

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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zu erhalten oder ggf. weitere diagnostische Maßnahmen durchführt (zur
Diagnostik s.o. VII.). Handelt es sich um eine Schule mit dem Profil „Inklusion“,
übernimmt die Lehrkraft für Sonderpädagogik vor Ort die Aufgabe der
sonderpädagogischen Beratung und Diagnostik; sofern sie nicht die
Fachkenntnisse in einem Förderschwerpunkt abdecken kann, kann der MSD
herangezogen werden.
Sowohl für die Schuleinschreibung als auch für den Übertritt in eine andere
Schulart ist es sinnvoll, dass sich Erziehungsberechtigte frühzeitig, d.h. noch vor
dem Anmeldetermin informieren und beraten und entsprechend Kontakt mit der
Schule bzw. den in Frage kommenden Schulen aufnehmen. Eine frühzeitige
Kontaktaufnahme mit der Schule hilft ggf. wichtige Vorfragen zu klären: So ist bei
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen,
Hören, körperliche und motorische Entwicklung die Zustimmung des
Schulaufwandsträgers zur Aufnahme erforderlich (Art. 30a Abs. 4 BayEUG).
Ferner kommt ggf. der Besuch einer anderen Schule im Wege eines
Gastschulverhältnisses oder eine Unterstützung durch die Eingliederungshilfe in
Betracht. Maßnahmen der Eingliederungshilfe fallen nicht in die Zuständigkeit der
Schule. Die Schule v.a. aber die Inklusionsberatung am Schulamt für den
Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen, die mit der Eingliederungshilfe
vernetzt ist, kann ggf. erste Informationen geben. Für den Übertritt an die
(sonstigen) weiterführenden Schulen stehen insbesondere die Schulen und die
Staatliche Schulberatung den Erziehungsberechtigten beratend zur Seite.
Im Übergangsprozess kommt den bisher besuchten (vorschulischen oder
schulischen) Einrichtungen bzw. Schulen und Unterstützungssystemen (Mobile
Sonderpädagogische Hilfe, Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) eine
besondere Rolle zu. Sie können nicht nur die Erziehungsberechtigten beraten,
sondern auch in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten bereits Kontakt mit
der aufnehmenden Schule aufnehmen und so den Übergang vorbereiten und
begleiten.
Aufklärung und Beratung erhalten die Erziehungsberechtigten
bei folgenden schulischen Einrichtungen:
Regelschule (i.d.R. Sprengelschule)
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort als
neutrale Beratungsfachkräfte der Schulberatung
Förderschule:
Die Beratungsstellen der Förderschulen können selbstverständlich auch
aufgesucht werden, wenn man nicht eine Anmeldung an der Förderschule
beabsichtigt. Sie können insbesondere förderschwerpunktspezifisch
beraten (z.B. auch unterstützende Geräte im Förderschwerpunkt Sehen,
Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige
Entwicklung zeigen). Zum Teil haben sich mehrere Förderzentren zu
einem
gemeinsamen
sonderpädagogischen
Beratungszentrum
zusammengeschlossen; empfehlenswert ist ein Blick auf die Homepage
der Förderschule. Verzeichnis der Förderschulen unter
http://www.km.bayern.de/eltern/schulsuche.html .Es ist dabei die
gesuchte Schulart (z.B. Förderzentrum) und ein ausreichend großer
Radius einzugeben