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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Formen des gemeinsamen Unterrichts:

1.

In der allgemeinen Schule

1.1

Inklusion einzelner Schüler

Besuchen einzelne Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre

(wohnortnahe) Regelschule bzw. soweit es Sprengel gibt, die zuständige

Sprengelschule, wird von der Inklusion einzelner Schüler gesprochen (§ 30a Abs.

2 BayEUG). Sie besuchen damit die gleiche Schule wie auch ggf. die

Geschwister- oder Nachbarskinder. Es wird von „Einzel"-Inklusion gesprochen,

da je nach Förderschwerpunkt u.U. kein weiteres Kind mit einem solchen

sonderpädagogischen Förderbedarf in der Klasse ist. Die Aufnahme ist

grundsätzlich möglich (unter Beachtung der ggf. allgemein bestehenden

schulartspezifischen Voraussetzungen, s. zuvor). Lediglich in den

Ausnahmefällen des Art. 41 Abs. 5 BayEUG („Entwicklungsgefährdung“ des

Kindes; Gefährdung der Mitschüler s. u. VI.3.2) kann die Aufnahme in die

Regelschule versagt werden. Bei Schülern mit sonderpädagogischem

Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören oder körperliche und

motorische Entwicklung ist die Aufnahme in die – konkrete – Regelschule ferner

von der Zustimmung des Sachaufwandsträgers abhängig. Er kann die Aufnahme

verweigern, wenn sie mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist (Art. 30a Abs. 4

BayEUG s.u. VI.3.1); in diesem Fall kann eine andere insofern barrierefreie

Regelschule

oder

auch

eine

Förderschule

besucht

werden.

1.2

Kooperationsklasse

Es handelt sich um ein schulisch organisiertes gruppenbezogenes Angebot für in

der Regel drei bis fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die

zusammen mit Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der

Grundschule oder Mittelschule unterrichtet werden; seit dem Schuljahr 2011/12

sind rechtlich Kooperationsklassen auch an Berufsschulen möglich. Mit der

Zusammenfassung einiger Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in

einer Klasse der Regelschule werden auch die zusätzlichen Personalressourcen

(MSD der Förderschule) gebündelt, sodass eine bessere Unterstützung möglich

ist. Die Unterstützung durch den MSD und meist auch durch zusätzliche

Personalressourcen aus dem Bereich der Grundschule und Mittelschule

(Lehrkraft der Grundschule oder Mittelschule, Förderlehrkraft) kommt der

gesamten Klasse zu Gute.

Eine solche Konzeption der Unterrichtung mehrerer Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Regelschulklasse ist grundsätzlich

auch an allen anderen Schularten möglich, im Bereich der Grund-, Mittel- und

Berufsschulen wird jedoch speziell von „Kooperationsklassen“ gesprochen.

Hintergrund ist die Sprengelpflicht der Grund-, Mittel- und Berufsschulen. Die

Kooperationsklassen wurden als Klassen für besondere pädagogische Aufgaben