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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Schüler mit mehrfacher

Behinderung handeln. Eine Festlegung auf einen bestimmten Förderschwerpunkt

gibt es jedoch nicht. Derzeit gibt es Tandemklassen nur im Grund- und

Mittelschulbereich.

Die Unterrichtung der Klasse erfolgt im Team-Teaching durch eine Lehrkraft der

allgemeinen Schule zusammen mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik oder ggf.

zeitweise einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen. Der Unterricht erfolgt

gemeinsam oder nach Bedarf auch zeitweise getrennt nach Lerngruppen.

Im Hinblick auf den hohen Personalressourceneinsatz und der Vergleichbarkeit

der Förderung in der Partnerklasse beträgt der Richtwert für die notwendigen

Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf sieben Schüler. Bei

der Frage des sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist der

Bezugspunkt nicht auf die jeweilige Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in einem bestimmten Förderschwerpunkt zu

beziehen, also z.B. sehr hoher Förderbedarf innerhalb des Spektrums der

geistigen Entwicklung, sondern auf die Kinder und Jugendlichen ohne

Förderbedarf. Maßstab ist, dass aufgrund der Intensität des Förderbedarfs der

Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine im

Grundsatz durchgehende Zweitlehrkraft erforderlich ist (d.h. bei Vorhandensein

der sieben Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf).

Die Feststellung des sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt auf

der Grundlage eines Förderdiagnostischen Berichts im Vorfeld der Profilbildung

durch den MSD. Nach der Profilentwicklung stellt regelmäßig die Lehrkraft für

Sonderpädagogik an der Regelschule unter Einbeziehung des Leiters der

zuständigen

Förderschule

bzw.

jeweiligen

Förderschulen

den

sonderpädagogischen Förderbedarf fest. Handelt es sich um die Einschulung

eines Kindes, das im Kindergarten durch den MSH betreut wurde, gibt der MSH

mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Stellungnahme gegenüber der

Profilschule ab. Bei Schülern, die bereits eine Schule besuchen und im Wege

des Gastschulverhältnisses die Profilschule besuchen wollen, stellt der MSD, der

bislang den Schüler betreut hat, den sonderpädagogischen Förderbedarf fest.

Die Zahl der Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf wird

von der Regierung im Rahmen der Genehmigung der Tandemklasse

schulaufsichtlich geprüft.

Der Umfang der Abordnung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. einer

Heilpädagogischen Förderlehrkraft richtet sich nach dem Bedarf und den

konkreten Umständen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die in den

verschiedenen Jahrgangsstufen unterschiedlichen Stundentafeln. Im Umfang der

Zahl der Unterrichtsstunden laut Stundentafel wird in der Regel und der

jeweiligen Situation angemessen eine Zweitlehrkraft (Lehrkraft für

Sonderpädagogik, Heilpädagogische Förderlehrkraft, ggf. Lehrkraft aus dem

Lehramt der Regelschule) zur Verfügung gestellt.

Der Sachaufwandsträger muss dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer

solchen Tandemklasse zustimmen. Hintergrund ist der regelmäßig notwendige

Differenzierungsraum sowie ggf. weitere notwendige sächliche Ausstattungen.

Ferner ist zu beachten, dass regelmäßig keine sieben Kinder mit sehr hohem

sonderpädagogischen Förderbedarf in einer oder ggf. auch in zwei

Jahrgangsstufen im Sprengel der Profilschule (Grundschule/Mittelschule) leben

und diese besuchen wollen. Es wird sich daher häufig um Kinder handeln, die im