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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Das Profil endet – sofern nichts anderes vorgesehen ist - zum nächsten
Schuljahr.
(Sprengel-)Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind auch
weiterhin im Rahmen des Art. 30a Abs. 5 Sätze 2 und 3 sowie Art. 41
Abs. 1 und 5 BayEUG aufzunehmen bzw. verbleiben an der Schule.
Gastschüler können an der Schule bis zur Beendigung des
Bildungsganges verbleiben. Mit den Schulaufwandsträgern bei Grund-
und Mittelschulen bzw. den Aufgabenträgern bei Realschulen und
Gymnasien ist zu klären, ob sie noch zu einer Beförderung bereit sind.
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind nach Aufhebung des Profils
nicht mehr in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, die
Abordnung wird beendet. Die sonderpädagogische Unterstützung erfolgt
im Rahmen des MSD.
Die zusätzlichen Stunden aus dem Lehramt der allgemeinen Schule
werden von der Schulaufsichtsbehörde (unter Berücksichtigung der
Gesamtumstände, insbesondere der noch verbliebenen Gastschüler)
abgebaut.
Bestehende Klassen mit festem Lehrertandem werden bis zum Abschluss
des Bildungsganges fortgeführt (hier unter Beibehaltung von
abgeordneten Lehrkräften für Sonderpädagogik); neue Klassen werden
nicht mehr gegründet.
1.5
Klasse mit festem Lehrertandem
Zusammenfassung:
Eine Klasse mit festem Lehrertandem zeichnet sich durch Teamteaching einer
Regelschul-Lehrkraft mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. ggf.
stattdessen einer Heilpädagogischen Förderlehrkraft aus. Folgende
Voraussetzungen bestehen:
1. Antrag der Schule
2. Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf (Richtzahl:
sieben Schüler)
3. Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Profilschule
4. Zustimmung der Sachaufwandsträger der Sprengelschulen bei Schülern im
Gastschulverhältnis
5. Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde
Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ muss nicht zwingend eine Klasse mit
festem Lehrertandem nach Art. 30 Abs. 5 BayEUG haben; eine solche Klasse
kann aber nur an der Profilschule eingerichtet werden. Es geht um das
gemeinsame, regelmäßig (aber nicht zwingend) lernzieldifferente Lernen einer
Gruppe von Schülern ohne und mit sehr hohem sonderpädagogischen
Förderbedarf. Grundsätzlich sind Kinder mit sehr hohem sonderpädagogischen
Förderbedarf in allen der sieben Förderschwerpunkte denkbar. Es wird sich
derzeit häufig um Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im