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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

35

1.4

Schule mit dem Profil „Inklusion“

Die Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ ist keine neue Schulart, sondern eine

besondere Ausrichtung bestehender Schulen. Sie kann „Motor der Entwicklung“

sein und die inklusive Schulentwicklung aller Schulen durch gelingende Beispiele

stärken und beschleunigen.

1.4.1 Voraussetzungen für das Profil „Inklusion“

Zusammenfassung:

Für die Zustimmung zur Profilbildung an staatlichen Schulen bedarf es folgender

Voraussetzungen:

1.

Bildungs- und Erziehungskonzept

2.

Antrag der Schule

3.

Konsens der Schulfamilie

4.

Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde

(fachlich-inhaltlich wie auch hinsichtlich der für die Unterstützung

notwendigen Ressourcen)

Bei der Profilbildung sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

1.4.1.1 Bildungs- und Erziehungskonzept

Zentrales Element der Profilschule ist das von der Schulfamilie getragene

Bildungs- und Erziehungskonzept, das individuelle Förderung für alle Schüler in

Unterricht und Schulleben an der konkreten Schule umsetzt (Art. 30b Abs. 3

Sätze 2 bis 4 BayEUG).

Dabei haben sich die Schulen mit vielfältigen Fragen zu beschäftigen. Zu den

wesentlichen Fragen gehören folgende Themen, die aber im Laufe der Zeit und

mit der Zunahme an Erfahrung ggf. neue Akzente erhalten können:

- Barrierefreiheit

- Organisation der Förderung und Umsetzung der Lernzieldifferenz an Grund-

und Mittelschulen (bei den Schularten mit Zugangsvoraussetzungen wie

Realschulen und Gymnasien ist gemeinsames Lernen zusammen mit

Schülern im Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung im Wege

des Partnerklassenkonzepts möglich)

- Gastschulfähigkeit (Welche Größenordnung an Schülern aus anderen

Sprengeln

kann

die

Schule

aufnehmen?;

Welche

anderen

Sachaufwandsträger stimmen der Profilbildung zu, d. h. sind zur Übernahme

der Gastschulbeiträge und Beförderungskosten bereit etc.?); vgl. u. VIII.4.2.3

- Interesse an einer Klasse mit festem Lehrertandem

- Einsatz der Lehrkraft für Sonderpädagogik (v.a. sonderpädagogische

Diagnostik und Beratung; zeitweise Zweitlehrkraft ähnlich der in

Kooperationsklassen; keine mobile Reserve etc.); vgl. u. X.3.2