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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

sonderpädagogischem Förderbedarf eingerichtet wurden. Es gibt Staaten (z.B.

Dänemark), die solche spezifischen Schulen als Teil des Regelschulsystems

organisieren bzw. sie nicht in ihren Schulgesetzen ausweisen (z.B. Norwegen).

In Bayern handelt es sich um eine eigene Schulart, die, soweit möglich, dem

Regelschulsystem entspricht und so viel eigene Spezifika wie notwendig enthält.

2.2.3 Exkurs: Grundschule und Mittelschule

Mit der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und

Unterrichtswesen (BayEUG) zum 1. August 2012 wurde die Weiterentwicklung

der Hauptschule zur Mittelschule abgeschlossen. Die Mittelschule wurde dadurch

eine eigenständige Schulart. Die bisherige Volksschule, bestehend aus Grund-

und Hauptschule, wurde von den jeweils eigenständigen Schularten Grundschule

und Mittelschule abgelöst. Die bisherige Volksschulordnung wurde zum

01.08.2013 durch die Grundschulordnung und die Mittelschulordnung ersetzt.

Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, schafft

Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung, eröffnet in Verbindung

mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die zu einer abgeschlossenen

Berufsausbildung und zu weiteren beruflichen Qualifikationen führen können und

schafft die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische

Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Die Mittelschule baut auf der Grundschule

auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit ein Mittlere-Reife-Zug

oder eine Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses

eingerichtet ist, auch die Jahrgangsstufe 10. Sie umfasst für Schüler, die

Vorbereitungsklassen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der

Mittelschule besuchen, eine weitere Jahrgangsstufe. Mittelschulen vermitteln

allein oder gemeinsam in einem Schulverbund den Schülern ein

Bildungsangebot, das regelmäßig die drei Zweige der Berufsorientierung

(Technik, Wirtschaft, Soziales) und ein schulisches Ganztagsangebot umfasst

sowie zum mittleren Schulabschluss führt.

2.2.4 Förderschule

Förderschulen sind Schulen, die speziell auf Schüler mit Behinderung oder

sonderpädagogischem Förderbedarf ausgerichtet sind. Sie werden in den

vorgenannten Förderschwerpunkten (s. zuvor Ziff. 2.1) gebildet.

Förderschulen entsprechen soweit möglich den allgemeinen Schulen. Dies

kommt zum einen durch den Zusatz „zur sonderpädagogischen Förderung“ (z.B.

Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschule zur

sonderpädagogischen Förderung) als auch in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 BayEUG zum

Ausdruck: „Auf die Förderschulen sind die Vorschriften für die allgemeinen

Schulen unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Anforderungen

entsprechend anzuwenden“. Dies bedeutet, dass z.B. auch an Förderschulen

Abschlüsse der Regelschulen möglich sind.

Die „Grundschule“ und die „Mittelschule“ sind im Förderschulbereich regelmäßig

in einer Schule, dem sog. Förderzentrum zusammengefasst (bislang Volksschule