

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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Im Förderschwerpunkt Lernen stehen mehr die Lernfortschritte im Vordergrund,
aber auch die personale Entwicklung wie z.B. Selbstvertrauen und soziale
Integration.
Die Schule stellt in diesem Kontext dar, welche Maßnahmen der Förderung und
sozialen Teilhabe unternommen wurden. Dabei gelten hier selbstverständlich
nicht die Maßstäbe der Förderschule. Die Lehrkraft der Regelschule hat nicht die
Ausbildung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik. Sie muss dem Bildungsgang
der Regelschule und den damit verbundenen Anforderungen in einer zunehmend
heterogenen Schülerschaft gerecht werden, sodass eine so intensive Förderung
wie an der Förderschule regelmäßig nicht möglich ist (in gruppenbezogenen
Formen des gemeinsamen Unterrichts ist die sonderpädagogische Förderung
größer als in der Einzelintegration). Die Schule kann aber darstellen, wie sie den
Schüler ggf. lernzieldifferent unterrichtet hat (z.B. anhand der Förderpläne, die an
Grund- und Mittelschulen erstellt werden). Auch kann sie darstellen, wie sie
versucht hat, einen Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bei den
verschiedenen Lerngegenständen, insbesondere in Deutsch sowie im Fach
Heimat- und Sachunterricht in das Lerngeschehen der Klasse einzubeziehen
(z.B. Text wird ggf. am Vortag zur Vorbereitung mit nach Hause gegeben;
Vorlesen von kleinen Texten oder Wörtern durch den Schüler, Beantwortung
allgemeiner Fragen aus seinem Erfahrungsbereich; Anfertigung einer
themenbezogenen Zeichnung). Die Schule soll ferner angeben, welche
Entlastungs- und Fördermaßnahmen sie ergriffen hat (z.B. Notenaussetzung und
abweichende Lernziele, möglich bei Grund-, Mittel- und Berufsschule; s. u. IX.)
und welche schulischen und außerschulischen Unterstützungssysteme
einbezogen wurden (vgl. MSD, z.B. Schulbegleiter, finanziert durch die
Eingliederungshilfe).
Zu (2):
Die nachteiligen Entwicklungen können z.B. sein, dass der Schüler
- erheblich in seinen Leistungen nachlässt,
- sich zurückzieht: schulisch (z.B. Mitarbeit und Interesse deutlich nachlassen)
und/oder sozial (ggf. Kontakte mit den Mitschülern meidet),
- depressive Züge zeigt (Niedergeschlagenheit, Antriebshemmung, Unruhe,
Gefühl der Minderwertigkeit und Hilflosigkeit, Selbstisolation, verringerte
Konzentrations- und Entscheidungsfähigkeit, Denkhemmungen, Ängstlichkeit),
- erhöhte Reizbarkeit und Schwäche bei der Impulssteuerung aufweist,
- umgekehrt ggf. positive Reaktionen bei der Kleingruppenarbeit oder
Einzelförderung mit dem Förderlehrer bzw. MSD oder beim Zusammensein
mit ähnlich betroffenen Schülern zeigt.
Die Schule muss die beschriebene Entwicklung im schulischen und – sofern
bekannt – außerschulischen Kontext bewerten. So können z.B. Veränderungen
auf familiäre Ereignisse (Scheidung der Eltern, Tod eines Familienmitgliedes)
oder auf schulische Vorfälle (z.B. Mobbing) zurückzuführen sein, die auch bei
Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zumindest zeitweise negative
Auswirkungen hätten bzw. haben können. Hier ist ggf. noch die weitere
Entwicklung abzuwarten oder schulische Maßnahmen (z.B. gegen Mobbing und
Hänseleien) einzuleiten.