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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
andere Förderschule.
- am Ende der Schulzeit am Förderzentrum zu Händen der
Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen mit Aussagen über Möglichkeiten
der beruflichen Eingliederung bzw. eventuell notwendige berufsvorbereitende
Maßnahmen sowie Empfehlungen zur weiteren Beschulung.
1.
Überblick, Grundsätzliches
Sonderpädagogische Diagnostik ist die Grundlage einer - diagnosegeleiteten -
Förderung an der allgemeinen Schule und an der Förderschule. Sie erfolgt durch
die dazu ausgebildeten Lehrkräfte für Sonderpädagogik (MSD oder Lehrkraft an
der Profilschule). Bei mehrfachem oder ggf. auch bei unklarem
sonderpädagogischem Förderbedarf können Lehrkräfte für Sonderpädagogik in
weiteren Förderschwerpunkten hinzugezogen werden.
Auf den individuellen Förderbedarf ausgerichtete Förderung ist das primäre Ziel
sonderpädagogischer Diagnostik. Sie kann aber auch Relevanz für den Förderort
haben (Aufnahme in die Förderschule; streitige Aufnahme in die Regelschule;
Gastschulverhältnis).
Sonderpädagogische Diagnostik ist Teil der schulischen Organisation und
Verantwortung. Als schulische Maßnahme bedarf sie daher im Grundsatz nicht
der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder
des
volljährigen
Schülers
(Ausnahme:
Intelligenztests).
Die
Erziehungsberechtigten – und altersgemäß die Schüler – sind jedoch im Rahmen
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einzubeziehen und zu informieren.
Sonderpädagogische Testdiagnostik kann innerhalb des schulischen Förderns
ohne die Zustimmung der Eltern erfolgen; ein Einvernehmen mit den
Erziehungsberechtigten wird aber bei Testungen im Zusammenhang mit
Schullaufbahnentscheidungen hinsichtlich des Förderorts anzustreben sein, um
ein größeres Vertrauen in die Diagnostik und Akzeptanz der gewonnenen
Ergebnisse zu gewinnen (zur Diagnostik im Vorfeld der Einschulung s. 1.2.4).
Sinnvoll ist ferner, etwaige Erkenntnisse von Ärzten, Kinder- und
Jugendpsychologen, schulischen Beratungslehrkräften, Schulpsychologen oder
auch aus dem vorschulischen Bereich sowie der (heilpädagogischen)
Tagesstätten einzubeziehen. Voraussetzung ist jedoch die Bereitschaft bzw.
Zustimmung zur Weitergabe der Daten durch die Erziehungsberechtigten.
Der Förderdiagnostische Bericht und das sonderpädagogische Gutachten
enthalten damit Informationen über das Kind, einschließlich ärztlicher
Erkenntnisse und sonstige sensible Daten. Angaben über das familiäre Umfeld
sind möglich und ggf. auch geboten (sog. „Kind-Umfeld-Analyse“). Insgesamt ist
ein sensibler Umgang mit den Daten im Hinblick auf folgende Aspekte
erforderlich: