

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
73
während des Besuchs der SVE oder im Rahmen der Unterrichtung des Kindes).
Bei der Überweisung von der Grundschule oder Mittelschule an das
Förderzentrum soll dem Bericht der Klassenlehrkraft der Regelschule eine
vorhandene Stellungnahme des MSD beigefügt werden. Einerseits ist es sinnvoll
die MSD-Lehrkraft das sonderpädagogische Gutachten erstellen zu lassen, da
sie den Schüler am besten kennt. Andererseits liegt ggf. eine Vorfestlegung vor,
die eine unabhängige Begutachtung erschwert oder zumindest Zweifel der
Erziehungsberechtigten begründen kann. Es bietet sich daher an, dass eine
andere
Lehrkraft
für
Sonderpädagogik
der
Förderschule
das
sonderpädagogische Gutachten unter Einbezug der Stellungnahme der MSD-
Kraft erstellt oder der Schulleiter sich ein eigenes Bild von dem Schüler macht.
Letzteres ist gerade bei streitigen oder voraussichtlich streitigen Verfahren
sinnvoll. Der Schulleiter der Förderschule unterschreibt neben der das Gutachten
erstellenden Lehrkraft für Sonderpädagogik und verantwortet das Gutachten
nach außen.
4.2
Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Der sonderpädagogische Förderbedarf ist anhand der Beobachtungen der
Lehrkraft für Sonderpädagogik (Gespräch mit dem Schüler, Schulspiel bei
Einschreibung, bisherige Betreuung im MSD etc.) und der gewonnenen
Testergebnisse zu beschreiben. Erfahrungen von anderen Lehrkräften
(insbesondere Lehrkräfte der Regelschule und anderer Lehrkräfte für
Sonderpädagogik, die das Kind betreut haben), von Beratungslehrkräften und
Schulpsychologen (soweit das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bzw.
ggf. des Schülers vorliegt) sowie ggf. von außerschulischen
Unterstützungspersonen (z.B. Schulbegleiter) und anderweitige Gutachten sind
einzubeziehen und kenntlich zu machen.
Die Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist für sich wertfrei
und erfolgt nicht mit Blick auf die wertende Stellungnahme zum Lernort. Dies
würde nicht nur inhaltlich die Aussagekraft entwerten, sondern kann auch zu
Widersprüchen führen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt auf die Erkenntnisse
des sonderpädagogischen Gutachtens zurückgegriffen und Bezug genommen
wird.
Der sonderpädagogische Förderbedarf benennt den aktuellen Stand der Lern-
und Leistungsentwicklung in den verschiedenen Fachbereichen, den
individuellen Entwicklungsstand in allen Entwicklungsbereichen (Sprache, soziale
und emotionale Entwicklung, Hören, Sehen, geistige Entwicklung sowie
körperliche und motorische Entwicklung) und bezieht sich eingehend auf die
Kind-Umfeld-Analyse im aktuellen schulischen Raum. Dabei ist auch auf die
familiäre Lebenssituation des Schülers einzugehen.