Table of Contents Table of Contents
Previous Page  287 / 641 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 287 / 641 Next Page
Page Background

275

Für die folgenden

besonders geregelten Ausbildungsberufe

wurden kürzlich neue Ausbil-

dungsordnungen erlassen, die von den Kammern zu den Ausbildungsjahren 2013/14 bzw.

2014/15 in Kraft gesetzt wurden bzw. werden:

Fachbereich

Besonders geregelter Ausbildungsberuf

Vollberuf

Wirtschaft und

Verwaltung

Fachpraktiker für Bürokommunikation

Kaufmann/-frau für Büro-

kommunikation

Ernährung

Fachpraktiker Küche

Koch/Köchin

Agrarwirtschaft

Gartenbauwerker

Gärtner

Holztechnik

Fachpraktiker Holzverarbeitung

Schreiner/in,

Holzmechaniker/in

Metalltechnik

Fachpraktiker für Metallbau

Metallbauer/in,

Industriemechaniker/in

Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik

Zerspanungsmechaniker/in,

Werkzeugmechaniker/in etc.

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München ist aktuell damit

beauftragt, gemeinsam mit Lehrkräften der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förde-

rung die entsprechenden Lehrpläne für den schulischen Teil dieser Ausbildungsberufe zu

erarbeiten.

16.3.6 Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs von Schulabschlüssen

An beruflichen Schulen wie auch an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förde-

rung können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei erfolg-

reichem Abschluss der Berufsschule nachträglich den

erfolgreichen Abschluss der Mittel-

schule

erwerben (§ 32 BSO-F). Bei einem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung in

Verbindung mit den erforderlichen Leistungen im Fach Englisch wird der

mittlere Schulab-

schluss

verliehen (ausgenommen bei einer Ausbildung in besonders geregelten Ausbil-

dungsberufen) (§ 33 BSO-F und § 48 Abs. 2 BSO).

Inklusive Maßnahmen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Ein Großteil der Menschen mit geistiger Behinderung arbeitet nach wie vor in Werkstätten für

behinderte Menschen (WfbM).

Um auch Menschen mit geistiger Behinderung, die auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt nicht direkt vermittelbar sind, durch alternative Beschäftigungs-

möglichkeiten eine größere berufliche Selbstbestimmungs- und Wahlfreiheit zu bieten, wur-

den in den letzten Jahren verschiedene Angebote entwickelt. Zum einen besteht nach der

gültigen Berufsschulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung