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16.3.5 Angebote an den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förde-

rung

Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bieten ein differenziertes schuli-

sches Angebot, bei dem die individuellen Lernvoraussetzungen eines jeden Jugendlichen

berücksichtigt werden. Es werden Berufsausbildungen angeboten, die sich an den Potentia-

len und Stärken der Jugendlichen orientieren und es den jungen Menschen ermöglichen,

eine Ausbildung erfolgreich zu beenden. Am Ende der Ausbildung steht in der Regel die Ge-

sellen- oder Fachwerkerprüfung vor der Innung oder der Handwerkskammer.

Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung gibt es in den Förderschwerpunkten

Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung,

Sprache sowie Lernen. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern einen an den spezifischen

Förderbedürfnissen und den Ansprüchen des Ausbildungsberufes orientierten Unterricht auf

der Grundlage einer eingehenden individuellen Förderdiagnostik und Förderplanung. Unter

der verstärkten Beachtung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und

Schüler kooperieren sie mit der Arbeitsagentur, dem Jugendamt, Bildungsträgern sowie me-

dizinischen und therapeutischen Fachdiensten. Ziel ist eine individuelle Begleitung, Beratung

und Unterstützung auf dem Weg zu gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe. Hierzu wird

großer Wert gelegt auf:

• einen an den besonderen Förderbedürfnissen ausgerichteten Unterricht auf der

Grundlage der gültigen Lehrplanrichtlinien bzw. der Lehrpläne in der beruflichen Bil-

dung, gekennzeichnet durch:

• weitgehende Individualisierung und Differenzierung

• eine anschauliche und praxisnahe Vermittlung theoretischer Lerninhalte,

• den Einsatz geeigneter Hilfsmittel

• ausgeprägte Phasen des Übens und Wiederholens

• das Prinzip der durchgängigen Sprachförderung

• Förderunterricht, insbesondere in Problemfächern,

• Einzelförderung bei besonderen Lernschwierigkeiten und

• individuelle Hilfe bei persönlichen Problemen

• Vorbereitung auf die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen der Kammern

und der Ämter für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

• individuelle Schwerpunktsetzung und Auswahl der zu vermittelnden Fach-, Selbst-,

Sozial- und Methodenkompetenzen

• Gestaltung einer individuellen Lernumgebung, die die Lern- und Förderbedürfnisse

jedes Schülers und jeder Schülerin berücksichtigt