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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Das nachfolgende „Haus der Förderschule“ stellt die verschiedenen Aufgaben
der Förderschule dar:
2.2.5 Pflichtschule, weiterführende Schule mit schulartspezifischen
Regelungen
Nach Art. 36 Abs.1 BayEUG wird die Schulpflicht erfüllt durch den Besuch
1. einer Pflichtschule (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule (jeweils
einschließlich der entsprechenden Förderschulen), Schule für Kranke),
2. eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer
Berufsfachschule oder der jeweils entsprechenden Förderschule,