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Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015

Einleitung Teil B

Teil B behandelt die rechtlichen Aspekte und Grundlagen der Umsetzung

der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulsystem.

Anlass waren zahlreiche Fragen, insbesondere in Dienstbesprechungen

und bei Fortbildungsveranstaltungen, sowie das Bedürfnis nach einer

zusammenfassenden Darstellung. Im Hinblick auf Komplexität und Umfang

der Ausführungen wurde nicht eine Gliederung anhand von Fragen,

sondern ein systematischer Ansatz gewählt. Es werden zunächst die

Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen geklärt. Danach werden systematisch

die verschiedenen Themengebiete behandelt. Dabei werden innerhalb

eines Themas zunächst die (verschiedenen) Regelschulen und dann die

(verschiedenen) Förderschulen beleuchtet. Damit wird der bayerische Weg

der Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote unter einem rechtlich-

systematischen Blickwinkel beschrieben.

Das umfangreiche Inhaltsverzeichnis und die Verweisungen innerhalb des

Textes sollen es den Lesern erleichtern, die benötigten Informationen zu

finden. Auch für den Teil B des Ringbuchs gilt, dass der Text als

Nachschlagewerk konzipiert ist. Wer allerdings sich insgesamt einen

Überblick verschaffen will, kann selbstverständlich auch die Ausführungen

als Ganzes lesen.

Teil B ist nicht abschließend, sondern wird entsprechend der weiteren

Entwicklungen und Fragestellungen in den nächsten Jahren

fortgeschrieben. Dies gilt auch für die Themen, die bislang noch nicht

vertieft (z.B. Nachteilsausgleich) oder noch gar nicht behandelt sind. Dies

unterstreicht auch, dass es sich bei der Inklusion um einen längerfristigen

Prozess handelt. So sind die verwandten Begriffe „Inklusion“ bzw. „inklusiv“

daher immer auch als Ziel und zugleich als Teil dieses Prozesses zu

verstehen.

Die Ausführungen in Teil B sind als Unterstützung vor allem für die

Lehrkräfte in Schulaufsicht und Schulleitung gedacht. Barrierefreiheit im

Sinne von „leichter Sprache“ ist sicherlich nicht erreicht, aber ich hoffe sehr,

dass die Informationen hilfreich und verständlich sind.

München, Juli 2015

Tanja Götz

Ministerialrätin

Leiterin der Stabsstelle Inklusion

im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst