Table of Contents Table of Contents
Previous Page  488 / 641 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 488 / 641 Next Page
Page Background

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

59

Im Förderschwerpunkt Lernen stehen mehr die Lernfortschritte im Vordergrund,

aber auch die personale Entwicklung wie z.B. Selbstvertrauen und soziale

Integration.

Die Schule stellt in diesem Kontext dar, welche Maßnahmen der Förderung und

sozialen Teilhabe unternommen wurden. Dabei gelten hier selbstverständlich

nicht die Maßstäbe der Förderschule. Die Lehrkraft der Regelschule hat nicht die

Ausbildung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik. Sie muss dem Bildungsgang

der Regelschule und den damit verbundenen Anforderungen in einer zunehmend

heterogenen Schülerschaft gerecht werden, sodass eine so intensive Förderung

wie an der Förderschule regelmäßig nicht möglich ist (in gruppenbezogenen

Formen des gemeinsamen Unterrichts ist die sonderpädagogische Förderung

größer als in der Einzelintegration). Die Schule kann aber darstellen, wie sie den

Schüler ggf. lernzieldifferent unterrichtet hat (z.B. anhand der Förderpläne, die an

Grund- und Mittelschulen erstellt werden). Auch kann sie darstellen, wie sie

versucht hat, einen Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bei den

verschiedenen Lerngegenständen, insbesondere in Deutsch sowie im Fach

Heimat- und Sachunterricht in das Lerngeschehen der Klasse einzubeziehen

(z.B. Text wird ggf. am Vortag zur Vorbereitung mit nach Hause gegeben;

Vorlesen von kleinen Texten oder Wörtern durch den Schüler, Beantwortung

allgemeiner Fragen aus seinem Erfahrungsbereich; Anfertigung einer

themenbezogenen Zeichnung). Die Schule soll ferner angeben, welche

Entlastungs- und Fördermaßnahmen sie ergriffen hat (z.B. Notenaussetzung und

abweichende Lernziele, möglich bei Grund-, Mittel- und Berufsschule; s. u. IX.)

und welche schulischen und außerschulischen Unterstützungssysteme

einbezogen wurden (vgl. MSD, z.B. Schulbegleiter, finanziert durch die

Eingliederungshilfe).

Zu (2):

Die nachteiligen Entwicklungen können z.B. sein, dass der Schüler

- erheblich in seinen Leistungen nachlässt,

- sich zurückzieht: schulisch (z.B. Mitarbeit und Interesse deutlich nachlassen)

und/oder sozial (ggf. Kontakte mit den Mitschülern meidet),

- depressive Züge zeigt (Niedergeschlagenheit, Antriebshemmung, Unruhe,

Gefühl der Minderwertigkeit und Hilflosigkeit, Selbstisolation, verringerte

Konzentrations- und Entscheidungsfähigkeit, Denkhemmungen, Ängstlichkeit),

- erhöhte Reizbarkeit und Schwäche bei der Impulssteuerung aufweist,

- umgekehrt ggf. positive Reaktionen bei der Kleingruppenarbeit oder

Einzelförderung mit dem Förderlehrer bzw. MSD oder beim Zusammensein

mit ähnlich betroffenen Schülern zeigt.

Die Schule muss die beschriebene Entwicklung im schulischen und – sofern

bekannt – außerschulischen Kontext bewerten. So können z.B. Veränderungen

auf familiäre Ereignisse (Scheidung der Eltern, Tod eines Familienmitgliedes)

oder auf schulische Vorfälle (z.B. Mobbing) zurückzuführen sein, die auch bei

Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zumindest zeitweise negative

Auswirkungen hätten bzw. haben können. Hier ist ggf. noch die weitere

Entwicklung abzuwarten oder schulische Maßnahmen (z.B. gegen Mobbing und

Hänseleien) einzuleiten.