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Für die folgenden
besonders geregelten Ausbildungsberufe
wurden kürzlich neue Ausbil-
dungsordnungen erlassen, die von den Kammern zu den Ausbildungsjahren 2013/14 bzw.
2014/15 in Kraft gesetzt wurden bzw. werden:
Fachbereich
Besonders geregelter Ausbildungsberuf
Vollberuf
Wirtschaft und
Verwaltung
Fachpraktiker für Bürokommunikation
Kaufmann/-frau für Büro-
kommunikation
Ernährung
Fachpraktiker Küche
Koch/Köchin
Agrarwirtschaft
Gartenbauwerker
Gärtner
Holztechnik
Fachpraktiker Holzverarbeitung
Schreiner/in,
Holzmechaniker/in
Metalltechnik
Fachpraktiker für Metallbau
Metallbauer/in,
Industriemechaniker/in
Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik
Zerspanungsmechaniker/in,
Werkzeugmechaniker/in etc.
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München ist aktuell damit
beauftragt, gemeinsam mit Lehrkräften der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förde-
rung die entsprechenden Lehrpläne für den schulischen Teil dieser Ausbildungsberufe zu
erarbeiten.
16.3.6 Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs von Schulabschlüssen
An beruflichen Schulen wie auch an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förde-
rung können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei erfolg-
reichem Abschluss der Berufsschule nachträglich den
erfolgreichen Abschluss der Mittel-
schule
erwerben (§ 32 BSO-F). Bei einem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung in
Verbindung mit den erforderlichen Leistungen im Fach Englisch wird der
mittlere Schulab-
schluss
verliehen (ausgenommen bei einer Ausbildung in besonders geregelten Ausbil-
dungsberufen) (§ 33 BSO-F und § 48 Abs. 2 BSO).
Inklusive Maßnahmen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Ein Großteil der Menschen mit geistiger Behinderung arbeitet nach wie vor in Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM).
Um auch Menschen mit geistiger Behinderung, die auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt nicht direkt vermittelbar sind, durch alternative Beschäftigungs-
möglichkeiten eine größere berufliche Selbstbestimmungs- und Wahlfreiheit zu bieten, wur-
den in den letzten Jahren verschiedene Angebote entwickelt. Zum einen besteht nach der
gültigen Berufsschulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung