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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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während des Besuchs der SVE oder im Rahmen der Unterrichtung des Kindes).

Bei der Überweisung von der Grundschule oder Mittelschule an das

Förderzentrum soll dem Bericht der Klassenlehrkraft der Regelschule eine

vorhandene Stellungnahme des MSD beigefügt werden. Einerseits ist es sinnvoll

die MSD-Lehrkraft das sonderpädagogische Gutachten erstellen zu lassen, da

sie den Schüler am besten kennt. Andererseits liegt ggf. eine Vorfestlegung vor,

die eine unabhängige Begutachtung erschwert oder zumindest Zweifel der

Erziehungsberechtigten begründen kann. Es bietet sich daher an, dass eine

andere

Lehrkraft

für

Sonderpädagogik

der

Förderschule

das

sonderpädagogische Gutachten unter Einbezug der Stellungnahme der MSD-

Kraft erstellt oder der Schulleiter sich ein eigenes Bild von dem Schüler macht.

Letzteres ist gerade bei streitigen oder voraussichtlich streitigen Verfahren

sinnvoll. Der Schulleiter der Förderschule unterschreibt neben der das Gutachten

erstellenden Lehrkraft für Sonderpädagogik und verantwortet das Gutachten

nach außen.

4.2

Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist anhand der Beobachtungen der

Lehrkraft für Sonderpädagogik (Gespräch mit dem Schüler, Schulspiel bei

Einschreibung, bisherige Betreuung im MSD etc.) und der gewonnenen

Testergebnisse zu beschreiben. Erfahrungen von anderen Lehrkräften

(insbesondere Lehrkräfte der Regelschule und anderer Lehrkräfte für

Sonderpädagogik, die das Kind betreut haben), von Beratungslehrkräften und

Schulpsychologen (soweit das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bzw.

ggf. des Schülers vorliegt) sowie ggf. von außerschulischen

Unterstützungspersonen (z.B. Schulbegleiter) und anderweitige Gutachten sind

einzubeziehen und kenntlich zu machen.

Die Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist für sich wertfrei

und erfolgt nicht mit Blick auf die wertende Stellungnahme zum Lernort. Dies

würde nicht nur inhaltlich die Aussagekraft entwerten, sondern kann auch zu

Widersprüchen führen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt auf die Erkenntnisse

des sonderpädagogischen Gutachtens zurückgegriffen und Bezug genommen

wird.

Der sonderpädagogische Förderbedarf benennt den aktuellen Stand der Lern-

und Leistungsentwicklung in den verschiedenen Fachbereichen, den

individuellen Entwicklungsstand in allen Entwicklungsbereichen (Sprache, soziale

und emotionale Entwicklung, Hören, Sehen, geistige Entwicklung sowie

körperliche und motorische Entwicklung) und bezieht sich eingehend auf die

Kind-Umfeld-Analyse im aktuellen schulischen Raum. Dabei ist auch auf die

familiäre Lebenssituation des Schülers einzugehen.