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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Achtung: Nicht jeder Förder- oder Unterstützungsbedarf bei Schülern

bedeutet zugleich einen sonderpädagogischen Förderbedarf (z.B.

Schüler mit Legasthenie). Dies soll die Herausforderungen, denen heute

Lehrkräfte angesichts der gesellschaftlichen und medialen

Veränderungen gegenüberstehen, nicht gering schätzen. Regelschule

und Schulaufsicht müssen allerdings aufpassen, herausfordernde

Schüler nicht mit dem Etikett „sonderpädagogischer Förderbedarf“ zu

versehen und damit einem anderen System zu überantworten. Es wird

Aufgabe sein, dem vorgenannten gesellschaftlichen Wandel allgemein

zu begegnen. Dies betrifft zum einen die bereits seit einigen Jahren

verfolgten Maßnahmen zur Reduktion der Klassenstärken, den Ausbau

der Förderlehrkräfte, der Jugendsozialarbeit an Schulen und der

Ganztagsschule sowie die zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen zur

Stärkung der Erziehungskompetenz. Der Umgang mit Heterogenität und

Verhaltensauffälligkeiten erfordert gemeinsame Anstrengungen und

Konzepte des Lehrerkollegiums. Dabei kann auch die Sonderpädagogik

Anregungen geben.

(2) Barrierefreiheit

Die Schule mit dem Profil „Inklusion“ sollte zumindest die grundlegenden

Anforderungen an die Barrierefreiheit wie Rollstuhltauglichkeit und

Behindertentoilette aufweisen. Ferner ist ein Pflegeraum erforderlich

(Möglichkeit zum Wickeln; Duschmöglichkeit).

(3) Vorhandensein von zusätzlichen Personalressourcen

Seit dem Schuljahr 2011/12 wurden je Haushaltsjahr (beginnend 2011)

zusätzliche Personalressourcen in Form von jeweils 100 Stellen für das

Thema Inklusion ausgewiesen.

Für die Grundschulen und Mittelschulen als Profilschule müssen

mindestens die vorgenannten 13 UPZ einer Lehrkraft für

Sonderpädagogik als sonderpädagogische Grundausstattung zur

Verfügung stehen; darüber hinaus stehen als Grundausstattung in der

Regel zehn Stunden aus dem eigenen Lehramt zur Verfügung (s.o.).

Haben mehr Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf,

insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder

emotionale und soziale Entwicklung, sollen entsprechend mehr

Personalressourcen zur Verfügung stehen, um der Profilbildung

zustimmen

zu können. Gleiches gilt für

Schüler

mit

sonderpädagogischem

Förderbedarf

in

einem

anderen

Förderschwerpunkt, wobei zu beachten ist, dass dieser Bedarf für

einzelne Schüler in spezifischen Förderschwerpunkten (insbesondere

Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische

Entwicklung) ggf. durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

abgedeckt wird. Die Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen

Förderbedarf, die in der Tandemklasse unterrichtet werden, werden bei

der sonderpädagogischen Grundausstattung der Profilschule nicht

mitgezählt, da sie durch das Zwei-Lehrer-System bereits hinreichend

sonderpädagogisch unterstützt werden.