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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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Folgende

Fragen bzw. inhaltliche Kriterien

sollen dabei zu Grunde gelegt

werden:

-

Spielt der gemeinsame Unterricht im Schulkonzept und Schulleben bereits eine

wesentliche Rolle?

-

Welche Inhalte des Leitfadens „Profilbildung inklusive Schule“ wurden bisher an

der Schule deutlich erkennbar umgesetzt?

-

Gibt es weitere, interessante Entwicklungen, die ausgehend von der

Förderschule oder gemeinsam mit anderen Schulen initiiert wurden, die in den

bisherigen Fragen nicht abgebildet werden?

-

Überwiegt bei Partnerklassen der Umfang des gemeinsamen Unterrichts für

Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bei lernzieldifferenter

Unterrichtung erheblich?

-

Findet gemeinsamer Unterricht für Schüler mit und ohne sonderpädagogischen

Förderbedarf in offenen Klassen im Sinne des Art.30 a Abs. 7 Nr.3 BayEUG

statt?

-

Wird bereits Inklusion in seiner ganzen Vielfalt, d. h. bezogen auf Unterrichts-

und Schulentwicklung, Schulleben und die inklusive Ausrichtung in die Region

hinein in hohem Maße umgesetzt?

-

Wie hat sich die Schule insgesamt durch die inklusive Ausrichtung

weiterentwickelt?

-

Zeichnet sich die Schulfamilie insgesamt durch eine Haltung aus, die Inklusion

wertschätzt?

-

Zeichnet sich die Schule dadurch aus, dass ein Teil der Schüler die Einrichtung

nur temporär besucht?

-

Wie wurde der Einsatz des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes im Hinblick

auf die inklusiven Herausforderungen organisiert und fachlich gestaltet?

-

Wie wird für die Zukunft die Inklusionsentwicklung geplant (Schritte – Ziele –

Konzept)?

Prozedere der Beantragung:

1. Die Schulen können über die Schulaufsicht beim Staatsministerium den

Erwerb des Profils „Inklusion“ beantragen, indem sie eine Beschreibung

ihres Gesamtkonzepts vorlegen.

2. In Rücksprache mit dem Wissenschaftlichen Beirat „Inklusion“ werden die

Schulen begutachtet und eine Vorauswahl getroffen.

3. In einer maximal 30minütigen Präsentation stellen die Bewerber im

Staatsministerium ihre Schulkonzepte einem Expertengremium vor.

4. Anschließend erfolgt ein Gespräch mit dem Expertengremium.

5. Das Expertengremium gibt eine Empfehlung an das Staatsministerium ab.

6. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

entscheidet über die Anerkennung der Profilbildung.

Das Expertengremium setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des

Wissenschaftlichen Beirats „Inklusion“, der Behindertenbeauftragten Frau Badura,

Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Inklusion“ des Bayerischen

Landtags, Vertretern des StMBW. Es berät und gibt ggf. Empfehlungen. Die

Entscheidung über die Profilanerkennung erfolgt durch Herrn Staatsminister.