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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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Auch im Förderschulbereich gilt es, die „Motoren“ der Entwicklung durch die

Profilbildung zu würdigen und zu weiteren Schritten auf dem Weg zur Inklusion

zu ermutigen.

Art. 30 Abs. 3 BayEUG hat die allgemeine Schule als Schule mit dem Profil

„Inklusion“ im Blick. Dies zeigt auch die Begründung des Gesetzentwurfs zur

Änderung des BayEUG 2011 zur Umsetzung der UN-BRK im schulischen

Bereich. Umgekehrt beschränkt Art. 30 Abs. 3 BayEUG den Anwendungsbereich

für die Profilschule nicht ausdrücklich auf allgemeine Schulen. Im Bayerischen

Landtag (Bildungsausschuss, interfraktionelle Arbeitsgruppe „Inklusion“ im

Bildungsbereich) wurde daher auch die Frage einer Profilbildung bei

Förderschulen mit Förderschulträgern und dem wissenschaftlichen Beirat

erörtert. Mit Beschluss vom 16.07.2013 (Drs.16/18026) hat der Bayerische

Landtag die Staatsregierung dazu aufgefordert, im Rahmen der nach dem

jeweiligen Staatshaushalt hierfür zur Verfügung gestellten Stellen und Mittel das

Profil „Inklusion“ auch für Förderschulen zu ermöglichen.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in Art. 30b Abs. 3 BayEUG

können somit auch Förderschulen das Profil „Inklusion“ entwickeln, wenn sie mit

Zustimmung

der

Regierung

(Schulaufsichtsbehörde)

und

des

Sachaufwandsträgers und auf der Grundlage eines von der Schulgemeinschaft

getragenen Bildungs- und Erziehungskonzeptes gemeinsamen Unterricht von

Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in besonderem

Maße verwirklichen.

Formale Kriterien für die Profilbildung sind im Bereich der Förderschulen kaum

möglich. Das Kultusministerium, die Mitglieder der interfraktionellen

Arbeitsgruppe „Inklusion“ des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag, die

Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sowie die Behindertenbeauftragte

haben sich daher auf folgendes Verfahren geeinigt:

Im Förderschulbereich ist es besonders bedeutsam, den Anforderungen der UN-

Konvention mit dem Anspruch inklusiver Bildung durch inklusive Schulentwicklung

über die Schule hinaus gerecht zu werden. Daher gilt es bei der Beantragung des

Profils, in der Schulfamilie einen Konsens hinsichtlich folgender Leitziele bzw.

Fragen und inhaltlicher Kriterien im Hinblick auf die inklusive Ausrichtung der

Schule herbeizuführen.

Ziele für die inklusive Schulentwicklung:

Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne

sonderpädagogischen Förderbedarf ist unter Berücksichtigung der hohen

Fachlichkeit der Sonderpädagogik im Sinne der Inklusionsentwicklung eine

wesentliche Aufgabe.

Der Leitfaden „Profilbildung inklusive Schule“ des Wissenschaftlichen

Beirats „Inklusion“ bildet dabei die Grundlage.

Das Zusammenwirken der Fachlichkeit der für die Inklusionsentwicklung

verschiedensten Professionen/Institutionen wird grundgelegt und

weiterentwickelt.

Motto: „Inklusion als gelebte Normalität im gemeinsamen Leben und

Lernen“.