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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015
Inklusion in Bayern – Eine Vielfalt schulischer Angebote
I. VORBEMERKUNG
Inklusion – ein Prozess
Anlass für den nachfolgenden rechtlichen Teil waren zahlreiche Nachfragen beim
Kultusministerium und das Bedürfnis nach einer Zusammenstellung aus rechtlicher
Sicht. Er ist primär zum Nachschlagen gedacht.
Inklusion ist ein Querschnittsthema, das alle Schularten und alle
Schulaufsichtsbehörden betrifft. Die inklusive Unterrichtung von Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf muss bei Rechtsänderungen mitgedacht
werden und erfordert immer wieder neue Antworten und weitere
Umsetzungsschritte. Die Ausführungen geben daher „lediglich“ den derzeitigen
Stand der Rechtslage wieder. Der Wortlaut der Gesetze und Verordnungen geht
dabei in jedem Fall den Formulierungen dieses Ringbuchs vor. Das Bayerische
Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wurde als erster
Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum 1. August 2011
geändert. Die Umsetzung dieser Rechtsänderung ist noch nicht abgeschlossen
und wird die Verantwortlichen in Schule und Schulaufsicht auch künftig
herausfordern. Inklusion ist insofern immer auch ein Prozess. Der rechtliche Teil
soll daher wie der fachliche Teil A möglichst jährlich aktualisiert werden.