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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
einer Tandemklasse, sondern in einer neuen Partnerklasse der
Förderschule an der Profilschule unterrichtet werden soll. Zum Zeitpunkt
der Profilbildung bestehende Partnerklassen können weitergeführt
werden bzw. hindern nicht die Zustimmung zur Profilbildung.
1.4.2 Organisatorische Besonderheiten der Profilschule
Zusammenfassung:
Was unterscheidet die Profilschule von anderen Schulen? Die Schule mit dem
Profil „Inklusion“ eröffnet folgende schulorganisatorische Möglichkeiten:
1. Lehrkräfte für Sonderpädagogik der Förderschule sind, soweit sie an der
Profilschule tätig sind, eingebunden in das Kollegium der Profilschule (sie können
an die Regelschule abgeordnet werden).
2. Die Förderung, insbesondere der Einsatz der zusätzlichen Stunden
(Sonderpädagogen und Lehramt der Regelschule), erfolgt in Eigenverantwortung
der Profilschule.
3. An Profilschulen können Klassen mit festem Lehrertandem eingerichtet
werden, in denen gemeinsamer Unterricht für Schüler mit sehr hohem
sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht wird.
1.4.2.1 Lehrkräfte für Sonderpädagogik
Was bedeutet die Profilbildung für die Lehrkräfte für Sonderpädagogik?
Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind an Grund- und Mittelschulen in das
Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, kommen also regelmäßig nicht
in Form der Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD). Sie bleiben aber
Lehrkräfte der Förderschule. Neben dem allgemeinen fachlichen Austausch mit
der Förderschule nach Art. 30b Abs. 4 Satz 5 BayEUG dient auch der Wechsel
von Lehrkräften für Sonderpädagogik von der Förderschule an die allgemeine
Schule und zurück dem Kompetenzaustausch zwischen den Schularten und ihrer
Weiterentwicklung. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik können wie die
Lehrkräfte der allgemeinen Schule eigenverantwortlich unterrichten (vgl. Art. 30b
Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz BayEUG). Ansonsten diagnostizieren und beraten sie
genauso wie die Lehrkräfte im MSD. Es können an der allgemeinen Schule auch
Heilpädagogen nach Art. 60 Abs. 2 BayEUG eingesetzt werden.
Mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik werden vor allem die
Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung,
ggf. auch geistige Entwicklung abgedeckt. Der MSD kann allerdings auch an der
Profilschule in den – eher seltener vorkommenden – Förderschwerpunkten
unterstützen, bei denen die an der Schule eingesetzten Sonderpädagogen über
keine bzw. über keine ausreichende Expertise verfügen (so dazu auch § 25 Abs.
2 Satz 2 VSO-F).