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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Das Profil endet – sofern nichts anderes vorgesehen ist - zum nächsten

Schuljahr.

(Sprengel-)Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind auch

weiterhin im Rahmen des Art. 30a Abs. 5 Sätze 2 und 3 sowie Art. 41

Abs. 1 und 5 BayEUG aufzunehmen bzw. verbleiben an der Schule.

Gastschüler können an der Schule bis zur Beendigung des

Bildungsganges verbleiben. Mit den Schulaufwandsträgern bei Grund-

und Mittelschulen bzw. den Aufgabenträgern bei Realschulen und

Gymnasien ist zu klären, ob sie noch zu einer Beförderung bereit sind.

Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind nach Aufhebung des Profils

nicht mehr in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, die

Abordnung wird beendet. Die sonderpädagogische Unterstützung erfolgt

im Rahmen des MSD.

Die zusätzlichen Stunden aus dem Lehramt der allgemeinen Schule

werden von der Schulaufsichtsbehörde (unter Berücksichtigung der

Gesamtumstände, insbesondere der noch verbliebenen Gastschüler)

abgebaut.

Bestehende Klassen mit festem Lehrertandem werden bis zum Abschluss

des Bildungsganges fortgeführt (hier unter Beibehaltung von

abgeordneten Lehrkräften für Sonderpädagogik); neue Klassen werden

nicht mehr gegründet.

1.5

Klasse mit festem Lehrertandem

Zusammenfassung:

Eine Klasse mit festem Lehrertandem zeichnet sich durch Teamteaching einer

Regelschul-Lehrkraft mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. ggf.

stattdessen einer Heilpädagogischen Förderlehrkraft aus. Folgende

Voraussetzungen bestehen:

1. Antrag der Schule

2. Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf (Richtzahl:

sieben Schüler)

3. Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Profilschule

4. Zustimmung der Sachaufwandsträger der Sprengelschulen bei Schülern im

Gastschulverhältnis

5. Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde

Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ muss nicht zwingend eine Klasse mit

festem Lehrertandem nach Art. 30 Abs. 5 BayEUG haben; eine solche Klasse

kann aber nur an der Profilschule eingerichtet werden. Es geht um das

gemeinsame, regelmäßig (aber nicht zwingend) lernzieldifferente Lernen einer

Gruppe von Schülern ohne und mit sehr hohem sonderpädagogischen

Förderbedarf. Grundsätzlich sind Kinder mit sehr hohem sonderpädagogischen

Förderbedarf in allen der sieben Förderschwerpunkte denkbar. Es wird sich

derzeit häufig um Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im