

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
51
Folgende
Fragen bzw. inhaltliche Kriterien
sollen dabei zu Grunde gelegt
werden:
-
Spielt der gemeinsame Unterricht im Schulkonzept und Schulleben bereits eine
wesentliche Rolle?
-
Welche Inhalte des Leitfadens „Profilbildung inklusive Schule“ wurden bisher an
der Schule deutlich erkennbar umgesetzt?
-
Gibt es weitere, interessante Entwicklungen, die ausgehend von der
Förderschule oder gemeinsam mit anderen Schulen initiiert wurden, die in den
bisherigen Fragen nicht abgebildet werden?
-
Überwiegt bei Partnerklassen der Umfang des gemeinsamen Unterrichts für
Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bei lernzieldifferenter
Unterrichtung erheblich?
-
Findet gemeinsamer Unterricht für Schüler mit und ohne sonderpädagogischen
Förderbedarf in offenen Klassen im Sinne des Art.30 a Abs. 7 Nr.3 BayEUG
statt?
-
Wird bereits Inklusion in seiner ganzen Vielfalt, d. h. bezogen auf Unterrichts-
und Schulentwicklung, Schulleben und die inklusive Ausrichtung in die Region
hinein in hohem Maße umgesetzt?
-
Wie hat sich die Schule insgesamt durch die inklusive Ausrichtung
weiterentwickelt?
-
Zeichnet sich die Schulfamilie insgesamt durch eine Haltung aus, die Inklusion
wertschätzt?
-
Zeichnet sich die Schule dadurch aus, dass ein Teil der Schüler die Einrichtung
nur temporär besucht?
-
Wie wurde der Einsatz des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes im Hinblick
auf die inklusiven Herausforderungen organisiert und fachlich gestaltet?
-
Wie wird für die Zukunft die Inklusionsentwicklung geplant (Schritte – Ziele –
Konzept)?
Prozedere der Beantragung:
1. Die Schulen können über die Schulaufsicht beim Staatsministerium den
Erwerb des Profils „Inklusion“ beantragen, indem sie eine Beschreibung
ihres Gesamtkonzepts vorlegen.
2. In Rücksprache mit dem Wissenschaftlichen Beirat „Inklusion“ werden die
Schulen begutachtet und eine Vorauswahl getroffen.
3. In einer maximal 30minütigen Präsentation stellen die Bewerber im
Staatsministerium ihre Schulkonzepte einem Expertengremium vor.
4. Anschließend erfolgt ein Gespräch mit dem Expertengremium.
5. Das Expertengremium gibt eine Empfehlung an das Staatsministerium ab.
6. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
entscheidet über die Anerkennung der Profilbildung.
Das Expertengremium setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des
Wissenschaftlichen Beirats „Inklusion“, der Behindertenbeauftragten Frau Badura,
Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Inklusion“ des Bayerischen
Landtags, Vertretern des StMBW. Es berät und gibt ggf. Empfehlungen. Die
Entscheidung über die Profilanerkennung erfolgt durch Herrn Staatsminister.