

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Schüler mit mehrfacher
Behinderung handeln. Eine Festlegung auf einen bestimmten Förderschwerpunkt
gibt es jedoch nicht. Derzeit gibt es Tandemklassen nur im Grund- und
Mittelschulbereich.
Die Unterrichtung der Klasse erfolgt im Team-Teaching durch eine Lehrkraft der
allgemeinen Schule zusammen mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik oder ggf.
zeitweise einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen. Der Unterricht erfolgt
gemeinsam oder nach Bedarf auch zeitweise getrennt nach Lerngruppen.
Im Hinblick auf den hohen Personalressourceneinsatz und der Vergleichbarkeit
der Förderung in der Partnerklasse beträgt der Richtwert für die notwendigen
Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf sieben Schüler. Bei
der Frage des sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist der
Bezugspunkt nicht auf die jeweilige Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in einem bestimmten Förderschwerpunkt zu
beziehen, also z.B. sehr hoher Förderbedarf innerhalb des Spektrums der
geistigen Entwicklung, sondern auf die Kinder und Jugendlichen ohne
Förderbedarf. Maßstab ist, dass aufgrund der Intensität des Förderbedarfs der
Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine im
Grundsatz durchgehende Zweitlehrkraft erforderlich ist (d.h. bei Vorhandensein
der sieben Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf).
Die Feststellung des sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt auf
der Grundlage eines Förderdiagnostischen Berichts im Vorfeld der Profilbildung
durch den MSD. Nach der Profilentwicklung stellt regelmäßig die Lehrkraft für
Sonderpädagogik an der Regelschule unter Einbeziehung des Leiters der
zuständigen
Förderschule
bzw.
jeweiligen
Förderschulen
den
sonderpädagogischen Förderbedarf fest. Handelt es sich um die Einschulung
eines Kindes, das im Kindergarten durch den MSH betreut wurde, gibt der MSH
mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Stellungnahme gegenüber der
Profilschule ab. Bei Schülern, die bereits eine Schule besuchen und im Wege
des Gastschulverhältnisses die Profilschule besuchen wollen, stellt der MSD, der
bislang den Schüler betreut hat, den sonderpädagogischen Förderbedarf fest.
Die Zahl der Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf wird
von der Regierung im Rahmen der Genehmigung der Tandemklasse
schulaufsichtlich geprüft.
Der Umfang der Abordnung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. einer
Heilpädagogischen Förderlehrkraft richtet sich nach dem Bedarf und den
konkreten Umständen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die in den
verschiedenen Jahrgangsstufen unterschiedlichen Stundentafeln. Im Umfang der
Zahl der Unterrichtsstunden laut Stundentafel wird in der Regel und der
jeweiligen Situation angemessen eine Zweitlehrkraft (Lehrkraft für
Sonderpädagogik, Heilpädagogische Förderlehrkraft, ggf. Lehrkraft aus dem
Lehramt der Regelschule) zur Verfügung gestellt.
Der Sachaufwandsträger muss dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer
solchen Tandemklasse zustimmen. Hintergrund ist der regelmäßig notwendige
Differenzierungsraum sowie ggf. weitere notwendige sächliche Ausstattungen.
Ferner ist zu beachten, dass regelmäßig keine sieben Kinder mit sehr hohem
sonderpädagogischen Förderbedarf in einer oder ggf. auch in zwei
Jahrgangsstufen im Sprengel der Profilschule (Grundschule/Mittelschule) leben
und diese besuchen wollen. Es wird sich daher häufig um Kinder handeln, die im