

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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Auch im Förderschulbereich gilt es, die „Motoren“ der Entwicklung durch die
Profilbildung zu würdigen und zu weiteren Schritten auf dem Weg zur Inklusion
zu ermutigen.
Art. 30 Abs. 3 BayEUG hat die allgemeine Schule als Schule mit dem Profil
„Inklusion“ im Blick. Dies zeigt auch die Begründung des Gesetzentwurfs zur
Änderung des BayEUG 2011 zur Umsetzung der UN-BRK im schulischen
Bereich. Umgekehrt beschränkt Art. 30 Abs. 3 BayEUG den Anwendungsbereich
für die Profilschule nicht ausdrücklich auf allgemeine Schulen. Im Bayerischen
Landtag (Bildungsausschuss, interfraktionelle Arbeitsgruppe „Inklusion“ im
Bildungsbereich) wurde daher auch die Frage einer Profilbildung bei
Förderschulen mit Förderschulträgern und dem wissenschaftlichen Beirat
erörtert. Mit Beschluss vom 16.07.2013 (Drs.16/18026) hat der Bayerische
Landtag die Staatsregierung dazu aufgefordert, im Rahmen der nach dem
jeweiligen Staatshaushalt hierfür zur Verfügung gestellten Stellen und Mittel das
Profil „Inklusion“ auch für Förderschulen zu ermöglichen.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in Art. 30b Abs. 3 BayEUG
können somit auch Förderschulen das Profil „Inklusion“ entwickeln, wenn sie mit
Zustimmung
der
Regierung
(Schulaufsichtsbehörde)
und
des
Sachaufwandsträgers und auf der Grundlage eines von der Schulgemeinschaft
getragenen Bildungs- und Erziehungskonzeptes gemeinsamen Unterricht von
Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in besonderem
Maße verwirklichen.
Formale Kriterien für die Profilbildung sind im Bereich der Förderschulen kaum
möglich. Das Kultusministerium, die Mitglieder der interfraktionellen
Arbeitsgruppe „Inklusion“ des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag, die
Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sowie die Behindertenbeauftragte
haben sich daher auf folgendes Verfahren geeinigt:
Im Förderschulbereich ist es besonders bedeutsam, den Anforderungen der UN-
Konvention mit dem Anspruch inklusiver Bildung durch inklusive Schulentwicklung
über die Schule hinaus gerecht zu werden. Daher gilt es bei der Beantragung des
Profils, in der Schulfamilie einen Konsens hinsichtlich folgender Leitziele bzw.
Fragen und inhaltlicher Kriterien im Hinblick auf die inklusive Ausrichtung der
Schule herbeizuführen.
Ziele für die inklusive Schulentwicklung:
Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf ist unter Berücksichtigung der hohen
Fachlichkeit der Sonderpädagogik im Sinne der Inklusionsentwicklung eine
wesentliche Aufgabe.
Der Leitfaden „Profilbildung inklusive Schule“ des Wissenschaftlichen
Beirats „Inklusion“ bildet dabei die Grundlage.
Das Zusammenwirken der Fachlichkeit der für die Inklusionsentwicklung
verschiedensten Professionen/Institutionen wird grundgelegt und
weiterentwickelt.
Motto: „Inklusion als gelebte Normalität im gemeinsamen Leben und
Lernen“.