleichberechtigten Lehrkräften aus dem
Bereich der Grundschule (oder auch Mittelschule) und der Sonderpädagogik
kann ggf. unter Einbezug der Partner aus Jugend- und Eingliederungshilfe
Hilfestellungen geben. Die Inklusionsberatung am Schulamt soll eine Ergänzung
zu den vorgenannten Beratungssystemen sein, unter Berücksichtigung der
regionalen Besonderheiten eingerichtet werden (am Schulamt selbst oder an
einem separaten Ort) und in die Region vernetzt sein (örtliche
Behindertenbeauftragte; Behinderten- und Selbsthilfeverbände).
Die Lehrkräfte der Inklusionsberatung am Schulamt klären über die konkret
möglichen schulischen Lernorte auf. Sie beraten neutral im Dialog mit den
Erziehungsberechtigten. Gerade die Erziehungsberechtigten kennen ihr Kind gut
und können wertvolle Hinweise dazu geben, welcher Ort in dem bestehenden
Lebensabschnitt der passende sein könnte. Sie können Unterlagen aus der
vorschulischen Einrichtung oder medizinische Gutachten mitbringen. Die
Angaben der Erziehungsberechtigten sind vertraulich zu behandeln. Auch wenn
die Inklusionsberatung organisatorisch am Schulamt angesiedelt ist, handelt es
sich hier nicht um Schulaufsicht, sondern um eine Beratung der
Erziehungsberechtigten, die freiwillig um Auskunft bzw. Rat fragen. Die
beratende Lehrkraft kann auf Kostenträger oder Schulen zugehen oder gar einen
„runden Tisch“ mit den verschiedenen Kostenträgern oder Schulen organisieren.
Ein solche Informations- und Vernetzungsarbeit soll den Entscheidungsprozess