Table of Contents Table of Contents
Previous Page  506 / 641 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 506 / 641 Next Page
Page Background

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

77

zu erhalten oder ggf. weitere diagnostische Maßnahmen durchführt (zur

Diagnostik s.o. VII.). Handelt es sich um eine Schule mit dem Profil „Inklusion“,

übernimmt die Lehrkraft für Sonderpädagogik vor Ort die Aufgabe der

sonderpädagogischen Beratung und Diagnostik; sofern sie nicht die

Fachkenntnisse in einem Förderschwerpunkt abdecken kann, kann der MSD

herangezogen werden.

Sowohl für die Schuleinschreibung als auch für den Übertritt in eine andere

Schulart ist es sinnvoll, dass sich Erziehungsberechtigte frühzeitig, d.h. noch vor

dem Anmeldetermin informieren und beraten und entsprechend Kontakt mit der

Schule bzw. den in Frage kommenden Schulen aufnehmen. Eine frühzeitige

Kontaktaufnahme mit der Schule hilft ggf. wichtige Vorfragen zu klären: So ist bei

Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen,

Hören, körperliche und motorische Entwicklung die Zustimmung des

Schulaufwandsträgers zur Aufnahme erforderlich (Art. 30a Abs. 4 BayEUG).

Ferner kommt ggf. der Besuch einer anderen Schule im Wege eines

Gastschulverhältnisses oder eine Unterstützung durch die Eingliederungshilfe in

Betracht. Maßnahmen der Eingliederungshilfe fallen nicht in die Zuständigkeit der

Schule. Die Schule v.a. aber die Inklusionsberatung am Schulamt für den

Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen, die mit der Eingliederungshilfe

vernetzt ist, kann ggf. erste Informationen geben. Für den Übertritt an die

(sonstigen) weiterführenden Schulen stehen insbesondere die Schulen und die

Staatliche Schulberatung den Erziehungsberechtigten beratend zur Seite.

Im Übergangsprozess kommt den bisher besuchten (vorschulischen oder

schulischen) Einrichtungen bzw. Schulen und Unterstützungssystemen (Mobile

Sonderpädagogische Hilfe, Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) eine

besondere Rolle zu. Sie können nicht nur die Erziehungsberechtigten beraten,

sondern auch in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten bereits Kontakt mit

der aufnehmenden Schule aufnehmen und so den Übergang vorbereiten und

begleiten.

Aufklärung und Beratung erhalten die Erziehungsberechtigten

bei folgenden schulischen Einrichtungen:

Regelschule (i.d.R. Sprengelschule)

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort als

neutrale Beratungsfachkräfte der Schulberatung

Förderschule:

Die Beratungsstellen der Förderschulen können selbstverständlich auch

aufgesucht werden, wenn man nicht eine Anmeldung an der Förderschule

beabsichtigt. Sie können insbesondere förderschwerpunktspezifisch

beraten (z.B. auch unterstützende Geräte im Förderschwerpunkt Sehen,

Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige

Entwicklung zeigen). Zum Teil haben sich mehrere Förderzentren zu

einem

gemeinsamen

sonderpädagogischen

Beratungszentrum

zusammengeschlossen; empfehlenswert ist ein Blick auf die Homepage

der Förderschule. Verzeichnis der Förderschulen unter

http://www.km.bayern.de/eltern/schulsuche.html .

Es ist dabei die

gesuchte Schulart (z.B. Förderzentrum) und ein ausreichend großer

Radius einzugeben