

Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
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zur sonderpädagogischen Förderung genannt). Die Förderzentren unterscheiden
hier zwischen Grundschulstufe (Jahrgangsstufe 1-4), Mittelschulstufe (bis
01.08.12 Hauptschulstufe; Jahrgangsstufe 5-9, ggf. 10 bei Mittlere-Reife-
Klassen) und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zusätzlich die
Berufsschulstufe (Jahrgangsstufe 10-12). Entsprechend den obigen
Förderschwerpunkten
gibt
es
Förderzentren mit
den
jeweiligen
Förderschwerpunkten (z.B. Förderzentrum, Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung). Werden die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache
sowie emotionale und soziale Entwicklung zusammengefasst, so werden diese
Förderzentren „Sonderpädagogisches Förderzentrum“ (SFZ) genannt. Unter den
Oberbegriff „Förderzentrum“ (bislang Volksschule zur sonderpädagogischen
Förderung) fallen damit sowohl die verschiedenen Förderzentren mit ihren
jeweiligen Förderschwerpunkten, als auch das SFZ.
Förderzentren haben regelmäßig vorschulische Einrichtungen für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in den letzten drei Jahren vor der
Einschulung (sog. Schulvorbereitende Einrichtungen, SVE). Durch mobile Kräfte
der Förderschule werden Kinder vorschulisch in Kindergärten, Frühförderstellen
oder ggf. auch zu Hause gefördert (sog. Mobile Sonderpädagogische Hilfe,
MSH).
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Regelschule werden
durch die sog. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) unterstützt. Eine
zentrale Aufgabe der mobilen Dienste der Förderschule ist hier die Beratung von
Eltern, Schülern und Lehrkräften sowie die Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen.
Die Schulordnung für die Förderzentren heißt Schulordnung für die Volksschulen
zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) und muss noch an die
Änderungen des BayEUG 2012 angepasst werden (vgl. Förderzentrum,
Mittelschulstufe statt Hauptschulstufe; Abschlüsse der Mittelschule); s. u. 3.3.1.
Für kranke Schüler können an Förderzentren sog. Klassen für Kranke
angebunden werden; ansonsten werden kranke Schüler der verschiedenen
Regel- und Förderschularten im Wege des Hausunterrichts oder in Schulen für
Kranke in Krankenhäusern unterrichtet. Diese bilden eine eigene Schulart.