

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO
Pflege)
Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für
Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung
Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege - BFSOHwKiSo)
Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie,
Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (BFSO Heil B)
Schulordnung für die Berufsfachschulen für technische Assistenten in
der Medizin, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische
Assistenten (BFSO MTAPTA)
Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe
(BFSO Sprachen)
Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (BFSO Musik)
Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für
Heilerziehungspflegehilfe (Fachschulordnung Heilerziehungspflege -
FSO HeilE)
Schulordnung für zweijährige Fachschulen in Bayern
(Fachschulordnung - FSO)
Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik
(Fachakademieordnung Sozialpädagogik - FakOSozPäd)
Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung
- FakO)
Schulordnung für die Fachakademien
für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern
(Fachakademieordnung Übersetzen und Dolmetschen - FakOÜDol)
Schulordnung für die Fachakademien für Ernährung und Versorgung
In Bezug auf die Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
sind zunächst die vormalige Volksschulordnung (VSO) 2012 und die
Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-
F) 2012 zu nennen, die zum Schuljahr 2012/13 die Änderungen des BayEUG
2011 zur Inklusion umgesetzt haben.
Die Änderungen im BayEUG 2012 zur Mittelschule (vgl. Trennung der bisherigen
Volksschule in Grundschule und Mittelschule) wurden mit der Umwandlung der
VSO in die Grundschulordnung (GrSO) und den zusätzlichen Erlass der
Mittelschulordnung (MSO) zum Schuljahr 2013/14 umgesetzt. Es handelte sich
um eine nahezu rein formale „Aufspaltung“ der VSO in die GrSO und MSO. Die
Änderungen der GrSO und MSO zum Schuljahr 2014/15 betreffen die Inklusion
nur in geringem Umfang.
Die VSO-F muss insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Verweisungen auf
die VSO erneut geändert werden. Bis dahin gelten die bisherigen Verweisungen
auf die Regelungen der VSO fort. Ferner ist die Schulordnung für die
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (BSO-F) anzupassen.
In den nachfolgenden Ausführungen werden stets die neuen Begrifflichkeiten zur
Mittelschule verwandt (z.B. „erfolgreicher Abschluss der Mittelschule“ (neu) statt
bisher „erfolgreicher Hauptschulabschluss“), auch wenn die VSO-F noch die
alten Begriffe aus der VSO verwendet.