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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Inklusion in Bayern – Eine Vielfalt schulischer Angebote

I. VORBEMERKUNG

Inklusion – ein Prozess

Anlass für den nachfolgenden rechtlichen Teil waren zahlreiche Nachfragen beim

Kultusministerium und das Bedürfnis nach einer Zusammenstellung aus rechtlicher

Sicht. Er ist primär zum Nachschlagen gedacht.

Inklusion ist ein Querschnittsthema, das alle Schularten und alle

Schulaufsichtsbehörden betrifft. Die inklusive Unterrichtung von Schülern mit

sonderpädagogischem Förderbedarf muss bei Rechtsänderungen mitgedacht

werden und erfordert immer wieder neue Antworten und weitere

Umsetzungsschritte. Die Ausführungen geben daher „lediglich“ den derzeitigen

Stand der Rechtslage wieder. Der Wortlaut der Gesetze und Verordnungen geht

dabei in jedem Fall den Formulierungen dieses Ringbuchs vor. Das Bayerische

Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wurde als erster

Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum 1. August 2011

geändert. Die Umsetzung dieser Rechtsänderung ist noch nicht abgeschlossen

und wird die Verantwortlichen in Schule und Schulaufsicht auch künftig

herausfordern. Inklusion ist insofern immer auch ein Prozess. Der rechtliche Teil

soll daher wie der fachliche Teil A möglichst jährlich aktualisiert werden.