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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO

Pflege)

Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für

Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung

Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege - BFSOHwKiSo)

Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie,

Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (BFSO Heil B)

Schulordnung für die Berufsfachschulen für technische Assistenten in

der Medizin, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische

Assistenten (BFSO MTAPTA)

Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

(BFSO Sprachen)

Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (BFSO Musik)

Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für

Heilerziehungspflegehilfe (Fachschulordnung Heilerziehungspflege -

FSO HeilE)

Schulordnung für zweijährige Fachschulen in Bayern

(Fachschulordnung - FSO)

Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik

(Fachakademieordnung Sozialpädagogik - FakOSozPäd)

Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung

- FakO)

Schulordnung für die Fachakademien

für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern

(Fachakademieordnung Übersetzen und Dolmetschen - FakOÜDol)

Schulordnung für die Fachakademien für Ernährung und Versorgung

In Bezug auf die Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

sind zunächst die vormalige Volksschulordnung (VSO) 2012 und die

Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-

F) 2012 zu nennen, die zum Schuljahr 2012/13 die Änderungen des BayEUG

2011 zur Inklusion umgesetzt haben.

Die Änderungen im BayEUG 2012 zur Mittelschule (vgl. Trennung der bisherigen

Volksschule in Grundschule und Mittelschule) wurden mit der Umwandlung der

VSO in die Grundschulordnung (GrSO) und den zusätzlichen Erlass der

Mittelschulordnung (MSO) zum Schuljahr 2013/14 umgesetzt. Es handelte sich

um eine nahezu rein formale „Aufspaltung“ der VSO in die GrSO und MSO. Die

Änderungen der GrSO und MSO zum Schuljahr 2014/15 betreffen die Inklusion

nur in geringem Umfang.

Die VSO-F muss insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Verweisungen auf

die VSO erneut geändert werden. Bis dahin gelten die bisherigen Verweisungen

auf die Regelungen der VSO fort. Ferner ist die Schulordnung für die

Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (BSO-F) anzupassen.

In den nachfolgenden Ausführungen werden stets die neuen Begrifflichkeiten zur

Mittelschule verwandt (z.B. „erfolgreicher Abschluss der Mittelschule“ (neu) statt

bisher „erfolgreicher Hauptschulabschluss“), auch wenn die VSO-F noch die

alten Begriffe aus der VSO verwendet.