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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Achtung: Nicht jeder Förder- oder Unterstützungsbedarf bei Schülern
bedeutet zugleich einen sonderpädagogischen Förderbedarf (z.B.
Schüler mit Legasthenie). Dies soll die Herausforderungen, denen heute
Lehrkräfte angesichts der gesellschaftlichen und medialen
Veränderungen gegenüberstehen, nicht gering schätzen. Regelschule
und Schulaufsicht müssen allerdings aufpassen, herausfordernde
Schüler nicht mit dem Etikett „sonderpädagogischer Förderbedarf“ zu
versehen und damit einem anderen System zu überantworten. Es wird
Aufgabe sein, dem vorgenannten gesellschaftlichen Wandel allgemein
zu begegnen. Dies betrifft zum einen die bereits seit einigen Jahren
verfolgten Maßnahmen zur Reduktion der Klassenstärken, den Ausbau
der Förderlehrkräfte, der Jugendsozialarbeit an Schulen und der
Ganztagsschule sowie die zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen zur
Stärkung der Erziehungskompetenz. Der Umgang mit Heterogenität und
Verhaltensauffälligkeiten erfordert gemeinsame Anstrengungen und
Konzepte des Lehrerkollegiums. Dabei kann auch die Sonderpädagogik
Anregungen geben.
(2) Barrierefreiheit
Die Schule mit dem Profil „Inklusion“ sollte zumindest die grundlegenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit wie Rollstuhltauglichkeit und
Behindertentoilette aufweisen. Ferner ist ein Pflegeraum erforderlich
(Möglichkeit zum Wickeln; Duschmöglichkeit).
(3) Vorhandensein von zusätzlichen Personalressourcen
Seit dem Schuljahr 2011/12 wurden je Haushaltsjahr (beginnend 2011)
zusätzliche Personalressourcen in Form von jeweils 100 Stellen für das
Thema Inklusion ausgewiesen.
Für die Grundschulen und Mittelschulen als Profilschule müssen
mindestens die vorgenannten 13 UPZ einer Lehrkraft für
Sonderpädagogik als sonderpädagogische Grundausstattung zur
Verfügung stehen; darüber hinaus stehen als Grundausstattung in der
Regel zehn Stunden aus dem eigenen Lehramt zur Verfügung (s.o.).
Haben mehr Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf,
insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder
emotionale und soziale Entwicklung, sollen entsprechend mehr
Personalressourcen zur Verfügung stehen, um der Profilbildung
zustimmen
zu können. Gleiches gilt für
Schüler
mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf
in
einem
anderen
Förderschwerpunkt, wobei zu beachten ist, dass dieser Bedarf für
einzelne Schüler in spezifischen Förderschwerpunkten (insbesondere
Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische
Entwicklung) ggf. durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst
abgedeckt wird. Die Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen
Förderbedarf, die in der Tandemklasse unterrichtet werden, werden bei
der sonderpädagogischen Grundausstattung der Profilschule nicht
mitgezählt, da sie durch das Zwei-Lehrer-System bereits hinreichend
sonderpädagogisch unterstützt werden.