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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

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zur sonderpädagogischen Förderung genannt). Die Förderzentren unterscheiden

hier zwischen Grundschulstufe (Jahrgangsstufe 1-4), Mittelschulstufe (bis

01.08.12 Hauptschulstufe; Jahrgangsstufe 5-9, ggf. 10 bei Mittlere-Reife-

Klassen) und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zusätzlich die

Berufsschulstufe (Jahrgangsstufe 10-12). Entsprechend den obigen

Förderschwerpunkten

gibt

es

Förderzentren mit

den

jeweiligen

Förderschwerpunkten (z.B. Förderzentrum, Förderschwerpunkt körperliche und

motorische Entwicklung). Werden die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache

sowie emotionale und soziale Entwicklung zusammengefasst, so werden diese

Förderzentren „Sonderpädagogisches Förderzentrum“ (SFZ) genannt. Unter den

Oberbegriff „Förderzentrum“ (bislang Volksschule zur sonderpädagogischen

Förderung) fallen damit sowohl die verschiedenen Förderzentren mit ihren

jeweiligen Förderschwerpunkten, als auch das SFZ.

Förderzentren haben regelmäßig vorschulische Einrichtungen für Kinder mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in den letzten drei Jahren vor der

Einschulung (sog. Schulvorbereitende Einrichtungen, SVE). Durch mobile Kräfte

der Förderschule werden Kinder vorschulisch in Kindergärten, Frühförderstellen

oder ggf. auch zu Hause gefördert (sog. Mobile Sonderpädagogische Hilfe,

MSH).

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Regelschule werden

durch die sog. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) unterstützt. Eine

zentrale Aufgabe der mobilen Dienste der Förderschule ist hier die Beratung von

Eltern, Schülern und Lehrkräften sowie die Durchführung von

Fortbildungsmaßnahmen.

Die Schulordnung für die Förderzentren heißt Schulordnung für die Volksschulen

zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) und muss noch an die

Änderungen des BayEUG 2012 angepasst werden (vgl. Förderzentrum,

Mittelschulstufe statt Hauptschulstufe; Abschlüsse der Mittelschule); s. u. 3.3.1.

Für kranke Schüler können an Förderzentren sog. Klassen für Kranke

angebunden werden; ansonsten werden kranke Schüler der verschiedenen

Regel- und Förderschularten im Wege des Hausunterrichts oder in Schulen für

Kranke in Krankenhäusern unterrichtet. Diese bilden eine eigene Schulart.