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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
sonderpädagogischem Förderbedarf eingerichtet wurden. Es gibt Staaten (z.B.
Dänemark), die solche spezifischen Schulen als Teil des Regelschulsystems
organisieren bzw. sie nicht in ihren Schulgesetzen ausweisen (z.B. Norwegen).
In Bayern handelt es sich um eine eigene Schulart, die, soweit möglich, dem
Regelschulsystem entspricht und so viel eigene Spezifika wie notwendig enthält.
2.2.3 Exkurs: Grundschule und Mittelschule
Mit der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) zum 1. August 2012 wurde die Weiterentwicklung
der Hauptschule zur Mittelschule abgeschlossen. Die Mittelschule wurde dadurch
eine eigenständige Schulart. Die bisherige Volksschule, bestehend aus Grund-
und Hauptschule, wurde von den jeweils eigenständigen Schularten Grundschule
und Mittelschule abgelöst. Die bisherige Volksschulordnung wurde zum
01.08.2013 durch die Grundschulordnung und die Mittelschulordnung ersetzt.
Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, schafft
Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung, eröffnet in Verbindung
mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die zu einer abgeschlossenen
Berufsausbildung und zu weiteren beruflichen Qualifikationen führen können und
schafft die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische
Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Die Mittelschule baut auf der Grundschule
auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit ein Mittlere-Reife-Zug
oder eine Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses
eingerichtet ist, auch die Jahrgangsstufe 10. Sie umfasst für Schüler, die
Vorbereitungsklassen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der
Mittelschule besuchen, eine weitere Jahrgangsstufe. Mittelschulen vermitteln
allein oder gemeinsam in einem Schulverbund den Schülern ein
Bildungsangebot, das regelmäßig die drei Zweige der Berufsorientierung
(Technik, Wirtschaft, Soziales) und ein schulisches Ganztagsangebot umfasst
sowie zum mittleren Schulabschluss führt.
2.2.4 Förderschule
Förderschulen sind Schulen, die speziell auf Schüler mit Behinderung oder
sonderpädagogischem Förderbedarf ausgerichtet sind. Sie werden in den
vorgenannten Förderschwerpunkten (s. zuvor Ziff. 2.1) gebildet.
Förderschulen entsprechen soweit möglich den allgemeinen Schulen. Dies
kommt zum einen durch den Zusatz „zur sonderpädagogischen Förderung“ (z.B.
Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschule zur
sonderpädagogischen Förderung) als auch in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 BayEUG zum
Ausdruck: „Auf die Förderschulen sind die Vorschriften für die allgemeinen
Schulen unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Anforderungen
entsprechend anzuwenden“. Dies bedeutet, dass z.B. auch an Förderschulen
Abschlüsse der Regelschulen möglich sind.
Die „Grundschule“ und die „Mittelschule“ sind im Förderschulbereich regelmäßig
in einer Schule, dem sog. Förderzentrum zusammengefasst (bislang Volksschule