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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

andere Förderschule.

- am Ende der Schulzeit am Förderzentrum zu Händen der

Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen mit Aussagen über Möglichkeiten

der beruflichen Eingliederung bzw. eventuell notwendige berufsvorbereitende

Maßnahmen sowie Empfehlungen zur weiteren Beschulung.

1.

Überblick, Grundsätzliches

Sonderpädagogische Diagnostik ist die Grundlage einer - diagnosegeleiteten -

Förderung an der allgemeinen Schule und an der Förderschule. Sie erfolgt durch

die dazu ausgebildeten Lehrkräfte für Sonderpädagogik (MSD oder Lehrkraft an

der Profilschule). Bei mehrfachem oder ggf. auch bei unklarem

sonderpädagogischem Förderbedarf können Lehrkräfte für Sonderpädagogik in

weiteren Förderschwerpunkten hinzugezogen werden.

Auf den individuellen Förderbedarf ausgerichtete Förderung ist das primäre Ziel

sonderpädagogischer Diagnostik. Sie kann aber auch Relevanz für den Förderort

haben (Aufnahme in die Förderschule; streitige Aufnahme in die Regelschule;

Gastschulverhältnis).

Sonderpädagogische Diagnostik ist Teil der schulischen Organisation und

Verantwortung. Als schulische Maßnahme bedarf sie daher im Grundsatz nicht

der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder

des

volljährigen

Schülers

(Ausnahme:

Intelligenztests).

Die

Erziehungsberechtigten – und altersgemäß die Schüler – sind jedoch im Rahmen

einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einzubeziehen und zu informieren.

Sonderpädagogische Testdiagnostik kann innerhalb des schulischen Förderns

ohne die Zustimmung der Eltern erfolgen; ein Einvernehmen mit den

Erziehungsberechtigten wird aber bei Testungen im Zusammenhang mit

Schullaufbahnentscheidungen hinsichtlich des Förderorts anzustreben sein, um

ein größeres Vertrauen in die Diagnostik und Akzeptanz der gewonnenen

Ergebnisse zu gewinnen (zur Diagnostik im Vorfeld der Einschulung s. 1.2.4).

Sinnvoll ist ferner, etwaige Erkenntnisse von Ärzten, Kinder- und

Jugendpsychologen, schulischen Beratungslehrkräften, Schulpsychologen oder

auch aus dem vorschulischen Bereich sowie der (heilpädagogischen)

Tagesstätten einzubeziehen. Voraussetzung ist jedoch die Bereitschaft bzw.

Zustimmung zur Weitergabe der Daten durch die Erziehungsberechtigten.

Der Förderdiagnostische Bericht und das sonderpädagogische Gutachten

enthalten damit Informationen über das Kind, einschließlich ärztlicher

Erkenntnisse und sonstige sensible Daten. Angaben über das familiäre Umfeld

sind möglich und ggf. auch geboten (sog. „Kind-Umfeld-Analyse“). Insgesamt ist

ein sensibler Umgang mit den Daten im Hinblick auf folgende Aspekte

erforderlich: