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• diagnosegeleitete Förderung:
• Erfassung der individuellen Lernvoraussetzungen
• Festlegung der individuellen Förderziele und Fördermaßnahmen
• Umsetzung der Fördermaßnahmen und Evaluation
• tragfähige Lehrer-Schüler-Beziehungen
• Vernetzung von Berufs-, Sozial-, Heil- und Sonderpädagogik (Berufsschullehrkräfte,
Fachlehrkräfte, Sonderpädagogen)
• Intensive Zusammenarbeit mit den Betrieben, Berufsbildungswerken und sonstigen
Reha-Einrichtungen
Die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung verfügt in inklusiven Prozessen über
folgende Kompetenzen:
• Einsatz pädagogischer Diagnostik
• Erstellung individueller Förderpläne
• Entwicklung individueller Lernpläne auf der Grundlage verbindlicher Lehrplanrichtli-
nien
• Möglichkeiten der Individualisierung, Differenzierung und Kooperation
• Einsatz förderschwerpunktspezifischer Hilfsmittel und Methoden
• Beratung und Fortbildung
Der Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung setzt einen sonderpä-
dagogischen Förderbedarf, nachgewiesen in einem
sonderpädagogischen Gutachten
,
voraus. Über die Aufnahme in die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung ent-
scheidet der Schulleiter (vgl. BSO-F § 15 Abs. 4). Bei Schülern, die ein Förderzentrum be-
sucht haben, wird der sonderpädagogische Förderbedarf gegen Ende der Schulzeit durch
ein sonderpädagogisches Gutachten nachgewiesen (vgl. § 27 Satz 3 VSO-F). Das Instru-
mentarium des sonderpädagogischen Gutachtens steht auch den inklusiv unterrichteten
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Mittelschulen zur
Verfügung: In Anlehnung an §27 VSO-F kann der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD)
der zuständigen Förderschule auf Antrag der Erziehungsberechtigten unter Mitwirken der
Mittelschule und der Arbeitsverwaltung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf ein sonderpädagogisches Gutachten erstellen (vgl. Kap. A/16.3.1.2).
Um der vielerorts vorgetragenen Kritik von Seiten der berufsschulischen Nachfolgeeinrich-
tungen zu begegnen, sie müsse bei Berufsschuleintritt zumeist für jeden Schüler erneut eine
Eingangsdiagnostik vornehmen, ist in der Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpä-