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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

einer Tandemklasse, sondern in einer neuen Partnerklasse der

Förderschule an der Profilschule unterrichtet werden soll. Zum Zeitpunkt

der Profilbildung bestehende Partnerklassen können weitergeführt

werden bzw. hindern nicht die Zustimmung zur Profilbildung.

1.4.2 Organisatorische Besonderheiten der Profilschule

Zusammenfassung:

Was unterscheidet die Profilschule von anderen Schulen? Die Schule mit dem

Profil „Inklusion“ eröffnet folgende schulorganisatorische Möglichkeiten:

1. Lehrkräfte für Sonderpädagogik der Förderschule sind, soweit sie an der

Profilschule tätig sind, eingebunden in das Kollegium der Profilschule (sie können

an die Regelschule abgeordnet werden).

2. Die Förderung, insbesondere der Einsatz der zusätzlichen Stunden

(Sonderpädagogen und Lehramt der Regelschule), erfolgt in Eigenverantwortung

der Profilschule.

3. An Profilschulen können Klassen mit festem Lehrertandem eingerichtet

werden, in denen gemeinsamer Unterricht für Schüler mit sehr hohem

sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht wird.

1.4.2.1 Lehrkräfte für Sonderpädagogik

Was bedeutet die Profilbildung für die Lehrkräfte für Sonderpädagogik?

Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind an Grund- und Mittelschulen in das

Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, kommen also regelmäßig nicht

in Form der Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD). Sie bleiben aber

Lehrkräfte der Förderschule. Neben dem allgemeinen fachlichen Austausch mit

der Förderschule nach Art. 30b Abs. 4 Satz 5 BayEUG dient auch der Wechsel

von Lehrkräften für Sonderpädagogik von der Förderschule an die allgemeine

Schule und zurück dem Kompetenzaustausch zwischen den Schularten und ihrer

Weiterentwicklung. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik können wie die

Lehrkräfte der allgemeinen Schule eigenverantwortlich unterrichten (vgl. Art. 30b

Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz BayEUG). Ansonsten diagnostizieren und beraten sie

genauso wie die Lehrkräfte im MSD. Es können an der allgemeinen Schule auch

Heilpädagogen nach Art. 60 Abs. 2 BayEUG eingesetzt werden.

Mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik werden vor allem die

Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung,

ggf. auch geistige Entwicklung abgedeckt. Der MSD kann allerdings auch an der

Profilschule in den – eher seltener vorkommenden – Förderschwerpunkten

unterstützen, bei denen die an der Schule eingesetzten Sonderpädagogen über

keine bzw. über keine ausreichende Expertise verfügen (so dazu auch § 25 Abs.

2 Satz 2 VSO-F).